So geht ZENSUR
Hier ein Abriss der Geschehnisse, die in den nächsten Tagen ergänzt werden und die letztlich zu Frankfutts Tod durch Zensur werden…
Mittlerweile sind > 2 Jahre vergangen – die Verleumdungsklage gegen mich, die mein Bruder als „Waffe“ gegen meine Vorwürfe einsetzte, konnte dank RA Udo Vetter eingestellt werden.
Dass meine Strafanzeigen gegen meinen Bruder wegen der meisten Delikte (wie Missbrauch v. Schutzbefohlenen, Datenfälschung, etc.) ebenfalls eingestellt wurden, lag wohl auch an meiner – wie ich jetzt befinde – echauffierten Darstellung gegenüber der Staatsanwaltschaft…
Kein Wunder, wenn ich dort zum „Justiztroll“ degeneriert wurde…
Es fehlt die klare Sachlichkeit, die nur ein Rechtsanwalt hat und der jetzt beauftragt wird!
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Weiter unten führe ich den gesamten Schriftverkehr mit Justiz und Ärzten auf – Warnung: tl,dr
Mittlerweile ist mir ein Strafbefehl über die Verleumdung, in der ich die Straftaten meines Bruders, insbesondere den mutmaßlichen Mord der Mutter hier auf frankfutt angeprangert habe, zugegangen, gegen den ich Einspruch erhoben habe.
Bis heute weigert sich der behandelnde Arzt meiner Mutter zu einer schriftlichen Stellungnahme bezüglich der geplanten „Tötung“.
Hintergründe der möglichen medizinischen Missstände, die aufgrund inkohärenter Gesetze möglich sein können, werden hier in der Rechnung für Mord satirisch, aber mit aktuellem Realitätsbezug kritisch dargestellt – passwortgeschützt, wobei die Weitergabe des Passwortes mein: genickbruch werden könnte. 😉
Da ich bereits mit meinem Bruder eine juristische Auseinandersetzung hatte, wurde mir eine Pflichtverteidigung zugewiesen, jedoch konnte ich meinen Rechtsanwalt verdingen, der bis dato von der ganzen Angelegenheit keine Kenntnis hat (tl;dr).
Meine Strafanzeigen, die ich VOR dem Eingang der Verleumdung meines Bruders gestellt habe, werden nicht bearbeitet!
Damit bin ich de facto nun in der „Anklageposition“, aus der ich meine Behauptungen über die Straftaten meines Bruders nachweisen muss, z.B. Mord, Missbrauch von Schutzbefohlenen, Versicherungsbetrug, Datenbetrug, Finanzamtbetrug, etc. – natürlich ohne die Mittel und Möglichkeiten einer Staatsanwaltschaft.
Zum Beispiel: Ein Anruf der Staatsanwaltschaft bei der LVA würde die Verrentung meines Bruder wegen psychischer Defekte klären. Mit wenigen Anrufen wäre sein derzeitiger Arbeitsplatz ermittelbar, den er trotz Vollverrentung Vollzeit innehat.
Dem wird nicht nachgegangen – stattdessen habe ich nun scheinbar mit einer gutachterlichen Unterbringung zu rechnen, in der meine „Zurechnungsfähigkeit“ geklärt werden soll.
Da trifft es sich hervorragend, dass ich zuvor gegen Missstände in der Medizin auf frankfutt und gegen (Freunde betreffende) Missstände in der Justiz „gewettert“ habe… UPS… ich vergaß ja, JUSTIZIA ist blind… aber dass Justizia parteiisch Äffchen spielt mit „nicht sehen, nicht hören, nicht reden“, sobald ihr Einschreiten gefragt ist, war mir neu…
In das Bild passt insbesondere, dass ich mich im Würdegang über Politik und Gesellschaft auslasse oder im Artikel „Deutschlands Vogel – der Bundesadler“ hinlänglich über Justizmethoden lästere, wobei es in den Artikeln nicht um meine Belange geht!
Dass ich dabei immer das Stilmittel der Ironie oder Parodie/Satire für meine Darstellungen wählte, tut nichts zur Sache:
SCHULDIG! IM SINNE! DER ANKLÄGER!!!
Für alle, denen das Ganze <tl,dr> ist, empfehlen sich meine mit Teufelchen bebilderten Anmerkungen am Ende der Seite sowie mein Kommentar.
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Meine erste Reaktion nach dem Besuch meiner Mutter, die einen Schlaganfall erlitt:
Tötungsangelegenheit: Patientin Annegret Puttins
xx.xx@ak-neuss.de<xxx@ak-neuss.de>;
From: Puttins
Sent: Wednesday, June 03, 2015 4:23 PM
To: xxx@ak-neuss.de
Subject: Tötungsangelegenheit: Patientin Annegret Puttins
Sehr geehrter Herr Dr. xxx,
vielleicht entsinnen Sie sich des gestrigen Gesprächs über die Behandlungsmöglichkeiten meiner Mutter Annegret Puttins, 24.03.42 aus Korschenbroich mit mir?
Hernach hatten Sie heute wohl eine Unterredung mit meinem Bruder, und seiner Gattin Schwägerin, die der palliativen Tötungsmaßnahme (wie meinerseits erwartet) zustimmten.
Mein Bruder informierte mich heute über seine Tötungsentscheidung zugunsten einer “Quallinderung” meiner Mutter, jedoch widersprach er sich hier selber mit dem Argument, dass durch hohe Dosen von Morphinen in der Palliativabteilung eine Schmerzfreiheit gewährt würde, die sie jedoch derzeit bereits erhielte.
Nun appelliere ich an Ihren abgeleisteten hippokratischen Eid, der auf Lebenserhaltung und nicht auf medizinischen Tötungsmaßnahmen beruht und bitte Sie inständig, vor der Verlegung auf die Palliativ- (~Tötungs-) Station eine Karenzzeit von 10 Tagen ab heute verstreichen zu lassen.
Mir ist von einer meiner Arbeitgeberinnen, einer Presseagentur, ein nahezu identischer Fall mit gleicher diagnostischer Grundlage und ähnlichen Perspektiven zu Ohren gekommen, bei dem nach 2 Wochen – wider jeglichen Erwartens – eine positive Genese einsetzte.
Nun kennen Sie meine Mutter, wie Sie sagen, seit rund 20 Jahren und wissen, dass es häufiger lebensbedrohliche Situationen gab…
Den Hintergrund der Motivation meines Bruders und insbesondere der angeheirateten “Dame” sehe ich in einem stark pekuniär geprägten Umfeld und die aus einem Todesfall resultierenden Gütervorteile. Ich versuchte bereits, gerichtlich gegen meinen Bruder diesbezüglich vorzugehen, verzagte jedoch ob der Argumentationen der (stetig wechselnden) Rechtsanwälte meines Bruders vor Gericht.
Jedoch habe ich Ansätze dieser geplanten, negativ assoziierten “Handlungen” meines Bruders publikatorisch veröffentlicht und hatte eine Anfrage von RTL, Köln zu dieser Angelegenheit und deren öffentliche Bekanntmachung über das Medium Fernsehen. Gegebenenfalls beabsichtige ich eine Wiederaufnahme der Verhandlungen mit RTL.
Anfang September erst habe ich RTL kontaktiert und hatte ein längeres Gespräch mit der Redaktion „Punkt12“ von RTL bzgl. der Angelegenheit.
Zu dieser Zeit hatte ich exakt das, was jetzt eintritt (“medizinisch genehmigter Mord”) als Intention meines Bruders prophezeit und kann das auch dokumentarisch belegen.
Da ich mich auch an öffentlichen Diskussionen zur aktuellen Sterbehilfe-Debatte beteilige, verfüge ich auch über die entsprechenden medialen Kontakte und Kanäle, die einer Publikation des Anliegens förderlich sind, u. a. z.B. auch mein eigenes Medium http://frankfutt.de/ mit 1,3 Mio. Seitenimpressionen monatlich: http://urlm.de/www.frankfutt.de#web
Anm.: Bei der (undifferenzierten) Nennung handelt es sich um meine aufblähende „Popularitätskeule“, die in punkto Seitenimpressionen mit Zahlen von https://netzpolitik.org/ oder irgendeinem Forum gleichkommt….
Nun beabsichtige ich heute bzw. morgen bereits eine Pressemitteilung in einen weit verbreiteten Verteiler zu legen. Selbstverständlich achte ich dabei auf die rechtlichen Grundlagen und werde keine Namen nennen, außer meinen eigenen, der jedoch einmalig in Deutschland ist.
Hatte ich vorbereitet, es jedoch letztlich unterlassen.
Die Ärtzekammer NRW wurde ebenfalls heute – jedoch unter detaillierter Fallschilderung – von mir informiert.
Auch hinsichtlich der eventuell entstehenden öffentlichen Diskussion bitte ich Sie nochmals inständig, 10 Tage vor der “Tötungseinleitungsbehandlung” verstreichen zu lassen, um alle – wirklich ALLE – medizinisch möglichen Maßnahmen leisten (und nachweisen) zu können. Dass es sich hier um ethische Fragen handelt, die jedoch bei meinem Bruder zugunsten finanzieller Hintergründe außer Acht gelassen werden, bitte ich ebenfalls zu bedenken.
Manchmal geschehen wirklich “medizinische Wunder” – in unserer Familie scheinen diese genetisch evaluiert zu werden, wie ich Ihnen ja anhand meiner eigenen “Wiederauferstehung” kurz erläutert hatte.
Anmerkung:
Ich lag lange Zeit im Koma, hatte in der Zeit Herzstillstand und wurde reanimiert. Die Ärzte plädierten auf ein Abschalten aller lebenserhaltenden Maßnahmen, mein Vater verweigerte dies strikt – ich lebe! Zuerst mit externem Herzschrittmacher während des Komas, später und heute ohne jegliche gesundheitl. Einschränkungen!
Natürlich mögen alle medizinischen Indikationen dagegen sprechen, für eine öffentliche Diskussion mit medialer Wirksamkeit würden diese jedoch stets hinterfragt werden, wenn man nicht die bei ALLEN Schlaganfällen übliche Regenerationsfrist von (jedermann bekannten) zwei Wochen verstrichen ließe!!!
Entschuldigen Sie bitte meine direkten Worte bzgl. der familiären “Dispositionen”…
Des weiteren würde in keinem Fall würde ich Ihre qualitative Entscheidungsfunktion in Frage gestellt werden, vielleicht aber diskutiert…
So verbleibe ich mit der Hoffnung auf eine Fristverlegung der Tötung (~”Mord”) sowie
mit freundlichen Grüßen
Sabine Puttins
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coid #114
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Von dem Arzt erhielt ich erst gestern am 16. September (nach vorherigen, zehnfachen schriftlichen Anfragen) eine erste Antwort, nachdem ich ihm Auszüge mailte von http://frankfutt.de/2015/08/31/rechnung-fuer-mord/ , deren Passwort mein genickbruch werden könnte.
Der Arzt lenkt in dem Schreiben ein (einzusehen in den hiesigen Kommentaren), dass die Mutter an einer natürlich Todesursache in Folge des ersten Schlaganfalles gestorben sei.
An die Ärztekammer habe ich eine ähnliche, sachbezogenere Mail per Onlineformular geschickt… die Antwort kam (wegen Feiertag und Wochenende) 6 Tage nach dem Tod der Mutter:
From: Patientenberatung
Sent: Wednesday, June 10, 2015 11:07 AM
Subject: Beschwerde
Ärztekammer Nordrhein
Patientenberatung
Nadja Rößner
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 4302 2500
Fax: 0211 / 4302 2169
E-Mail: patientenberatung@aekno.de
http://www.aekno.de/patientenberatung
Sehr geehrte Frau Puttins,
wir bedauern, dass es bezüglich der Behandlung Ihrer Muttter zwischen Ihnen, Ihrem Bruder als mutmaßlich gesetzlichem Betreuer sowie dem behandelnden Arzt offensichtlich zu Meinungsverschiedenheiten gekommen ist.
Die Ärztekammer Nordrhein hat jedoch keine Möglichkeiten, auf Therapieentscheidungen der behandelnden Ärzte Einfluss zu nehmen. Wenn Sie den Eindruck haben, der gesetzliche Betreuer entscheidet nicht zum Wohle Ihrer Mutter oder der mutmaßliche Wille Ihrer Mutter wird nicht beachtet, können Sie sich, auch kurzfristig, an das zuständige Vormundschaftsgericht wenden.
Mit freundlichen Grüßen
- A.
- Rößner
Wutentbrannt habe ich dann den Artikel „Sterbehilfe oder Euthanasie?“ http://frankfutt.de/2015/06/06/sterbehilfe-oder-euthanasie/ am 6.Juni (2 Tage nach Tod der Mutter) online gestellt. Vier Tage später stand mein Bruder – nachdem er mir telefonisch mit der Unversehrtheit des Lebens gedroht hat – bei meiner und mir Tante (100 km von seinem Wohnort) vor der Tür, um seine Drohung wahr zu machen und wollte angeblich meine Tante sprechen, die ihm jedoch den Zugang verwehrte.
