Auf den Antrag einer Vormundschaft eines psychisch Kranken, der aufgrund einer amtsärztlichen Begutachtung vor 25 Jahren wegen psychischer Defekte verrentet wurde, lehnt das Landgericht Düsseldorf den Antrag ab, weil dieser psychisch Kranke einfach kontert, er sei nicht krank und dabei den Antragsteller mit infamen Lügen diskredetiert und dabei OFFENKUNDIG rechtliche Angelegenheiten falsch darstellt.
Es bedürfte nur eines internen Blickes in die Akten, um die Lügen des psychisch Kranken festzustellen… Dennoch wird dem psychisch Kranken geglaubt, ohne die Angelegenheit sachlich zu prüfen.
Es wird kein Gutachten seines Geisteszustandes erstellt, weil der Betroffene einfach behauptet, der Antragsteller sei psychisch krank.
Das entspricht im vollen Umfang des im IDC-10-F60.2 bezifferten Krankheitsbild mit
F60.2 Dissozialer Persönlichkeitsstörung
Eine Persönlichkeitsstörung, die durch eine *Missachtung sozialer Verpflichtungen und herzloses Unbeteiligtsein an Gefühlen für andere gekennzeichnet ist. Zwischen dem Verhalten und den herrschenden sozialen Normen besteht eine erhebliche Diskrepanz. Das Verhalten erscheint durch nachteilige Erlebnisse, einschließlich Bestrafung, nicht änderungsfähig. Es besteht eine geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges Verhalten, *eine
Neigung, andere zu beschuldigen oder vordergründige Rationalisierungen für das Verhalten anzubieten, durch das der betreffende Patient in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist.
Obwohl der Betreffende sich in vollem Umfang rücksichtslos und kriminell entsprechend seines Krankheitsbildes verhält und obwohl er mit DREISTEN Lügen argumentiert, wird dem psychisch Kranken geglaubt.
Da erscheint es für alle hochkriminellen „Psychos“ ratsam, ihre gewohnte Masche „durchzuziehen“ und frech zu lügen… Da hilft nur noch „Karlsruhe“…