Sabine Puttins
Rechtsanwälte Pups pp.
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04.02.17
xxxx – (Fake-) Forderungsangelegenheit GFKL
Werte Pupser!
Ihrem Mahnschreiben bezüglich der Hauptforderung sowie Inkassokosten widerspreche ich gänzlich!
Durch die Migration von Base auf O2 erfolgte im Juli 2016 ein Zahlungsrückstand an Base (E-Plus), der jedoch von mir im Folgemonat direkt an Base ausgeglichen wurde. Von der Firma Base (E-Plus) erfolgte keine weitere Zahlungsaufforderung!
Laut heutiger Nachfrage beim ehemaligen Anbieter Base bearbeitet die Mahnabteilung von O2 etwaige Rückstände.
Ich fordere Sie hiermit auf, sich bei dem ursprünglichen Anspruchsteller (Base ~ E-plus) über diesen Fakt kundig zu machen bzw. sich bei O2 zu informieren.
Ihr Anspruchsteller GFKL ist mir gänzlich unbekannt und ich stehe ich keinerlei Geschäftsbeziehung zu ihm!
Ihre Verzugszinsenauflistung mit Forderungen aus den Jahren 2008 und 2009 ist des weiteren (neben der üblichen Verjährungsfrist) sowie fehlender Forderungsberechtigung unzulässig!
Insofern ist Ihr Gebahren des Eintreibens der ungerechtfertigten Forderung nach § 826 BGB als vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung anzusehen.
Zudem verweise ich darauf, dass Ihrem Schreiben eine Bevollmächtigung seitens Ihres Mandanten für Ihren „Eintreibungsauftrag“ gem. § 174 BGB nicht beilag.
Ich warne ausdrücklich hinsichtlich § 28a BDSG vor einer widerrechtlichen Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Dergleiche Maßnahmen werden von mir mit dem Erwirken einer einstweiligen Verfügung sowie unter Umständen mit Schadenersatzforderungen nach § 824 BGB sowie mit einer Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beantwortet.
Für den Zugang meines Schreibens sowie einer Unterlassungserklärung setze ich eine Frist bis zum 20. Februar 2017.
Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Rechtsanwaltskammer Brandenburg.
Vielleicht können Sie ja die Realisierung meiner Ankündigungen vermeiden, wenn Sie sich bei der Firma Base/E-Plus bzw. O2 über meinen dortigen Kontostand informieren und mir Ihre Forderung für erledigt erklären?
Ich gehe jedoch davon aus, dass Ihre „dubiose, intransparente Forderungsschieberei“, die im Internet hinlänglich bekannt ist und auf diversen Seiten Diskussionsthema ist und auch laut Verbraucherzentrale kein Einzelfall ist und behalte mir dehalb vor, den Vorgang dennoch dem zuständigen Amtsgericht zu meden! Die Masche von GFKL und deren Pupsvogelfindern ist schon lange bekannt.
So verbleibe ich in der Hoffnung, dass Sie Ihre betrügerische Forderung fallenlassen und dass Ihr Vorgehen juristische Ahndung findet
mit erbosten Grüßen
Sabine Puttins
Viel Erfolg!