Drei Wochen später stellte ich den die deutsche Justiz kritisierenden Artikel, in dem ein Fall eines Freundes dargestellt wird, online: http://frankfutt.de/2015/07/11/amtsvogel/. Der Titel des Artikels „Deutschlands Vogel – der Bundesadler“ berichtet über Amts- und Justizwillkür und wendet sich bissig, aber fallbezogen gegen die hiesige Justiz.
Mit Datierung auf den 9.6. geht der im Anhang von einem weiteren Artikel enthaltene Strafantrag 24. Juni bei mir ein, jedoch NICHT bei der Staatsanwaltschaft!!!
Daraufhin schrieb ich die Staatsanwaltschaft am 24.6. mit folgender Mail an:
Anzeige des RA Szary vom 9.6.15 von gegen Sabine Puttins (mich)
From: Puttins
Sent: Wednesday, June 24, 2015 3:00 PM
To: poststelle@sta-bochum.nrw.de
Subject: Anzeige des RA Szary vom 9.6.15 von gegen Sabine Puttins (mich)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 9.6.15 stellte RA Herr Szary stellvertretend für meinen Bruder und dessen Ehefrau Astrid Strafanzeige gegen mich. Da unsere Nachnamen einmalig sind, dürfte eine Zuordnung zu entsprechendem Strafantrag kein Problem darstellen.
Zur Sachlage wende ich vorab gegen die haltlosen Beschuldigungen folgendes ein:
Die Beschuldigungen, die in meinem Artikel aufgeführt sind, entsprechen zu 100 % der Realität und sind mir teilweise von meinem Bruder selber bestätigt worden. Mein Bruder verhält sich durchweg im Umgang mit anderen Menschen ausbeuterisch und begeht dabei zahlreiche Straftaten, die ich nun allesamt zur Verfolgung bekanntmachen werde.
Meines Erachtens stellt der Begriff “angeheiratetes Element” auch keinerlei Beleidigung dar, eine Beleidigung wäre es gewesen, statt “Element” ein Schimpfwort zu verwenden, was ich jedoch unterließ und es bei dem neutralen Wort ohne semantische Konnotation “Element” beließ. Ein “Element” berechtigt eine neutrale Deutung ohne jedwede negative Assoziation, hingegen kann ich auf die semantische Konnektivität “elementar” verweisen, mit der eine bedeutungstragende Rolle verknüpft ist.
Die pekuniäre (finanzielle) Intention erweist sich als wahr, da mein Bruder 4 Tage (!!) nach dem Tod meiner Mutter unverzüglich das 2-Familienhaus, das er sich widerrechtlich von meiner Mutter aneignete, zu verkaufen. Widerrechtlich ist die Schenkungstransaktion insoweit, dass meiner seit über 20 Jahren völlig erblindeten Mutter laut Urkunde Nr. 996/2007 v. 13.09.2009, niedergelegt beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes Neuss der Schenkungsvertrag NICHT VORGELESEN wurde und es sich bei den Zeugen/Testaten um die Begünstigten selber handelte.
Meiner Mutter hingegen wurde versichert, das Haus würde nach dem Tod – wie vorgesehen – unter beiden Geschwistern aufgeteilt. Eine entsprechende Eingabe beim Amtsgericht Neuss habe ich bereits vorgenommen, denn damit ist die Schenkung als rechtsunwirksam anzusehen und der angestrebte Verkauf meines Bruder zu stoppen.
Ein Blick (was ich damals noch nicht wusste) in das Grundbuch des Hauses beweiste die Schuldlast in Höhe von 275.000 € , die mein Bruder vor dem Tod der Mutter aufgenommen hatte.
Verkaufsofferte derzeit hier
Bezüglich der “Palliativmaßnahme” gegen meine Mutter, die ihren Tod verursachen sollte, habe ich bereits bei der Ärtzekammer NRW Anfang Juni eine Beschwerde eingereicht, ebenso bei dem behandelnden Arzt, Herrn Dr. Mohr im Johanna Etienne Krankenhaus. Die Ärtzekammer riet mir mit einer Beschwerde beim zuständigen Vormundschaftsgericht bzgl. der Vormundschaft meines Bruders über meine Mutter.
Die Vormundschaft erlischt jedoch mit dem Tod und Vormundschaftsgericht ist nicht mehr zuständig.
Zu der Aussage, dass mein Bruder aus den Containern Asylanten als Putzkräfte akquiriert, verweise ich auf die eigene Aussage meines Bruders mir gegenüber.
Weitere, namentliche Zeugennennungen liegen mittlerweile vor.
Zu der SMS ist zu sagen, dass diese unzulänglich zitiert worden ist, da ich im nächsten Satz genau den vorherigen Satz einschränke und eben DAS nicht wünsche!
Mein Bruder versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass ich seine Straftaten aufdecke und fordert nun eine Löschung des Artikels.
Weiterhin mir bekannte kriminelle Taten meines Bruders beabsichtige ich nun, zur Anzeige zu bringen, wie z.B. auch die Ausnutzung von Schutzbefohlenen, in diesem Falle meiner Mutter.
Nur da mein Bruder sich nicht – wie es die fürsorgerischen Pflichten eines Betreuers erfordern – um meine Mutter gekümmert hat, lag sie wochenlang im Korschenbroicher Altersheim durchnässt mit einem Dekubitus der schwersten Stufe bis auf die Knochen durch.
Ein Blick in die Krankenakte der Mutter beweiste die „Behauptung“.
Weiterhin ist auffallend, dass die pekuniären Interessen meines Bruders vorherrschen, da er 4 Tage nach dem Tod meiner Mutter das – strittige – Haus zum Verkauf anbot.
hier Da mein Bruder scheinbar Probleme hat, das Haus, dessen Grundschuld er mit knapp 300.000 € belastet hat, mitsamt dieser Schuld sowie mit einem Mieter (schnell) zu verkaufen, steht es mittlerweile bereits 3,5 Monate zum Verkauf ausgeschrieben.
Nachdem ich die Bank informiert habe, bei der die Grundschuld aufgenommen wurde, dass der ZPO § 800 Eintrag (Zwangsvollstreckung) durchgeführt werden kann, da die Nutznießerin, deren Existenz die Vollstreckung rechtlich verhinderte, verstorben ist, pressiert scheinbar auch der Verkauf des Hauses, da mein Bruder die 300.000 € nachweislich (illegal) in den Bau seines eigenen neuen (Zweit- oder Dritt) Hauses „verbraten hat“…
Mein Bruder hat selbstverständlich den Tod der Nutznießerin nicht ins Grundbuch eintragen lassen und hat damit den Tod bewusst vorenthalten!
Ferner stellt mein Bruder, wie im Falle des Umbaus des 2-Familienhauses, ausschließlich Schwarzarbeiter (in diesem Fall ein Russe) für die Baumaßnahmen ein. Nach der Unterbringung meiner Mutter ins Altersheim erzählte mein Bruder mir auf Nachfrage, dass er einen Russen in die Wohnung meiner Mutter einquartiert hätte, der die Wohnung umbaut/renoviert. Da dieser Russe sich erst kürzlich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalte, habe er ihn kurzerhand in die Wohnung meiner Mutter einquartiert. Der im 2-Familienhaus wohnende Mieter, Herr Sczyska, Elisabethstr. 10, 41352 Korschenbroich, wird auf Anfrage die Einquartierung des Russens bezeugen müssen.
Mir selber sind frühere Baumaßnahmen des Bades meiner Mutter bekannt, für die er zwei befreundete Arbeitslose für 5 € /Std. einstellte.
Weiterhin begeht mein Bruder seit über 25 Jahren Rentenversicherungsbetrug, da er Erwerbsunfähigkeitsrente seit 25 Jahren von der LVA bezieht, jedoch Vollzeit freiberuflich arbeitet und diese Tätigkeiten über den Namen seiner Frau abrechnet. Im Internet (z.B. bei XING) brüstet er sich damit, dass er mehr als 40 Std. die Woche arbeite und gibt sich überall als “Geschäftsführer” aus.
Ein innerbehördlicher Anruf bei der LVA (Dt. Rentenversicherung) würde den Beweis erbringen!
Mir selber hat mein Bruder jetzt am 7.6.15 massiv in einem Telefonat gedroht und stand 2 Std. später “zur Vollstreckung” persönlich vor der Tür in Recklinghausen. Meine Tante und ich verwehrten ihm jedoch den Zugang. Nun muss ich auch um mein Wohlbefinden besorgt sein, da mein Bruder wohl auch nicht vor Kapitalverbrechen zur Deckung seiner kriminellen Machenschaften zurückschreckt.
Der Versuch dazu lag scheinbar mit dem Vorfall am 2.9 (weiter unten erläutert) bereits vor.
Es kann nicht angehen, dass die Wahrheit mittels der Justiz durch einen Strafantrag wegen Verleumdung/Beleidigung unterdrückt wird und das Unrecht sich Platz verschafft – für weitere Missetaten! So bin ich keineswegs bereit, den Artikel auf meinem Blog frankfutt.de – wie vom Anwalt Szary gefordert – zu löschen, da die dargestellten Sachverhalte absolut der Wahrheit entsprechen. Dass mein Bruder und dessen Frau nicht viel für Wahrheit übrig haben, zeigt sich in deren kriminellen Aktivitäten, deren Liste erweiterbar ist.
Zumal ein Löschen des Artikels relativ sinnbefreit wäre, da dieser über Social-Media-Kanäle längst in die Entitäten des Webs eingegangen ist – bei 1,5 Mio. Seitenimpressionen monatlich auf meinem Blog dürfte das ein schwieriges Unterfangen werden!
In der Hoffnung, dass die hier angeführten Fakten zur Einstellung des Strafbefehls führen, was meinem juristischen Rechtsempfinden entspräche und dass des weiteren die aufgeführten Delikte meines Bruders verfolgt werden, verbleibe ich
mit Grüßen
Sabine Puttins
coid #114
Etwa 2 Wochen später ging bei mir ein Anruf von der Staatsanwaltschaft Bochum ein, den ich aber wegen Abwesenheit nicht annehmen konnte…
From: Puttins
Sent: Tuesday, July 14, 2015 7:11 PM
To: poststelle@sta-bochum.nrw.de
Subject: Antrag auf Einstweilige Verfügung bzgl. Schenkungsurkunde Nr. 996/2007 v. 13.09.2009
Sehr geehrte Damen und Herren!
Heute erhielt ich einen Anruf von Ihrer Nebenstelle 967-2718, ich nehme an, es geht um unten unter diesen Ausführungen näher erläuterte Angelegenheit.
Nun erbitte ich Ihr Eingreifen in der Angelegenheit durch Erteilen einer Einstweiligen Verfügung bzgl. der Verkaufsabsichten meines Bruders des strittigen Objektes.
Die Gültigkeit der Schenkungsurkunde Nr. 996/2007 v. 13.09.2009, niedergelegt beim AG Neuss, wird von mir angefochten. Es ist offensichtlich, dass die Schenkung unter betrügerischen Absichten stattgefunden hat und damit wären Sie als Staatsanwaltschaft für den Fall zuständig.
Die Urkunde wurde von dem Notariat “Fruh” in Grevenbroich erstellt – das Notariat existiert nicht mehr.
Die Urkunde weist zahlreiche formale sowie juristisch valide Fehler auf. Meine Mutter, Frau Annegret Puttins, war seit über 15 Jahren erblindet. Für Blinde gelten besondere Formalia bezgl. einer Testierung durch einen Notar, die allesamt nicht eingehalten wurden.
Die Gründe, die zur Nichtigkeit der Schenkung führen, liste ich hier wie folgt auf:
- Es muss auf einem gesonderten Beiblatt (!!!) die Blindheit der Mutter erwähnt werden und testiert werden, dass ihr der Vertag vorgelesen wurde, was nicht erfolgte!
Wie ich erst vor ~ 2 Wochen durch eine Kopie der Schenkungsurkunde des Notariats Fruh (der jetzt in einer anderen Gemeinschaftssozietät tätig ist) erfuhr, stand die Erwähnung der Erblindung auf dem 1. Blatt, zuvor vertraute ich auf eine telefonische Aussage des Amtsgericht, die kein Beiblatt in ihren Akten fand.
- Es waren zwei Zeugen zugegen, die beide Begünstigte der Schenkung sind (mein Bruder und Frau), was ebenfalls unrecht ist.
Wie ich erst Ende August erfuhr. war der Begünstigte – mein Bruder – der einzige Zeuge.
- Es hätte ein zweiter Notar konsultiert werden müssen, was ebenfalls nicht geschah.
- Des weiteren nahm meine Mutter zur Zeit der Testierung enorm hohe Dosen von Morphium ein, was über die private Krankenkasse meiner Mutter (Continentale) leicht feststellbar ist.
