Mietminderung berechtigt? Vermieter verbietet Nutzung von Wohnräumen

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Salve, User!                                                                                                     Dergestalt WAR (!) das behobene ChaosDergestalt darf man sich das - BEHOBENE !! - Chaos vorstellen

 

Heute möchten ich einen „Fall“, der mich selber betrifft, kurz – zur ggf. öffentlichen Diskussion – vorstellen.

 

Heute (am heiligen Feiertag) inspizierte mein Vermieter nach wenigen Tagen der Vorankündigung meine Wohnung, die sich zuvor – zugegebenermaßen – in einem messie-grenzwertigem Wohnzustand befand. Dieser „messie-grenzwertige Wohnzustand“ wurde jedoch innerhalb der wenigen Tage des Ablaufs der Vorankündigung mit außerordentlichem Fleiß von mir zusammen mit einer Freundin beseitigt, so dass der derzeitige Wohnzustand sich allenfalls als von leicht „chaotischer Natur geprägt“ bezeichnen lassen könnte.

Ehrlich zugegeben: Zuvor herrschten bei mir wahrhaft messie-grenzwertige Wohnzusstände, die jedoch nun behoben sind und ein dauerhaftes Fehlen dieses „Wohn-Mankos“ ist von mir angestrebt (zumal        es sich auch in aufgeräumten Wohnräumen behaglicher leben lässt)

Mein Vermieter, des weiteren „Herr Grimmkopf“ gegannt suchte nach möglichen Mängeln, fand jedoch nur eine fehlende Beleuchtungsabdeckung auf dem Balkon als notationswert.

Ich hingegen monierte die defekte Heizung sowie die Feuchtigkeit im Schlafzimmer und bemerkte, dass diese Feuchte im ganzen Haus vorhanden sei und er um diesen Mangel ja wisse, da er bereits mehrmalig die Außenwände im Flur, auf denen sich ebenfalls die Feuchte abzeichnete, streichen ließ, woraufhin er frech log, dass nur ich dieses Feuchteproblem habe, da ich scheinbar nicht ausreichend lüfte (-> die „luftige Lüftungs-Vermieter-Ausrede“)

Zu Ende der Besichtigung meiner Wohnung wollte Herr Grimmkopf auch die Kellerräume visitieren, die natürlich durch die Auslagerung des „Messie-Tums“ zu 90 % ausgelastet sind. Er forderte zu einer Räumung des Kellers innerhalb von 3 Tagen auf – mit der Begründung, es drohe Brandgefahr. Nun ist mir nicht bekannt, dass Kleinmöbelteile, die im Keller ausgelagert sind, einer akuten Selbstentzündungsgefahr unterliegen und ich verfasste folgenden Brief mit dem Ankündigen von Mietkürzungen an Herrn Grimmkopf. Des weiteren publizierte ich mein Anliegen im Juraforum.

 

 

An Herrn

Grimmkopf

wohnhaft 3 Häuser weiter

                                                                                                            Korschenbroich, 06.04.2012

Rückwirkende bzw. ab Dienstag geltend gemachte Mietminderung

 

Sehr geehrter Herr Grimmkopf!

Sie forderten mich heute auf, den von mir angemieteten Kellerraum – wegen angeblicher Brandgefahr – zu räumen.

Sodann fordere ich Sie im Gegensatz auf, die scheinbare Brandgefahr im Keller zu bannen und dafür Sorge zu tragen, dass Ersatzräume in nächster Nähe gestellt werden, zumal ich von den im Keller gelagerten Kartons/Kleinmöbelstücken keine Brandgefahr ausgehen sehe, da diese sich nicht selbsttätig entzünden können. Ebenso paradox hielte ich ein Entfernen anderer Brandgefahren, wie im Hause wohnhafte Kleinkinder!

Des weiteren werde ich – sollten Sie auf Räumung des von mir angemieteten Kellerraumes insistieren, die Miete um 10 % (laut Mietminderungstabelle wie in § 535 BGB bestimmt) rückwirkend für den Monat April und künftige Monate kürzen!

