Wie sich kürzlich erwies, fördert die Staatsanwaltschaft Bochum Verbrechen auf´s Schärfste: insbesondere, wenn es sich dabei um Kapitalverbrechen handelt.
So wird Scherwerverbrechern einfach empfohlen, ihre Delikte im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Bochum auszuüben, da insbesondere die Oberstaatsanwaltschaft sehr zugänglich für Schwerstdelikte, wie Misshandlung von Schutzbefohlenen oder auch für Rentenbetrüger und Muttermörder ist.
Den betroffenen Verbrechern wird einfach empfohlen, gegen die Gegner und Antragsteller der Verbrecher eine Verleumdungsklage einzureichen und die Zurechnungsfähigkeit des Einzureichenden überprüfen zu lassen – damit schützen sie sich vor jeglicher Strafverfolgung und können beruhigt ihren kriminellen Machenschaften weiterhin frönen.
Auch wenn die Verleumdungsklage der Verbrecher nach der Anzeige der Gegner und Aufklärungswilligen eingeht, so lässt sich dank Vordatierung auch dieses kleine terminliche Problem lösen. Eine kleine Spende kann diesbezüglich Wunder wirken.
So dürfen sich auch Schwerverbrecher sicher vor Strafverfolgung weiterhin frei in Deutschland bewegen. Ob diese Handhabe deutschlandweit eingeführt wird, wird demnächst im Bundestag debattiert – die CDU spricht sich für ein deutschlandweites mangelndes Vorgehen gegen Schwerverbrecher aus.