- Die Zurechnungsfähigkeit meines Bruders ist unter Zweifel zu stellen, da er seit >25 Jahre Vollerwerbsunfähigkeitsrente von der LVA aufgrund psychischer Defekte bezieht (obwohl er SEITDEM Vollzeit auf den Namen seiner Frau freiberuflich arbeitet, um seinen Rentenversicherungsbetrug zu decken)
Ein einziger Anruf bei der „Deutschen Rentenversicherung“ würde die Vollerwerbunfähigkeitsrente, die mein Bruder aufgrund o.g. Diagnose bezieht, bestätigen. Es wird aber nicht ermittelt.
- Die im Vorfelde der Erblasserin unterlassenen Pflegebeistände durch , die letztlich zum Tod der Erblasserin (unserer Mutter) führten, sind als unterlassene Hilfeleistung bzw. Missbrauch Schutzbefohlener zu bewerten. Der Schriftverkehr diesbezüglich mit der Ärztekammer, die ein gerichtliches Einschreiten empfahl, kann belegt werden. Diese Straftaten dürften letztlich auch zur Erbunwürdigkeit meines Bruders führen.
Dabei hat mein Bruder – wie ich später erfuhr – das Ganze noch geschickter „aufgezogen“, indem er meine Mutter mit insgesamt rund einer halben Millionen verschuldete (insbesondere kurz vor dem Tod) und dann das Erbe ausschlug, um mir als Vollerben die Schulden zu hinterlassen, die er kurz zuvor gemacht hat.
(7.) Auf meine Einwendungen von Ansprüchen an das Erbe drohte mein Bruder mir massiv am Telefon und stand auch prompt 2 Std. später zur “Vollstreckung seiner Drohungen” vor der Tür. Jedoch wurde ihm kein Einlass gewährt.
Ein einziger der vorgenannten Fakten führten zur Ungültigkeit der Schenkung, es gibt jedoch 6-7 Fakten, die unumstößlich sind und durch meinen Bruder nachträglich auch nicht mehr zu ändern sind – sei es durch eine Fälschung von Dokumenten an seinem Grafik-PC (wie ich es selber einmal miterlebte).
Da der beabsichtigte Betrug meines Bruders offenkundig ist, bitte ich Sie, diesbezüglich der Verfolgung der genannten Straftaten nachzugehen und per Einstweiliger Verfügung den beabsichtigten Verkauf des Hauses zu stoppen, den mein Bruder nun versucht, über einen beauftragten Makler, zu vertuschen.
Dass mein Bruder bzw. seine Frau Schwägerin sich PLÖTZLICH (nach meinem Artikel) auf Facebook in Gruppen gegen den Pflegenotstand engagiert und ERSTMALS einen Artikel über ausländische Mitbürger präferiert, liegt sicherlich keineswegs an einem plötzlichen Sinneswandel, sondern eher in der Intention der falschen, “retouchierenden” Selbstdarstellung als “Gutmensch”…
So kann ich nur hoffen, dass Recht in diesem Fall gesprochen wird und die kriminellen Taten meines Bruders gestoppt werden. Ich denke, Sie verfügen über weitergreifende Recherchemethoden (z.B. bzgl. Auskunftspflicht der Krankenkasse oder des Amtsgerichtes) und werden meine Anschuldigungen allesamt nachweislich verifizieren können.
Bislang ist die zuständige Staatsanwaltschaft nicht tätig geworden! Der hier angeschriebene, zuständige Oberstaatsanwalt aus Bochum leitete Ende August die Vorwürfe an die für meinen Bruder zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf weiter, die jedoch die Anfrage zurückwies.
Zu den weiteren Straftaten meines Bruders kann ich Ihnen, insoweit mir diese bekannt sind, selbstverständlich gesondert Auskunft geben; zu nennen wären z.B. Subventionsbetrug, Förderung (Beauftragung) von Schwarzarbeit, Steuerbetrug, Rentenversicherungsbetrug, Drogenhandel in nicht-minderen Umfang (wahrscheinlich verjährt, da bis 1990), Krankenversicherungsbetrug, Urkundenfälschung, usw.
Anzunehmen ist des weiteren der Verstoß gegen Eidesstattliche Erklärung in Diplomarbeit, dass es sich um eigene Leistungen handelt, da mein Bruder seine Referenzarbeiten einfach “von anderen” (ausländischen) kopiert hat. Zu nennen wären seine “Tropfenfotos”, die dreist von einer amerikanischen Internetseite kopiert wurden.
Des weiteren liegen mit Sicherheit zahlreiche, weitere Straftaten meines Bruders vor, die mir (noch) nicht bekannt sind.
In der Hoffnung auf Gerechtigkeit via Justiz verbleibe ich
mit Grüßen
Sabine Puttins
Schnell hatte ich den „Telefontäter“ 😉 der Staatsanwaltschaft ermittelt und schrieb diesen am nächsten Tag an…
Sehr geehrter Herr xxx!
Gestern versuchten Sie vergeblich, mich telefonisch zu erreichen. Ich nehme an, es geht sich um die Strafsache Puttins (siehe 2. Mail hier)…
Ich mailte dann gestern nochmal meine ergänzende Stellungnahme mit der Bitte, eine einstweilige Verfügung/Anordnung bzgl. der ungeklärten Eigentumsfrage zu erwirken, die ich hier an Sie weiterleite.
Leider pressiert die Angelegenheit, da ich mit heutiger Post ein Schreiben vom Amtsgericht Neuss erhielt, in dem ich als Alleinerbin von Annegret Puttinsbenannt werde, da mein Bruder und seine Familie das Erbe abgelehnt haben.
Mit Sicherheit hat mein Bruder, der als gesetzlicher Betreuer die Finanzen meiner Mutter (wegen ihrer Erblindung) regelte, lediglich Schulden hinterlassen, da er sich im sicheren Besitz des 2-Familienhauses im Schätzwert von 450.000 – 500.000 € glaubt, das er sich durch eine juristisch nicht valide Schenkungstransaktion (wie unten näher erläutert) angeeignet hat.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass mein Bruder mittels Unterschlagungen von Rechnungserstattungen der privaten Krankenkasse sowie dem Eintrag einer Grundschuld auf das Haus in Höhe von rund 300.000 € meine Mutter insgesamt mit einer knappen halben Millionen verschuldet hatte. Er hat wie in Wildwest-Manier „Django“ gespielt und alle Finanzquellen meiner Mutter rigoros geschröpft, zum Beispiel durch maximale Dispo-Überziehungen aller Konten meiner Mutter und zusätzlich durch Unterschlagungen von ärztlichen Rechnungserstattungen.
Dann hat er das Erbe abgelehnt und mir die Gesamtschulden i. H. von ca. einer halben Millionen hinterlassen! Frech fordert sein Rechtsanwalt auch noch die Erstattungen der von meinem Bruder aufgenommenen rund 300.000 € von mir!
Des weiteren ist zu vermerken, dass mein Bruder die monatlichen Gesamteinnahmen meiner Mutter in Höhe von ~3.500 € verwaltete, meiner Mutter ein geringes Taschengeld sowie 1-2 x die Woche eine unqualifizierte Haushaltshilfe zur Verfügung stellte, ich hingegen erledigte lange Zeit die Pflegeaufwendungen meiner Mutter durch persönlichen Einsatz, unterschrieb dafür auch bei der Pflegeabteilung der privaten Krankenversicherung (Continentale), erhielt jedoch bis auf minimale Benzinkostenerstattungen keinen Pfennig von den Pflegekostenerstattungen, da mein Bruder die Finanzen meiner Mutter regelte und rund 3000 € monatlich des Geldes meiner Mutter für sich verbrauchte.
Nach einigen Jahren der Pflege meiner Mutter teilte ich der Continentalen mit, dass ich nicht mehr für die Pflege zuständig sei, u.a. weil ich niemals irgendwelche Leistungen dafür erhalten habe.
Diese Behauptung ist natürlich durch die Continentale sowie die für die Pflegeeinstufungen zuständige Stelle belegbar!
Natürlich bin ich auch selber – wie Sie sicher leicht ermitteln können – mit dem Gesetz in Konflikt geraten, jedoch hatten meine “Straftaten” keineswegs die juristische Tragweite, wie die, die mein Bruder praktiziert, sondern waren eher selbstschädigender Natur.
Da mein Bruder 3-4 Tage nach dem Tod meiner Mutter sofort das Haus zum Verkauf anbot und nun versucht, das Haus schnellstmöglich zu veräußern, ist – auch bezüglich der Mitteilung des Amtsgerichtes Neuss über die Ablehnung des (derzeit wahrscheinlich negativen Erbes) – leider Eile geboten, um eine Klärung der Eigentumsfrage des 2-Familienhauses voranzutreiben.
Ich beabsichtigte keineswegs, wenn es mir möglich wird, das Elternhaus, in dem ich aufgewachsen bin, zu veräußern, zumal es durch aktuelle Vermietung der oberen Etage selbstfinanzierend ist und keine Kosten entstünden.
Es ist traurig, dass in Familien derartige, nicht nur moralisch anzuzweifelnde, sondern auch kriminelle Vorkommnisse geschehen, jedoch ist mein Bruder erst seit der Eheschließung mit Schwägerin zu dergleichen Straftaten fähig geworden.
In der Hoffnung auf Unterstützung durch die Justiz verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Sabine Puttins
Dem Staatsanwalt lag keine Strafanzeige des Anwaltes Szary von meinem Bruder (siehe ) vor, der Strafantrag Szarys war jedoch auf den 9.6. datiert und war bis zum 15.7. nicht bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, so dass ich nach einem Telefonat mit dem Oberstaatsanwalt xxxx diesen in Kopie das Schreiben des Anwalts Szary meines Bruders zukommen ließ.
From: Puttins
Sent: Thursday, July 16, 2015 10:44 AM
Subject: /Droh/Schreiben des Anwaltes Szary im Fall Puttins./. Puttins
Sehr geehrter Herr xy!
Anbei, wie just besprochen, das Schreiben des Anwaltes Szary, das mir in Kopie über meinen Rechtsanwalt zugestellt wurde.
Sollte die Kanzlei Szary diese Strafanzeige/diesen Brief nicht an die STA Bochum versandt haben, so stellte das für mich den Versuch der arglistigen Täuschung sowie Nötigung dar und ich würde Sie bitten, dem nachzugehen.
Der Brief enthält 5 Seiten sowie in Kopie den Artikel auf meiner Seite frankfutt (http://frankfutt.de/2015/06/06/sterbehilfe-oder-euthanasie/) .
Dazu kann ich angeben, dass der Artikel von mir keineswegs gelöscht wurde, sondern nach Erhalt des Schreiben (blau dokumentiert) mit den Anschuldigungen des RA Szary und meinen Erläuterungen ergänzt wurde. Des weiteren fehlte die angekündigte Kopie der SMS.
Ich denke, derartige Täuschungsversuche eines Rechtsanwaltes sollten juristisch geahndet werden!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Puttins
From: xxx@STA-BOCHUM.nrw.de
Sent: Thursday, July 16, 2015 11:34 AM
To: puttins@xxx.de
Subject: Lesebestätigung: /Droh/Schreiben des Anwaltes Szary im Fall Puttins./. Puttins
Ihre Nachricht wurde gelesen am Donnerstag, 16. Juli 2015 09:34:01 UTC.
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In einem Telefonat stimmte Oberstaatsanwalt Herr xxx weitgehend zu.
So schrieb ich (leider) am 16.7. den Anwalt Szary (meines Bruders) an:
From: Puttins
Sent: Thursday, July 16, 2015 10:55 AM
To: ne@szary.de
Subject: Ihr Versuch der arglistigen Täuschung/Nötigung – Ihre vermeintliche Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft
Sehr geehrter Herr Szary pp!
Nach heutiger Rücksprache mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt, Herrn xxx, liegt der Staatsanwaltschaft keinerlei Anzeige/Schreiben Ihrer Kanzlei vor. Ich schrieb die Staatsanwaltschaft nach Erhalt Ihrer Nötigung an, erklärte den Sachverhalt ausführlich und machte der Staatsanwaltschaft die Delikte meines Bruders voll umfänglich bekannt.
Ich habe das Schreiben von Ihnen an den für den Fall zuständigen Oberstaatsanwalt weitergeleitet, der nun die mögliche Strafbarkeit prüft. Ich werde ggf., wie schon erwähnt, im Zuge dieser Ermittlungen gegen Ihre Kanzlei fordern, dass Sie alle Fälle, in denen sie meinen Bruder vertraten, bekanntgeben müssen.