Kellerräume gehören zur Mietangelegenheit und können als Abstellfläche vom Mieter frei genutzt werden. Ein Entzug der Mietfläche, wie mit Räumung des Kellers von Ihnen verlangt, berechtigt zu einer (dauerhaften) Mietminderung, da fehlende oder nicht nutzbare Kellerräume einen erheblichen Mietmangel darstellen.

In der Hoffnung auf Ihre Einsicht in die freie Nutzbarkeit der Kellerräume und Verbleiben der im Keller ausgelagerten Kleinmöbelteile hoffe ich darauf, die Mietminderung nicht ab 1.5. rückwirkend zum 1.4. mit einer Gesamtminderung von sodann 20 % geltend machen zu müssen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 

Über sabine puttins

Weißt Du, geliebter Dämon, dass ich eine fiese Kröte bin, die sich von Echsenschleim ernährt? Dass ich ständig auf der Suche nach frischem Natternblut bin und dann noch den Anspruch stelle, es möge Deine - Gramborns - ureigenste Lust darin stecken? Dämon, ich nenne Dich nun Gramborn, seit ich den ersten Schmerz meines Lebens erfuhr - und der war das helle und schmerzhafte Licht, das ich erblickte, als mich eine fette Hebamme von der Nabelschnur meiner Erzeugerin riss. Nichts - kein Schmerz in meinem Leben - verursachte derartige Pein wie dieses Reißen und Absäbeln von einem anderen Menschen. Ich wehrte mich, ich wollte nicht in die grauenvolle Welt, in der mich nur Leid erwartete. Wohl wusste ich genau, dass diesem Trennungsschmerz viele weitere folgen würden: das gesamte, grässliche Leben würde eine Abfolge....... . . . Ich wollte nicht raus aus meiner Wasserwelt, weigerte mich strikt, mich von dort auch nur einen Millimeter zu rühren. Aber die fette Hebamme kannte keine Gnade, zog und zerrte an mir, als meine Erzeugerin mich hinauskatapultierte in all die Grausamkeiten. Sie zerrte derart an mir, dass mein Sträuben keinen Erfolg hatte, riss mich in das Licht und von der Nabelschnur. Zur Strafe meines Ungehorsams und meiner Vehemenz, nicht weichen zu wollen, schlug sie mir derb auf mein Hinterteil. Ich war über und über mit Blut besudelt. Soviel Blut um mich herum erlebte ich später nur noch ein einziges Mal: Als mich unter eine Theke duckte, um einem 9-mm-Dumm-Dumm-Geschoß zu entgehen. Das Geschoss traf den Rocker mit der Hell´s-Angels-Kutte hinter mir und zersplitterte seinen Schädel derart, dass Fetzen seines Hirns sich mit Resten halbleerer Biergläser in der Spüle vermischten und andere (weniger wichtige Hirnareale?) auf mein T-Shirt spritzten. Jedenfalls hatte ich von dieser „körperlich-geistigen Vereinigung “ keinen Nutzen, außer den, dass ich nicht getroffen wurde. Das Blut quoll aus der zerrissenen Nabelschnur und Blut war der erste Geschmack, den ich empfand. Dieser Geschmack sollte der meines Lebens werden, er begleitete mich, er ließ mich nach meinem Dämon und Natternblut lechzen, nach nie erfüllbaren Wünschen, die sich damals manifestierten. Vor Angst über all dieses verschmierte Blut in mir und um mich herum, blieb mir nichts anderes übrig, als einen qualvollen, lauten Schrei von mir zu geben, der die Schreie des Kreißsaales lauthals übertönte. Mein Schrei erschütterte die Manifeste des Krankenhauses und einen kurzen Augenblick lang stand die Zeit still. Ich dachte, naiv, wie ich war, ich könnte sie für ewig anhalten, allem Einhalt gebieten und mir und der Welt das Leid ersparen, aber es gelang mir nur für einen Pico-Bruchteil einer Zeiteinheit - danach war es um mich geschehen!
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1 Antwort zu Mietminderung berechtigt? Vermieter verbietet Nutzung von Wohnräumen

  1. Herr Dipl. Ing. Grimmkopf sagt:

    Auf Grund dieses Artikels sehe ich mich leider gezwungen die Miete zu verdoppeln 😉

    Mit grimmigen Grüßen

    H. Grimmkopf ( Dipl.-Ing)

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