So verbleibt mir nur, freudeschwelgend zu verbleiben sowie
mit obligatorischen, freundlichen Grüßen
Sabine Puttins
coid #114
A
Am 18. Juli dann erstattete ich folgende Anzeigen gegen meinen Bruder sowie seine Frau und seinen Anwalt, bewusst wählte ich für die erste Anzeige wegen Mordes die Zahl 0, da dieser Vorwurf meine Ermittlungsmöglichkeiten überschritt:
Sabine Puttins(weibl.)
Am Quellberg 24 a
45665 Recklinghausen
geb.: 24.07.1964 in Bremerhaven
02361-9917952
Recklinghausen, 18.07.2015
An die Polizei-NRW
per E-Mail
Strafantrag gegen , Schwägerin, Tobias Goldkamp
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit stelle ich Strafantrag gegen meinen Bruder sowie gegen seine Frau Schwägerin, Am xxx in 41xx xxx – und zwar in den wie unten folgt bezifferten Vergehen und Verbrechen.
Des weiteren stelle ich Strafantrag gegen den Rechtsanwalt meines Bruders Herrn
Tobias Goldkamp, von dem mir nur die ladungsfähige Anschrift über die Kanzlei der RAe Szary, pp. in 41460 Neuss, Büchel 12-14 bekannt ist.
Bei der ersten Anzeige sind mir die Fakten nicht 100 % bekannt und ich bitte Sie, diesbezüglich zu ermitteln. Zur näheren Erläuterung der Hintergründe empfehle ich meinen Artikel http://frankfutt.de/2015/06/06/sterbehilfe-oder-euthanasie/. Meine Mutter Annegret Puttins verstarb am 04.05.2015 im Johanna-Etienne-Krankenhaus nach einem Schlaganfall. Ob sie auf der Palliativstation verstorben ist, kann ich leider nicht in Erfahrung bringen. Am 04.05.2015 rief mich meine Schwägerin Schwägerin an und berichtete mir hocherfreut, dass meine Mutter an einem weiteren Schlaganfall verstorben sei. Meinen Ermittlungen zufolge wurde meine Mutter jedoch auf der Palliativstation „eingeschläfert“, wozu sie nie mit einer Patientenverfügung zugestimmt hatte.
Anzeige 0: Strafgesetzbuch (StGB) § 212 Totschlag bzw. § 211 Mord
Als fürsorgeverpflichteter Betreuer meiner blinden Mutter drängte mein Bruder darauf, dass meine Mutter 4 Tage nach einem Schlaganfall auf die Palliativstation verlegt wird, wo ihr keine Nahrung, keine Medikamente, sondern lediglich extrem hohe Dosen von Morphium verabreicht werden sollten, damit der Tod eintritt. Als ehemaliger Hobbyhypochonder bin ich über jegliche Krankheiten und deren Verlauf bestens informiert und weiß, dass bei JEDEM Schlaganfall die Möglichkeit der Regeneration bis zu 2 Wochen nach dem akuten Schlaganfall eintreten kann.
Ich wandte mich unverzüglich an den behandelnden Arzt meiner Mutter sowie mit einer Beschwerde an die Ärztekammer, die mir – aufgrund des Feiertags – jedoch zu spät riet, mich an das Vormundschaftsgericht bzgl. meines Bruders wegen der Betreuung meiner Mutter zu wenden.
Leider konnte ich aus Datenschutzgründen nicht in Erfahrung bringen, ob meine Mutter tatsächlich auf die Palliativstation zur Tötung verbracht wurde. Auffallend ist in diesem Zusammenhang vor allem das finanzielle Interesse meines Bruders am Tod der Mutter, das sich im öffentlichen Offerieren des Verkaufs des 2-Familienhauses im Schätzwert von 500.000 € bereits 4 Tage nach dem Tod zeigt. Entsprechende Aktionen meines Bruders wurden von mir dokumentiert.
Dem Mordvorwurf steht die am 16.September (vor 3 Tagen) mir zugegangene Aussage des Arztes gegenüber, der von einer natürlichen Todesursache spricht, insofern der Schlaganfall nicht ggf. durch Zuführung von Medikamenten ausgelöst wurde (im Zweifelsfall genügte Aspirin hoch dosiert)
Anzeige 1: Strafgesetzbuch (StGB) § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
Mein Bruder war von 2007 bis 2015 der Betreuer für meine seit ~15 Jahren erblindete Mutter und hat diese Betreuungsfunktion – scheinbar mit Absicht des auch dadurch in Relation zu setzenden, erfolgten Todes unserer Mutter – nicht hinlänglich ausgeführt. Er verbrachte meine Mutter im Oktober/November 2014 in ein Pflegeheim, in dem sie nicht ausreichend versorgt wurde und nach ~ 3 Wochen des Aufenthaltes, litt sie an einem Dekubitus (offene Stellen durch mangelhafte Versorgung: Wundliegen), der den höchsten Schweregrad entsprach: bis auf die Knochen.
Da mein Bruder mich nur mangelhaft über den Zustand unserer Mutter aufklärte, konnte ich nicht früher zur Anzeige schreiten, um meinem Bruder die Vormundschaft über unsere Mutter gerichtlich entziehen zu lassen.
Eine detaillierte Darstellung des Falles finden Sie auf meiner Internetseite http://frankfutt.de/2015/06/06/sterbehilfe-oder-euthanasie/.
Entspricht dem heutigen Stand der Dinge am 19. September
Anzeige 2: Strafgesetzbuch (StGB) § 221 Aussetzung
Ersatzweise kann auch der im Strafgesetzbuch (StGB) § 221 Aussetzung geltend gemacht werden.
Anzeige 3: Strafgesetzbuch (StGB) § 323c Unterlassene Hilfeleistung
Unter Umständen kann auch Strafgesetzbuch (StGB), § 323c Unterlassene Hilfeleistung, geltend gemacht werden.
aktuell!
Anzeige 4: Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug
Der Tatbestand des Betruges trifft für mehrere Straftaten meines Bruders und seiner Frau zu.
Der Betrug der bei der Beurkundung der Schenkung des strittigen Hauses meiner Mutter liegt eine klar betrügerische Intention vor, da nicht eine der für Blinden erforderlichen Gesetze eingehalten wurden. Das Notariat existiert nicht mehr in Grevenbroich. So nahm z.B. meine blinde Mutter zur Zeit der Beurkundung extrem hohe Dosen von Morphinen ein und war u.a. damit gar nicht testierungsfähig. Alle gesetzlichen Formalia, die zur Beurkundung von Blinden vorgeschrieben sind, wurden umgangen: das Amtsgericht war auf meine Nachfrage hin entsetzt, dass über die Erblindung der Mutter gar nichts auf der Urkunde vermerkt ist. Es hätte auf einem gesonderten Beiblatt die Erblindung vermerkt werden müssen, des weiteren hätte der Notar sich – ebenfalls schriftlich niedergelegt – von der aktuellen Testierungsfähigkeit meiner Mutter überzeugen müssen.
Das Umgehen der rechtlichen Grundlagen deutet die Vorsätzlichkeit der Tat an, die als arglistige Täuschung einzustufen ist.
Nun bekomme ich vom Amtsgericht Neuss ein Schreiben, in dem steht, dass ich als Vollerbe für meine Mutter in Kraft trete, da mein Bruder mitsamt Familie das Erbe abgelehnt haben.
Hier ist insbesondere – bei den Vorgehensweisen meines Bruders – mit Sicherheit eine höhere Verschuldung meiner Mutter zu erwarten, die mein Bruder ohne ihr Wissen „eingerichtet“ hat.
Weder mein Pflichtteil wurde mir ausgezahlt, noch wurde das Erbe (2-Familienhaus als Erbe für 2 Kinder, wie vorgesehen von Eltern), sondern mein Bruder überlässt mir die zuvor extra angehäuften
Schulden, während er 4 Tage nach dem Tod meiner Mutter das Haus zum Verkauf für ~ 400.000 € anbietet.
So bitte ich Sie, hiermit auf diesem informellen Wege, bezüglich des geplanten Verkaufs des Hauses meines Bruders (bzw. der Mutter), eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung bzgl. der ungeklärten Eigentumsfrage zu erwirken. Es handelt sich hierbei um die Urkunde Nr. 996/2007 v. 13.09.2009, die beim Amtsgericht Neuss niedergelegt ist.
Anzeige 5: Strafgesetzbuch (StGB) § 265 Versicherungsmissbrauch
Erst kürzlich erfuhr ich von dem jahrelangen (<25 Jahre) Versicherungsmissbrauch meines Bruders, mit der er über die Landesversicherungsanstalt (LVA) vollzieht:
Mein Bruder bezieht etwa seit 1991/92 Rentenversicherungsbetrug, da er – unter Vortäuschung falscher Tatsachen – eine Vollerwerbsunfähigkeitsrente von der LVA bezieht. Als Rentner darf er maximal 4 Std./Woche eine Nebenerwerbstätigkeit aufnehmen.
SEIT der Verrentung jedoch arbeitet mein Bruder freiberuflich als Grafiker mit diversen Internetseiten sowie über eine Düsseldorfer Werbeagentur und lässt die Rechnungen dafür in Namen seiner Frau erstellen. Leider konnte ich bisher noch nicht die Namen der Werbeagenturen, für die mein Bruder tätig ist, ermitteln.
Aktuell!!!
Anzeige 6: StGB § 370 Steuerhinterziehung
In Relation zum vollzogenen Versicherungsmissbrauch kommt auch StGB § 370
Steuerhinterziehung zum Tragen.
Aktuell!!!
Anzeige 7: Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung /§ 253 Erpressung
4 Tage nach dem Tod unserer Mutter, am 10.5.2015 sprach ich meinen Bruder auf seine Delikte und meinen Pflichtteil vom Erbe des Hauses meiner Mutter an, woraufhin mein Bruder mir erbost telefonisch mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen sowie mit der Unversehrtheit des Lebens drohte (ebenfalls Straftatbestand der Erpressung nach StGB, § 253 Erpressung).
2 Stunden später stand er prompt vor der Haustür zur Einlösung seiner Drohung. Jedoch wurde ihm auch seitens meiner Tante, Frau Inge Schulz, der Zutritt verwehrt. Meine Tante ist dabei als Zeugin zu nennen.
Aktuell!!!
Anzeige 8: (StGB) § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Bei der Beurkundung der Schenkungstransaktion des Hauses meiner Mutter im Jahr 2009, beging mein Bruder eine Fehlbeurkundung, indem ihr wesentliche Fakten der Schenkungsurkunde nicht mitgeteilt wurden. Als Blinde war meine Mutter auf ein Vorlesen angewiesen, was jedoch nicht erfolgte. Bei Beurkundungen mit Blinden gelten besondere Auflagen für Blinde nach dem Beurkundungsgesetz, § 22, pp, die allesamt in betrügerischer Intention nicht eingehalten wurden.
Fraglich, ob alle Blinden-konformen Formalia eingehalten wurden
Eine weitere Straftat nach §156 StGB meines Bruders ist anzunehmen, da er bei seiner kürzlich vorgenommenen Versicherung an Eides Statt gelogen hat, denn seine als „einzigartig“ angegebenen Leistungen wurden dreist von einer amerikanischen Internetseite kopiert.
Darauf lässt eine amerikanische Internetseite schließen, auf der die Fotos verfügbar sind.
Anzeige 9: Strafgesetzbuch (StGB)
§ 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
Seit der Veröffentlichung meines Artikels über die Straftaten meines Bruders und seiner Frau wurden von meiner Internetseite über den Einbruch in das php.-mailer-System SPAM-Nachrichten über meine Seite frankfutt.de versandt, die allesamt „Porn-Inhalte“ hatten und meinen Leumund diskredetieren sollten. Teilweise wurden diese wohl über sein I-Phone versandt, dessen IP-Nr. mit 91.52.47.229 auch von zahlreichen Kontrollinstanzen als SPAM-Host gelistet ist.
Aktuell!!! Ort, Zeit und IP bekannt
Anzeige 10: Strafgesetzbuch (StGB) § 263a Computerbetrug
Weiterhin hat mein Bruder sich mit dem vorsätzlichem Missbrauch meines PHP-Mailers auf frankfutt.de sowie mit der Fälschung eines Dienstausweises, bei dem ich 2007 persönlich zugegen war, mit dem Computerbetrug nach StGB § 263a strafbar gemacht.
Unter Umständen tritt hier auch Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung in Kraft.
In meinen Unterlagen müsste ich noch eine Kopie haben, wenn ich diese finde.
Aktuell!!! Aktivitäten dokumentiert!
Anzeige 11: Strafgesetzbuch (StGB) § 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Fürderhin ist mir noch bekannt, dass mein Bruder regelmäßig neue Mitarbeiter akquirierte, die für ihn Grafikarbeiten am PC in Heimarbeit übernahmen und dass er diese – gewohnheitsmäßig – nicht bezahlte. Dafür verwendete er stets die Floskel „Da waren so viele Fehler drin, das muss überarbeitet werden und das kann ich nicht bezahlen“. Mit Sicherheit haben sich einige der so betrogenen Mitarbeiter über einen Rechtsanwalt an meinen Bruder gewandt. In der Kanzlei Szary, Neuss, des Rechtsvertreters meines Bruders dürfte mit Sicherheit ein entsprechender Schriftverkehr dazu von der Justiz ermittelbar sein. Mir ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Auskunftsverweigerung leider der Handlungsspielraum diesbezüglich eingeschränkt. Und da ich mich an bestehende Gesetze halte und keineswegs alle möglichen Mittel zur Übermittlung der Daten einsetze, kann ich ebendies nicht mit zulässigen Mitteln und Methoden recherchieren.
Anzeige 12: Strafgesetzbuch (StGB)
§ 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
Der Straftatbestand der Anstiftung zur Falschaussage kann bei jedweden Angaben meines Bruders bzw. seiner Gattin Schwägerin treffend sein, solange diese sich um den aktuellen Rechtsstreit drehen. Es ist fest anzunehmen, dass mein Bruder bzw. Schwägerin nun zur Deckung ihrer Straftaten zahlreiche Freunde zur Falschaussage anstiften bzw. angestiftet haben.
Bezüglich Herrn Tobias Goldkamp erstatte ich folgende Anzeigen:
Anzeige 1: Strafgesetzbuch (StGB) § 253 Erpressung
Herr Tobias Goldkamp hat als Handlungsbeauftragter meines Bruders bei der Wahrnehmung der Interessen meines Bruders einen perfide ausgearbeitete Drohung per Fax an meinen Rechtstsanwalt, Herrn Winfried Hoff, Limperstr. 18, 45657 Recklinghausen übermittelt, die als Beischreiben einen angeblichen Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Bochum enthielt, und unter Berufung einer früheren Rechtsstreitigkeit mit meiner Schwägerin, Schwägerin, den erfüllten Straftatbestand der Erpressung nach §253, StGB oder §240. StGB (Nötigung) enthält.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
Der Rechtsanwalt meines Bruders, Herr Tobias Goldkamp, hat wissentlich die Straftaten meines Bruders „gedeckt“, was daraus ersichtlich ist, dass er den gegen mich gestellten Strafantrag gar nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt hat.
Strafgesetzbuch (StGB) § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
Dem Rechtsanwalt Herrn Tobias Goldkamp ist mit dem gefälschten und an meinen Rechtsanwalt übermittelten „Drohschreiben“ (welches auf http://frankfutt.de/2015/07/16/tomputtins/ am Ende des Artikels als Kopie einsehbar ist, ist mit der Erstellung dieser Fälschung ein Vergehen nach § 269 StGB vorzuwerfen.
Weiterhin ist dem Anwalt (oder meinem Bruder) mit Vollzug/Übermittlung die nach StGB §130a die Anleitung zu Straftaten vorzuwerfen.
Des weiteren kann der Straftatbestand nach StGB §13 mit Begehen durch Unterlassen (des Absendens an die Staatsanwaltschaft Bochum) festgestellt werden.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 164 Falsche Verdächtigung/ § 258 Strafvereitlung
Die in dem Schreiben des Rechtsanwaltes Tobias Goldkamp dokumentierten Anschuldigungen enthalten nach StGB §164 strafbaren falschen Verdächtigungen, da alle meine öffentlich in http://frankfutt.de/2015/07/16/tomputtins/ sowie http://frankfutt.de/2015/06/06/sterbehilfe-oder-euthanasie/ getätigten Aussagen bzgl. meines Bruders der Wahrheit entsprechen.
Ebenso entspricht das Vorgehen des Herrn Tobias Goldkamp das vollzogene Vergehen nach Strafgesetzbuch (StGB), nämlich der in § 258 kodifizierten Strafvereitelung, da es sich hierbei nicht um ein „normales“ Vorgehen eines Rechtspflegers handelt, sondern bewusst Methoden eingesetzt wurden, die die Strafvereitelung begünstigen.
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Eine Spezifizierung der erfassten IP meines Bruders mit Standort und Uhrzeit reichte ich nach.
Prompt ging PLÖTZLICH die Strafanzeige des Anwaltes Szary bei der Staatsanwaltschaft ein und mir wurde ein Anhörungsbogen zu der Strafsache mit dem AZ 912 Js 443/15 zugestellt, den ich kurz danach beantwortete:
Sehr geehrter Herr xy,
sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beziehe mich auf AZ 912 Js 443/15 und nehme vorab detailliert Stellung zu den Vorwürfen wie folgt:
Sabine Puttins
Am Quellberg 24a
45665 Recklinghausen
Recklinghausen, 21.07.2015
Strafanzeige des Rechtsanwaltes Szary gegen mich, Sabine PuttinsAZ: 912 JS 443/15
Sehr geehrter Herr xy!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich nehme Bezug auf die Anschuldigungen des Rechtsanwaltes Szary bzw. Goldkamp vom 09.06.15 (?), in denen dieser Strafanzeige erstattet gegen mich, Sabine Puttins, Am xxx 45xx xxx im Auftrag meines Bruders , bzw. seiner Frau Schwägerin, Am xxx xx, 41xx xx.
Ich gehe nun detailliert auf die haltlosen Vorwürfe des Herrn Goldkamp ein:
Herr Goldkamp wirft mir vor, dass ich über das Internet Aussagen mache, die beleidigend/verächtlich wären:
Dazu ist zu sagen, dass ich mich lediglich an die Wahrheit halte und unter anderem damit versuche, meine Rechte gegenüber meinen Bruder geltend zu machen. Als Journalistin weiß ich um die Pressefreiheit und deren Möglichkeiten, die in Deutschland gewahrt werden sollten – solange es sich um die BLANKE Wahrheit handelt!
Zur Beschuldigung der angeblich abfälligen Bemerkung als „angeheiratetes Element“ ist nochmals zu sagen, dass ich BEWUSST auf eine beleidigende Äußerung verzichtet habe und dass „Element“ keineswegs eine negative Konnotation mit sich trägt, allenfalls die Assoziation zu „elementar“, die eine positive, konnotative Besetzung erhält.
Zur Beschuldigung, dass die ethischen Werte durch pekuniäre verdrängt werden, kann ich den Beweis dafür führen, dass 4 Tage nach dem Tod der Mutter das (strittige) 2-Familienhaus von meinem Bruder zum Verkauf angeboten wurde, was stark für das pekuniäre Interesse spricht!
Des weiteren verweise ich auf die scheinheiligen Äußerungen von Schwägerin, die PROMPT NACH meinem Artikel plötzlich (erstmalig) einen Artikel über einen Farbigen in Deutschland verbreitet und liked (~ Schein des „Gutmenschen darstellen“) und die NACH meinem Artikel eine Gruppe auf Facebook gründen, die einzig aus ihren Facebook-Freunden und deren „Account-Doubletten“ bestehen und die sich gegen den Pflegenotstand in Mönchengladbach richtet. Sollte also Frau Schwägerin mit ihrem „Engagement auf Facebook“ gegenhalten wollen, so kann ich vorab diese Argumente außer Kraft setzen, da ihr „scheinbares Engagement“ einfach nur den Schein bar wandeln will.
Zum Vorwurf, meinem Bruder liege daran, die Heimkosten zu sparen, ist zu entgegenzusetzen, dass ggf. geprüft werden muss, inwieweit die Kosten zu 100 % von der Continentalen (private Krankenversicherung) gedeckt wurden. Des weiteren gab ich im gleichen Satz den Vorwurf an, dass mein Bruder das somit „vakante Erbe“ zu veräußern beabsichtige, was er ja auch 4 Tage nach dem Tod der Mutter tat. Der Einfachheit der Darstellung wegen gab ich „Erbe“ an und nicht den komplexen Sachvorgang der widerrechtlichen Schenkung, durch die er das Haus in seinen Besitz brachte.
Zum Vorwurf der Unterbringung in das billigste und schlechteste Heim….ist folgendes anzumerken:
Nachdem ich meinen Bruder aufforderte, eine Aufsichtsinstanz über die schlimmen Zustände in dem Heim, in dem er meine Mutter untergebracht hatte, zu informieren, wurde er erst tätig und informierte die zuständigen Instanzen sowie die Krankenversicherung.
Zuvor beging er selber den „Missbrauch von Schutzbefohlenen“, da meine Mutter nachweislich nach 3 Wochen Unterbringung in dem Heim an einem Dekubitus der höchsten Stufe (Durchliegen bis auf die Knochen) erkrankte, der eine Reihe von Folgeerkrankungen bis schließlich zu ihrem Tod auslöste.
Über die Continentale wird der Sachverhalt nachvollziehbar sein, jedoch erhalte ich keine Auskunft bzgl. der Krankengeschichte meiner Mutter. Mein Bruder hat sich hier in seiner Funktion als Schutzbefohlener unserer Mutter mehr als grob fahrlässig verhalten, sondern hingegen absolut ignorant!
Zum Vorwurf „Husch – husch – ab auf die Tötungsstation…“ gilt mein Schriftverkehr mit der Ärztekammer NRW diesbezüglich nachweisbar, bei der ich eine Eingabe machte und die mir (zu spät wegen des Feiertages) riet, meinem Bruder per Gericht die Vormundschaft entziehen zu lassen.
Die eindeutige Apostrophierung des „Vorwurfes“ „Husch – husch …“ signalisiert meine Distanzierung von der Aussage und deutet klar darauf hin, dass es sich nicht um meine Meinung handelt. Da ich dieses Mittel der Kennzeichnung nur dezidiert verwende, spricht für meinen Umgang mit fremden Meinungen und deren Zitation.
Die Angelegenheit/der Vorwurf mit dem Behinderten geht auf einen Vorfall Ende der 90-iger Jahre zurück, als mein Bruder für den Umbau einer Garage bzw. ungenutzten Abstellraumes extra einen Rollstuhlfahrer einstellte und dafür von der Stadt Korschenbroich den Umbau subventioniert bekam. Mit Sicherheit ist über die Stadt Korschenbroich diese Subventionsmaßnahme und die Einstellung eines Rollstuhlfahrers belegbar und nachvollziehbar, auch wenn der Vorfall bereits lange Jahre zurückliegt.
Wie mir jetzt erst vor einer Woche bekannt wurde, verfügt die Stadt Korschenbroich über ein Bauarchiv, in dem der Umbau und voraussichtlich auf die Begründung des Umbaus in einen rollstuhlgerechten Arbeitsplatz sowie u.U. der Name des Rollstuhlfahrers ermittelbar sind. Mir sowie meinem Anwalt bleibt die Einsicht verwehrt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht.
Des weiteren stellte ich auf Twitter folgende Tweet mit den Aufruf nach dem Behinderten ein, der häufig geteilt wurde:
Suche: Rollstuhlfahrer, Grafiker, der ~1995 betrogen wurde mit Entlassung nach subventioniertem Umbau in Korschenbroich ->.#Gerechtigkeit+
— sabineputtins (@sabineputtins) August 8, 2015
Zu dem Vorwurf, mein Bruder habe Schwierigkeiten, in NRW neue Mitarbeiter zu finden, beziehe ich mich auf die Aussage meines verstorbenen Vaters, der mir ebendieses berichtete. Des weiteren sei Herr Frank Hövel (oder Höver?), ehemals (~ bis 2002) wohnhaft in xxx xx 10 genannt, den mein Bruder um einen vereinbarten Lohn betrog – mit den Worten „Da waren zuviele Fehler in der Arbeit – das kann ich nicht bezahlen.“ Mein Bruder ging bei der Ausbeutung von ehemaligen Schulfreunden im Raum Neuss nahezu systematisch vor und forderte diese auf, für ihn freiberuflich Grafiken am PC zu erstellen. Er forderte von diesen Schulfreunden Rechnungen, die er auch beim Finanzamt einreichte, die er den Ausstellern jedoch nie überwies. Das müsste durch damalige Kontoauszüge meines Bruders oder über das Finanzamt nachweisbar sein. Als der gesamte Freundeskreis in NRW „abgeschöpft“ war, ging er dazu über, sich überregional nach freien Mitarbeitern umzusehen.
Zur Verifizierung der „Putzhilfen aus Containern“ beziehe ich mich auf eine persönliche Aussage meines Bruders. Jedoch hatte mein Bruder in den 90-iger Jahren eine Visitation des Zolles vor Ort wegen ebendieser illegal beschäftigten Hilfskräfte, wie ich von meinem Vater erfuhr. Mit Sicherheit ist dieser „Besuch“, der wahrscheinlich strafrechtliche Folgen für meinen Bruder hatte, über die zuständigen Behörden nachvollziehbar.
Die SMS mit dem Vorwurf, Schwägerin„möge qualvoll verrecken“, die an meinen Bruder und keineswegs an Schwägerin gerichtet war, ist unzulänglich zitiert, da ich im Folgesatz genau dieses „qualvolle Verrecken“ NICHT wünsche bzw. widerlege.
Herr Goldkamp, der Anwalt meines Bruders, scheint es zu lieben, Sätze aus dem Zusammenhang zerflückend zu verdrehen, denn in einem weiteren Brief machte er aus meiner wohlgemeinten und mitfühlenden Mail, in der ich mein Bedauern ausdrückte über bald zu erwartenden Tod Schwägerin aufgrund einer Krebserkrankung, die Bemerkung, ich „drohe ihren baldigen Tod an“ bzw. „stelle ihr den Tod in Aussicht“.
Nun ist bei der Geldgier meines Bruders und der Bereitschaft zu Kapitalverbrechen auch nicht auszuschließen, dass mein Bruder mein eigenes Leben beabsichtigt, zu beenden. 4 Tage nach dem Tod meiner Mutter kündigte er ebendies telefonisch an und stand 2 Std. später hier vor der Tür „zur Vollstreckung“. Dabei ist anzumerken, dass mein Bruder ebenfalls androhte, „er hole sich das Haus meiner Tante, das ich mit ihr bewohne, auch noch!“
Wenn man nun vom Ärgsten ausgehen muss, wäre er dafür gezwungen, ZUERST meine Tante umzubringen und (z.B. 2 Std. später) mich, um als Vollerbe für das Haus in Recklinghausen einzutreten. Da ich als Erbe für dieses Haus in Recklinghausen eingetragen bin und sonst über keinerlei nähere Verwandtschaft verfüge, träte mein Bruder als Erbe im Falle meines Todes ein.
Der bei meinem Rechtsanwalt dokumentierte Besuch des vermeintlichen Polizisten, der bei meiner Tante anrief, um sprechen zu wollen und zugleich vor der Tür stand hier am 2.9. könnte ein dergleicher Versuch gewesen sein, wenn man vom Ärgsten ausgeht und sich der Beamte nicht verifizieren lässt.
Vielleicht sollte ich, um diesbezügliche Avancen zu unterbinden, baldigst mein eigenes Testament zugunsten der Katzenhilfe e.V. oder anderer karitativer Einrichtung erstellen und dieses meinem Bruder zukommen lassen, um derartige, eventuelle Pläne meines Bruders zu verhindern?
Laut aufgenommenen Protokoll hat am 2.9.15 jemand, der sich als Polizeibeamter ausgab, früh morgens bei meiner Tante angerufen, stand zugleich vor der Tür und hat nach mir in einer Ermittlungssache gefragt, von der nur mein Bruder als Antragssteller (laut Auskunft des bearbeitenden POM) Kenntnis haben konnte. Zudem kennt mein Bruder die „Obrigkeitsehrfurcht meiner Tante genau!“
Prophylaktisch wende ich zugleich in meinem neueren Artikel über meinen Bruder und insbesondere Schwägerin ein, dass es sich in diesem Artikel über eine psychoanalytische Betrachtungsweise des Charakters von Schwägerin handelt und die einzig theoretisch auf Thesen Sigmund Freuds gestützt sind. Wie jedermann bekannt ist, verwandte Sigmund Freud eine Sprache, die mit den Worten „Triebbefriedigung, Perversionen, etc.“ gepickt war. Die Passage über das ungewöhnlich aufdringlich-anzügliche Verhalten Schwägerin gegenüber den mitgebrachten Kommilitonen von mir können mein Ex-Ehemann Volker Söhnitz sowie Herr Markus Lohoff (vormals wohnhaft in Aachen), die beide anwesend waren, mit Sicherheit bezeugen. Einer der Kommilitonen ist leider verstorben, der andere befindet sich im Ausland.
Wie Sie sehen, kann ich alle Vorwürfe des Rechtsanwaltes Goldkamp aus der Kanzlei Szary widerlegen.Leider sind mir natürlich Auskünfte über die jeweiligen Behörden, die meine Aussagen verifizieren, unmöglich, jedoch sollten sie der Justiz zur Wahrheitsermittlung möglich sein.
Ich verwandte in meiner Darstellung auf meiner Internetseite teilweise bewusst Ereignisse aus der Vergangenheit, um etwaigen „Tatsachenänderungen“ meines Bruders Vorschub zu leisten, da ich beabsichtigte, seine Straftaten zur Anzeige zu bringen, was ich vorgestern mit der Anzeige von 13 Verbrechen (nicht Vergehen!!!) gegen meinen Bruder und seine Frau sowie gegen Herrn Tobias Goldkamp auch erledigte.
So kann ich nur hoffen, dass vor allem angesichts der zahlreichen Verbrechen meines Bruders, die nun zur Anzeige von mir gebracht wurden, via Justiz Gerechtigkeit widerfährt und nicht, dass der Betrogene (in diesem Falle ich) für seine Wahrheitsermittlung auch noch bestraft wird. Dann bliebe meines Erachtens nur noch, die „Bananenrepublik Deutschland“ auszurufen und der Bestechung, Mord und Totschlag sowie sonstigen, kriminellen Delikten Tor und Angel zu öffnen.
Ich selber ändere keinerlei einmal von mir verfasste Artikel (einmalige Ausnahme ist der Artikel über meinen Bruder, den ich mit Kommentaren in blau markiert versetzte) oder Aussagen bzgl. irgendwelcher Anschuldigungen. Was einmal von mir verfasst wurde im Internet, steht unverändert dort ohne Löschung oder Änderung. Wobei Manipulationen der Art heute ein Leichtes sind, verachte ich diese und ächte diese, bin mir aber der Möglichkeiten bewusst.
Ebenso negiere ich das Errichten von endlosen „Fake-Accounts“, um irgendeine Followerzahl artifiziell zu erhöhen. Leider bin ich diesbezüglich „furchtbar old-schooled“ und beschränke mich auf real existierende Kontakte und lehne BOTs in jeglicher Form ab.
Eine kleine Ausnahme (sofern man dies so bezeichnen kann) diente meiner Recherche: So sandte ich meinem Bruder eine „Köder-SMS“ mit Hinweis auf einen neuen Artikel auf frankfutt.de – meiner Internetseite – , wonach er neugierig diesen las und ich seine IP auf seinem I-Phone mit Datum und Ort registrieren konnte.
Ursache dieser Aktion waren SPAM-Mails, die von meine PHP-Mailer unter XX@frankfutt.de seit Erscheinen meines 1. Artikels über meinen Bruder versandt wurden und die allesamt PORN-Inhalte hatten, um meinen Leumund im Internet zu diskreditieren.
Ich konnte feststellen, dass das Handy meines Bruders auf zahlreichen, DNS-basierten ANTI-SPAM-Datenbanken als „SPAM;“ registriert war. Natürlich wurde das von mir dokumentiert!
Weiterhin sandte ich ihm eine „scheinbar fehlgeleitete SMS“, in der ich theoretisch technisch möglichen Leaks seiner Webseite mittels serverbasierter Programmierung mit einem „Sergej“ analysierte. Natürlich würde ich derartige Vorgehensweisen (Ausnahme auf .gov-Seiten der USA, die hinlänglich gegen dergleiche „Injections“ gefeit sind) nie realisieren. Dennoch kann meine SMS als Hilfestellung gesehen werden, die vorhandenen Leaks zu schließen.
Das Versenden über meinen PHP-Mailer auf frankfutt.de habe ich mittlerweile softwarelastig unterbunden. Diese Recherchemethoden entsprechen gängigen, journalistischen Vorgehensweisen und können, solange sie der bloßen Dokumentation dienen und nicht dem Missbrauch unterliegen, durchaus auch in etwaigen Prozessen Verwendung finden.
Leider sucht mein Bruder sich für seine Taten meist wehrlose Opfer, wie Arbeitslose, die er „schwarz“ einstellt und denen er später den Lohn verwehrt mit den Worten, sie können sich ihr Geld ja beim Arbeitsamt beschaffen. Und leider kommen derartige Vergehen nie zutage, weil es keinen Kläger gibt, der als Arbeitsloser seine staatliche Unterstützung riskieren will. Ebenso verfuhr mein Bruder auch scheinbar mit dem im Haus der Mutter untergebrachten „Russen“ (es handelte sich hierbei in der Tat, wie ich letzte Woche vom Mieter Sczyka erfuhr, um einen Polen), der jedoch den Betrug, der ihn erwartete, scheinbar erfasste und fluchtartig das Haus verließ – bevor er die Arbeiten, die ihm aufgetragen waren, begann.
Herr Sczyka ist sicher zu einer Bestätigung dieser Aussage bereit.
In diesem Sinne erhoffe ich, dass Sie mein Gerechtigkeitsbestreben befürworten und das hochkriminelle Agieren meines Bruders endlich Ahndung findet und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sabine Puttins
C zur Sache
Ich gebe die mir vorgeworfene Tat nicht zu
Die veröffentlichten Anschuldigungen entsprechen voll umfanglich der Wahrheit. Als Beleg und Gegendarstellung füge ich meine zuvor bereits per E-Mail versandten, 4 Seiten umfassenden Ausführungen bei.
Als Einkommensbeleg füge ich meine aktuellen Kontoauszüge bei.
Jeder der Vorwürfe der Kanzlei Szary wird beleghaft in meinen 4 Seiten umfassenden Ausführungen widerlegt.
Hingegen werden meine belegten und erstatteten Anzeigen gg. Die !VERBRECHEN! Meines Bruders scheinbar gar nicht beachtet.
Korschenbroich, 24.07.15 Sabine Puttins
—–Ursprüngliche Nachricht—–
From: xxx@STA-BOCHUM.nrw.de
Sent: Monday, July 27, 2015 9:16 AM
To: puttins@xxx.de
Subject: Lesebestätigung: AZ 912 Js 443/15
Ihre Nachricht wurde gelesen am Montag, 27. Juli 2015 07:16:11 UTC.
—————————–
All meine Ausführungen schienen gar nicht zur Kenntnis genommen worden, geschweige denn überprüft worden sein.
Am 21. Juli dann erhielt ich vom Amtsgericht die Benachrichtigung, dass ich Vollerbe der Mutter sei, da mein Bruder mitsamt Angehöriger die Erbschaft ausgeschlagen hatte.
Unverzüglich danach wies mein Bruder alle Gläubiger meiner Mutter an, die Rechnungen an mich zu versenden, z.B. Altenheimrechnungen über 8.000 €, die für die letzten Monate bis März etwa fällig waren oder Arzt- und Krankenhausrechnungen in etwaiger, geschätzter (da uneinsichtig alte Forderungen dabei waren) Gesamthöhe von rund 70-100.000 oder mehr waren. Täglich trudelten neue Rechnungen im 5-6-stelligen Bereich ein, teilweise Mahnungen aus dem Vorjahr.
Ich verwies alle Ersteller/Mahner alter Rechnungen an meinen Bruder als zuständige Person, der wiederum diese erneut an mich verwies.
Danach übergab ich der Kanzlei Wolff aus Recklinghausen die Angelegenheit.
Des weiteren schrieb ich das Nachlassgericht mit der Bitte um die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft an, da der Nachlass offenkundig vollkommen überschuldet war: 3000 € zur Auszahlung von einem der Versicherungsträger standen dem unüberschaubaren Schuldenberg in oben bezifferter Höhe von ca. 70.000-100.000 € gegenüber, zudem kamen die Belastungen in Höhe von rund 300.000 €, die mein Bruder kurz vor dem Tod der Mutter eingerichtet hatte, als Forderungen meines Bruders gegen mich dazu. Das Nachlassgericht lehnte später eine Verwaltung ab.
So hätte mein Bruder sich durch die Erbfolge durch Umwälzung seiner Schulden, die er aufgenommen und verursacht hatte, an mir mit einer knappen halben Millionen bereichert. Rechtlich alles einwandfrei – nicht umsonst ist der Sohn ein Studiosus der Juristerei und der „Fotografie-Kumpane“ Rechtsanwalt in der Kanzlei Szary…
Nähere Einzelheiten der detaillierten Vorbereitungsweise dazu sind im Blog der Kanzlei Szary dokumentiert.
Hihi… hier ritt das Teufelchen dann scheinbar auch den „Betreiber des Blogs der Kanzlei Szary“, da nach heutiger Einsichtnahme am 19.9. – 2 Tage nach meiner hiesigen Veröffentlichung – alle neueren Beiträge des betreffenden Anwaltes Goldkamp nach 2012, die die Dokumentation belegten, gelöscht wurden.
Da mein Bruder die Schuldbelastungen auf das Haus meiner Mutter in Gesamthöhe von knapp 300.000 € (was ich erst später durch Einsichtnahme in das Grundbuch erfuhr) bei meiner Hausbank aufgenommen hat, jagte mich ein kleines Teufelchen, (Bild) meiner Bank, bei der ich schon lange Kunde bin, ausführlich mitzuteilen, dass der Eintrag ins Grundbuch nach ZPO § 800, der zu einer sofortigen Vollstreckung gegen den Eigentümer führt, vollstreckt werden kann, da die eingetragene Nießbraucherin (der eingetragene Nießbrauch schützte vor der sofortigen Vollstreckung nach ZPO § 800) bereits vor 3 Monaten verstorben sei und dass damit die Vollstreckung ausgeführt werden kann. Mein Bruder hatte den Tod der Nutznießerin, der die Zwangsvollstreckung ermöglicht, der Bank vorenthalten.
UUUUUUPPPPPPPPPPPPPPS…. AUA…
linke Maustaste und „copy“ geht nicht?
Na… da hülfe vll. statt des Strebens nach #ƒƒ=∞ ein Download oder Screen-Shot, mit dem auch relativ schnell
DAS konstruierbar ist:
To be continued with original sources soon – „best off“ is coming at the end – OpenEnd by CC?
Anmerkung an einen eifrigen Leser dieser Seite:
Werter Bruder!
wobei ich mit der Anrede „Werter“ eigentlich nur dem Angesprochenem „Werthers Leiden“ `andichten´möchte…
Ich kann Deine bisherigen Zugriffe auf diese Seite genau dokumentieren, auch wenn Du jetzt vielleicht seit heute (19.9.) einen Proxy-Switcher verwendest, nachdem ich Dich hier auf „frischer Tat ertappt“ habe und angeSiMSt habe, mit dem Vermerk Deiner NeuGIER!
Du solltest Dich vielleicht um die Verwendung des TOR-Systems bemühen oder andere vergleichsweise sicheren „Verschleierungstaktiken“ verwenden – Hinweise dazu findet man mit Downloadangaben auf den Seiten eines Bundesministerium…;-)
Ich kann nämlich derzeit immer noch Deine rechnerspezifischen Eigenschaften ermitteln – kurzum: Dein verwendetes Plugin ist Murks! Da natürlich auch die Zugriffe von Deinem I-Phone registriert werden können, ist es auch äußerst unschlau, von diesem aus zuzugreifen – aber das scheinst Du ja heute dank meiner gestrigen SMS und hiesigen Anmerkungen verstanden zu haben…
Übrigens: Ich TRACKE nicht! Ganz wie in meiner Datenschutzergänzung angegeben, vielleicht sollte ich diese und „das“ mögliche Tracken mal schnell ändern 😉
Also gilt es jetzt vor jedem weiteren Pirschversuch, zuerst meine Datenschutzergänzung detailliert zu prüfen… 😉 Denn vielleicht genügen schon minimale Änderungen, damit die Track-Berechtigung legitimiert wird! Vielleicht genügt auch – aus juristischer Sicht – der Hinweis für diese Seite auf dieser Seite? 😉
Und mit Sicherheit wünscht Du Dir doch keinen detaillierten Nachweis all Deiner Internetaktivitäten, oder? 😉
Wenn Dir das Handling des TOR Schutzes zu komplex ist, so würde ich an Deiner Stelle einfach über Fremdzugriffe Deine Neugier stillen lassen 😉 TOR-Hinweise o.ä. finden sich auf den staatlichen Seiten des BSI oder BMI.
Na, immerhin konnte schon der Blog der Kanzlei Szary dank meiner hiesigen Angaben „gesäubert“ werden von den dokumentieren Vorgehensweisen (gelöscht), die von Dir angewandt wurden…
HIER WIRD NICHTS GELÖSCHT!
http://www.ag-recklinghausen.nrw.de/
http://www.szary.de/ – hier wird Verdächtiges gelöscht 😉
26. Oktober:
Zwischenzeitlich ist allerhand Schriftverkehr entstanden, den ich ggf. ergänzend nachreiche… kurzum: obwohl ich selber festgestellt habe, dass meine „Taten“ nicht strafbar waren laut § 193 StGB, weigert sich die Justiz, das Verfahren einzustellen und beharrt insbesondere auf die Einholung eines Gutachtens zur Prüfung auf Schuldfähigkeit nach § 20,21 StGB, mit dem de facto nur der Grad des „Irrsinns“, dem ich anheim gefallen bin, festzustellen ist und der (auch lt. Aussage der Staatsanwaltschaft) vorrangig dazu dienen soll, die dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB in den Forensik zu gewährleisten. Diese Unterbringung erfolgt UNBEFRISTET in der Forensik neben schweren „irren“ Straftätern; die Mortalität (Sterblichkeitsrate) dort ist erstaunlich hoch!
Das ist der Status, nachdem ich folgende Mails an die Richterin beim Amtsgericht sowie an den Staatsanwalt gesandt habe.
Der letzte Satz, bevor der Oberstaatsanwalt sich jede weitere Kontaktaufnahme verbat war: „Wir werden Gründe finden, den Prozess aufrecht zu erhalten“, nachdem er mir mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung drohte, nachdem ich allgemein von einer scheinbaren „Hexenverfolgung durch die Justiz sprach“.
Nach eigenen Ermittlungen bin ich auf den § 193 StGB mit der Wahrnehmung berechtigter Interessen gestoßen, der meine „Straftaten“ als straflos folgern lässt.
Sabine Puttins
Am Quellberg 24a
45665 Recklinghausen
An das Amtsgericht
c/o. Richtexxxx
Übermittlung auf digitalem Wege per E-Mail
Recklinghausen, 22.10.15
Antrag auf Einstellung
der Strafsache 23 xxxxx
Werte Frau xx!
Wie bereits im Vortrag vom 15.10. per E-Mail (MimeOLE V15.4.3555.308) an Herrn Oberstaatsanwalt xxx dargelegt (siehe Anlage), stellt sich die o.g. Strafsache als obsolet und damit einstellbar dar, da diese gemäß StGB §193 aus der zugrundeliegenden Tatevaluationshistorie als nicht strafbar zu bewerten gilt. Der vorherige Antrag auf Zusammenfassung und Anerkennung der Strafen wird hiermit verworfen.
So übernehmen die beiden angezeigten Artikel (1 x „Euthanasie“ + 1 x „Psychopathen-Pool“) divergente Positionen in der Wahrnehmung der berechtigten Interessen nach StGB §193:
Der erste Artikel („Euthanasie“) diente – neben der Empörung der vermeintlich veranlassten Tötung der Mutter auf der Palliativstation – vorrangig der Abwendung einer eigenen angenommenen Straftat der „passiv“ verbleibenden Kenntnisnahme von Kapitalverbrechen, wobei die damalige Kenntnisnahme des Rechtes nach StPO §52 noch nicht gegeben war. Des weiteren sollte er die sich anbahnende erbrechtliche Auseinandersetzung mit dem Kläger begünstigen. [Vortrag kann erläuternd ausgeführt werden]
Der zweite Artikel (Psychopathen-Pool), in dem es grundsätzlich um eine psychoanalytisch versuchte Erklärung des Verhaltens des Klägers & „angeheirateter Elemente“ ging, diente u.a. zur Deklarierung der angenommenen Motivationen des Klägers und seines anwaltlichen Beistandes, so dass eine Wahrnehmung berechtigter Interessen nach StGB §193 auch hier greift – insbesondere, da er die Position des ersten Artikels aus Gründen der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach StGB §193 inkludiert. [Vortrag kann erläuternd ausgeführt werden]
Auffallend ist hier, dass die Erstattung der Anzeige scheinbar erst nach dem mit Datum vom 12.8. ergänzten Nachtrag im Artikel getätigt wurde, in dem der erweiterte Hintergrund erläutert wird und auf das durchweg kriminelle Verhalten des Klägers verwiesen wird. Das Datum der Strafantragstellung der Kanzlei Szary sollte insbesondere hinsichtlich des faktischen Einganges bei der Staatsanwaltschaft bewertet werden, da seitens der Kanzlei Szary scheinbar gerne mittels Vordatierungen manipuliert wird. [Vortrag kann erläuternd ausgeführt werden]
Bezüglich der anhängigen Strafantragstellung wegen „versuchter Datenmanipulation“ kann auf den Versuch und des Ablassens der Straftat berufen werden; verwiesen wird damit auf die ebenfalls mangelnde Materie der Strafbarkeit.
Insgesamt wird daher auf StPO §153b verwiesen. Jedwede andere, unähnliche Entscheidung wird mit Verweis auf das Grundgesetz Art. 2, Abs. 1 seitens der Beschuldigten abgelehnt.
Vielleicht mag der Zweifel einer möglichen Schuld(un)fähigkeit der Beschuldigten und die Anordnung nach § 20,21 StPO aus der E-Mail mit dem Betreff: „Verfassungsklage oder Todesstrafe? Oder de jure „vogelfrei“ als Justiztroll?“ an die Staatsanwaltschaft herrühren?
In dieser E-Mail wird eingangs die Wiedereinführung der Todesstrafe als angemessene Strafform der Beschuldigten relativiert und über die Frage, ob die Staatsanwaltschaft glaube, bei dem Beschuldigten handele es sich um Donald Duck, um hernach auf die irr´rationale Rolle des Justiztrolls einzugehen. Hierzu ist anzumerken, dass das rhetorische Stilmittel der Ironie gemäß der aristotelischen ars bene dicendi durch Verwendung der Tropen in der Elocutio praktiziert wurde und dass sich ebendieses rhetorische Mittel in nahezu jedem Artikel auf frankfutt.de findet (als klassische Beispiele seien Artikel genannt z.B. über Piraten-Partei, über STOP ACTA SOPA = PIPA : CCC oder über die Entstehung der DNA, der sich über die epigenetischen Modalitäten der reversen Transkriptase verlustiert und diese unter Bezug auf die Seiten des NCBI.gov auf das Labeln möglicher Nachrichten an die NSA integriert)
Ferner wird auf StGB §399 verwiesen sowie auf das BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 ARs 64/14 vom 27. Januar 2015 und die daraus resultierende Problematik (§ 52 III StPO ↔ § 252 StPO), wenn sich die Beschuldigte in einer möglichen Verhandlung zur Aussageverweigerung entschließen sollte.
Bezüglich der Kostenfrage der Ermittlungen/des Verfahrens wird darauf verwiesen, dass u.U. die Kanzlei Szary trotz Kenntnis der Sachlage ggf. als auferlegungspflichtig anzusehen ist.
Eine Eruierung der gesetzlichen Grundlage der Erstattungspflicht, die enthält, ob aufgrund des eingereichten Strafantragstellung der Kanzlei auf Verleumdung, die in o.g. Straftatbestand mit Strafbefehl wegen übler Nachrede konvertierte zu Lasten der Ermittlungsbehörde anzusehen ist, wurde bislang nicht von der Beschuldigten durchgeführt.
Fürderhin wird auf mehrfache Rügemöglichkeiten aus dem bisherigen Verfahrensverlauf bei Aufrechterhaltung des Prozesses verwiesen, die in nächster Instanz den Gang zum BGH rechtfertigen, des weiteren hat die Beschuldigte in der gesamten, spezifischen vorgerichtlichen Konstellation seit Mitte d.J. durch exzessive Studien der Rechtsgrundlagen mindestens 3 Grundgesetzesverstöße ermittelt, die zur Verfassungsklage berechtigen. [Vortrag kann erläuternd ausgeführt werden]
Jedoch bleibt das Ziel eines jeden Gerichtes vorrangig die Schlichtung und nicht der rostige Krieg….
Es verhält sich dergestalt, dass die Beschuldigte keineswegs die Rechtslage verkennt, sondern hingegen erkennt und unter Berufung Ihrer Rechte geltend macht, welche ihr erst durch hinlängliche, eigene Studien der bestehenden Rechtsauslegung bekannt geworden sind.
Hochachtungszoll
Sabine Puttins
coid #114
___________________________
Kurzerläuterung – § 193 StGB – Gründe
VORTRAG
Tathintergründe:
Vorgehen des Bruders in Erbstreit offenkundig betrügerische Intention: schlägt Erbe aus, hat Mutter zuvor mit ~320.000-400.000 verschuldet, dreist fordert sein Anwalt von mir die 300.000 Schulden, die Bruder aufgenommen hat + Gläubiger schicken mir Mahnungen als Vollerbe.
Bruder droht mir mit Unversehrtheit des Lebens (Zeuge: Inge Schulz, ebd.) und kritisiert meine (sonst i.d.R. künstlerischen) Schriften -> reaktives Ergebnis: 1. Artikel
Verifizierung der Behauptungen aufgrund „causa temporis“ – 25 Jahre – nahezu unmöglich.
Beweisantrag: Einsicht in Bauarchiv der Stadt Korschenbroich – dort Umbau dokumentiert, Behinderte und/oder Umbau müsste ermittelbar sein. (RA Wolff lehnte das aufgrund mangelnder „Kompetenzberechtigung“ ab)
Beweis muss bei Rücknahme der Strafanträge/Bruder nicht erbracht werden
Mein Tadel ./. Bruders
Meines Erachtens enthält der §193 eine leicht tautologische Struktur, da der Agens nicht klar definiert durch Verwendung des Passivs: `gemacht werden´, so dass es sich obsolet verhält, wer Tadelurteil aussprach:
–> Tadel (~Äußerungen), die zur Wahrnehmung o. Verteid. v. Rechten o. z. Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden –> in diesem Fall des damit beim 2. Artikel versuchten Misslingens der berechtigten Abwendungen der unberechtigten Schuldenlast von ~400.000 € an den Verursacher [Schenkungsurkunde schloss Kreditaufnahmen aus!] sowie mittels vorrangigem Artikel die Deklaration der Geldgier/-not des Bruders über vermeintliche Mitwirkung an Tötung/Mutter –> Link auf Verkaufsofferte 3. Tage nach Tod online + Unkenntnis über reale Todesursache –> Irrtumsannahme.
[Anm.: Ich „drohte“ Bruder zuvor, wenn er einer Tötung der Mutter zustimme, würde ich ihn mein Leben lang damit verfolgen und befand mich bis vor kurzem darüber im Irrtum – Unrechtsvermutung gg. über Bruder unberechtigt]
Die Interpretation der semantischen „Variablen“ dienstlicher Anzeigen oder Urteile eines Beamten ermöglichten -heuristisch- weitere flexible Auslegungsdarbietungen….
Fest steht: Keine Äußerung hatte je einen beleidigenden Charakter inne – niemand, niemand, niemand hat sich strafbar gemacht:
Wer das nicht erkennt, sollte sich mal nach § 20,21 StGB in ICD-Normierungen pressen lassen, ob er völlig „verblödet“ oder „die fürchtige Opfer-Rolle“ angenommen hat.
Nun bliebe zu überlegen, ob ich meine Erbausschlagung widerrufe (recht förmlicher Rat vom „Wolff“ ans Rotkäppchen😉 und die in entropischer Verfahrensdiffusion die Pflichtteilergänzung vom Bruder fordere – vielleicht wäre das ja sogar u.U. außergerichtlich möglich…
Ich hätte mich – nicht-opferlamm-paralysiert – auch wundern müssen, warum der Gegenanwalt Szary mich nicht zerfleischt, wo ich ihn der Nötigung bezichtet hatte…
Ich hege dennoch keinerlei Groll gegen meinen Bruder oder die Kanzlei Szary…denn in die Opferrolle bin ich letztlich selber gepurzelt – Angst paralysiert…
Aber nachdem ich mich in die entitären Sphären der Beck-Blogs, des BGH, der jur.subdom.uni.** und Krawattenträger gewagt habe, ist das Angsthäschen-Syndrom gebannt …
In der Hoffnung, mein “Vortrag passt”, verbleibe ich ohne Furcht mit
Grüßen
Sabine Puttins
coid #114
______________
- 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen
Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
NACHTRAG v. 30.09.16:
FREU FREU FREU Heute kam der Beschluss des Amtsgerichts Neuss zum Erlass der Prüfung einer Vormundschaft (Betreuung) für meinen Bruder.... Meinem Bruder wurde der Beschluss ebenfalls heute zugestellt... FREU FREU FREU Vll. gibt es ja doch noch Gerechtigkeit seitens der Justiz? _________________________________ Da mein Bruder es nicht lassen konnte, TROTZ meiner nachweisbaren Unschuld selber Anzeige zu erstatten gegen mich wegen des in archive.org gelisteten Artikels sowie wegen einiger meiner Aprilscherze, in denen er keineswegs namentlich genannt ist, wurde nun Antrag auf Bestellung eines Vormundes (Betreuung) gestellt unter Hinweis auf seine psychische Erkrankung, die zur Verrentung führte und die er nicht behandeln lässt. Dieser Antrag wurde zusätzlich von anderen mitgestützt, denen mein Bruder mit seiner kriminellen Energie geschadet hatte, so dass gestern der Beschluss, gegen den kein Einspruch möglich ist, zur Prüfung einer rechtlichen Betreuung in Kraft getreten ist. Beweislastig sind dabei insbesondere die getätigten Aussagen meines Bruders, die er teils handschriftlich zu seinen "irren Vorwürfen" gegen mich erhoben hat sowie die Aussagen anderer durch meinen Bruder Geschädigter. Kurzum: Da mein Bruder alles fein bei der Justiz zu Protokoll gegeben hat (seinen "Wahnsinn": z.B. dass er sich "verfolgt fühle", etc) und da er seine psychische Erkrankung, die vor rund 25 Jahren von einem Amtsarzt festgestellt wurde, in keiner Weise behandeln lässt, sitzt er nun verdammt tief in der "Zwickmühle"... Ebenfalls wurde im Betreuungsantrag gefordert, keineswegs ein Familienmitglied als Betreuer einzusetzen (einschließlich mir), da diese alle "voreingenommen" seien. Meinem Bruder wurde heute der Beschluss des Amtsgerichts Neuss zugestellt, so dass ich ihm nun ein "aufgeregtes Wochenende" wünschen kann und mich selber unsäglich über die letztliche Gerechtigkeit der Justiz freue. Wegen Missbrauch Schutzbefohlener wird nun erneut gegen ihn ermittelt sowie wegen Erbbetruges, was mir beweist, dass die Justiz doch scheinbar (manchmal) Gerechtigkeit walten lässt. So bleibt nur zu hoffen, dass dem Antrag auf (lebenslange) Unterbringung in der Forensik auch stattgegeben wird. Ich wünsche wahrhaft niemanden einen derart gravierenden Einschnitt in seine Rechte und Freiheit, doch im Falle meines Bruders scheint es keinen anderen Weg zu geben, um die Bevölkerung vor seinen kriminellen Energien zu schützen...
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Tach auch,
eieiei, solche Probleme braucht niemand. Ich wünsche dir, dass du bei all dem Theater den Durchblick behältst. Dass du das Ganze dann auch noch mit Ironie und Co. trägst, ist beachtlich. Lass dich nicht unterkriegen.
Und danke dir für deinen Besuch bei mir im Blog
Henning
Salve, Henning!
Ohne bissigen Galgenhumor müsste ich doch sonst als – ex persona nach ICD-10 Begutachtete – irgendeinem semantisch-topologisch variablen Wahnwitz verfallen sein und wäre unter neurasthenischen Zwängen durch animalisch motivierte ICD-10 kompatible Wahnsysteme sodann verpflichtet, den bissigen Sarkasmushauch in Beißversuche an jedem vorbeiziehenden Hominiden zu entarten…;-)
Dabei verachte ich rohes Fleisch und präferiere das „Lebendige“ –
aber bitte zuvor geteert, gepökelt, geräuchert, gefedert und gevierteilt {Abfolge ist fuzzy-logic-adaptiv}, um meine nach ICD-F22.8 getoggelte „paranoia querulans“ nicht im Blutrausch ausleben zu müssen! ;:-)
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Das kommt ja ganz schön dicke! Zum einen die Sorgen und die Trauer um deine Mama, dann der Ärger mit deinem Bruder samt Element und dann noch die finanzielle Geschichte. Ich kann dich gut verstehen.
LG
Sabiene
Salve, Namensgenossin!
Ich befinde mich jetzt in der Rolle der ANGEKLAGTEN!!! Da ich auf die Verleumdungsanzeige meines Bruders bereits (ohne Verhandlung) einen Strafbefehl erhalte hatte, gegen den ich widersprochen habe.
Und in einem derartigen Widerspruchsverfahren bestehen „andere juristische Gesetze“ als gewöhnlich, wie z.B. uneingeschränkte Überwachungsmöglichkeiten des Daten-/Telekommunikationsverkehrs, was natürlich bei derartigem „Killefitz“ nicht praktiziert wird.
Übrigens:
Mein fleißigster Leser gestern hier war mein Bruder, wie ich dank exakter IP- + Rechnerbestimmung feststellen konnte…habe ihm dann gleich gesimst, dass „das Beste stets zum Schluss käme“, denn schließlich bin ich ja auf „Erhalt der Leserschaft“ bedacht…;-)
Aber irgendwie erscheint mir das Teufelchen am Schluss schon als guter Vorbote, für das, was Bruder erwartet… 😉
Mal sehen, ob ich noch „weitere Fakten“ rausrücke, vielleicht warte ich da auch mal die Reaktion meines Anwaltes ab, der mit der fallbedingten Informationsflut auch irgendwie völlig überfordert ist…das bisher „Rausgerückte“ sollte vor allem meine Handlungsweisen darlegen und macht diese vielleicht klar und bei eventueller falscher Sicht situationsbedingt entschuldbar…
Des weiteren belegt mein Verlauf der Dinge in chronologischer Abfolge, dass ich zuerst meinen Bruder mit Strafanzeigen belastet habe und dass DANACH erst seine wegen Verleumdung abgeschickt wurden (als Erpressungsversuch wurde sie jedoch bereits auf Juni datiert)…
Daraus rechtfertigt sich NICHT, dass meine Strafanzeigen nicht bearbeitet werden…
Einschränkend zu den Strafanzeigen ist zu sagen, dass ich erst GESTERN (nach 10-maliger, schriftlicher Aufforderung) von dem Arzt die „natürliche“ Todesursache genannt bekam (keine Spezifizierung, sondern allgemein). Somit kann der Mordvorwurf voraussichtlich von der „Liste der Strafanzeigen“ gestrichen werden.
Zu meiner Sicherung stelle ich diese Antwort/Schriftverkehr einfach mal hier mit ein:
Nachdem ich nach langem Hin- und Her dem Arzt mit den holistischenGeistern gedroht hatte sowie mit RTL, bekam ich (kurz vor dem heutigen 18. September) erstmals persönliche Antwort, auf die ich etwas überheblich-barsch u.a. wie folgt reagierte:
„Des weiteren empfehle ich Herrn Dr. xxx für das eigenständige Verfassen von schriftlichen Äußerungen das Hinzuziehen einer automatisierten Rechtschreibhilfe oder – wahlweise – „eine Tüte Deutsch“, die sich mit jedem Alphabetisierungskurs erreichen lässt.
Leider disqualifizieren die erheblichen Orthographiefehler (in meinen Augen als Lektorin) Herrn Dr. xxxs Ansehen in einem nicht-minderen Umfang.“
Kurz danach dachte ich, war vielleicht nicht ganz so schlau, ihm seine Rechtschreibschwäche vorzuwerfen…und verfasste folgende Mail:
Sehr geehrter Herr Dr. xxx!
Entschuldigen Sie bitte meine vorherige Kritik (bzgl. Orthographie), die unangebracht war. Leider komme ich aus Wut und Empörung um den Tod meiner Mutter gar nicht zum Trauern und habe diese Wut vermutlich gegen Sie fehlgerichtet.
Nachdem ich gerade ein Gespräch mit einer medizinischen Fachkraft aus dem Bereich der Intensivmedizin hatte, erklärte diese mir, dass zum Beispiel ein zweiter Schlaganfall (wie mir mitgeteilt wurde) nicht unwahrscheinlich sei und dass die letztliche Infusionsgabe über 6 Std. (vor dem Tod) gesetzlich geregelt keine “todbringenden Ingredenzien” beinhalten durfte.
Wie bereits erwähnt, würde eine schriftliche Bestätigung (z.B. über einen zweiten Schlaganfall als letztliche Todesursache) meinen Argwohn entkräften. Dass dieser 2. Schlaganfall nicht auf der Rechnung vermerkt war, führte zu der vielleicht irrigen Annahme, es wären hohe Dosen von Morphium in der letzten Infusion gewesen.
So genügte mir also z.B. bereits eine schriftliche Todesursache sowie der Inhaltsstoff der letzten Infusion, die über 6 Stunden gegeben wurde zur Klärung der ggf. irrigen Annahme.
Sollte kein mehr oder minder aktives Herbeiführen des Todes meiner Mutter todesauslösende Ursache gewesen sein, so würde ich Sie fürderhin nicht mehr mit Unterstellungen oder Zweifeln behelligen, sondern könnte in Ruhe über – unbeeinflussten, natürlichen – Tod meiner Mutter trauern.
Sollte dies der Fall sein, so entschuldige ich mich wegen der zuvor unangemessen groben Worte.
Mit freundlichem Gruß
Sabine Puttins
Daraufhin erhielt ich folgende, explikative Mail:
Sehr geehrte Frau Puttins,
vielen Dank für Ihre letzte mail. Eigentlich sollten, wenn es ein Problem
ist, hierher zu kommen, wenigstens ein vertrauensvolles Gespräch
telefonisch führen.
Vorab aber zu Ihrer Fragestellung:
1. Ihre Mutter starb an den Folgen des großen Schlaganfalles.
2. Sie starb auf Zimmer C 5 der Pavillon-Station und nicht auf der
Palliativstation, Ihrem töchterlichen Wunsch entsprechend.
3. Der Tod trat absolut natürlich ein. Es wurde mit NICHTS nachgeholfen.
4. Die Familie wurde in mehreren Gesprächen in einen Konsensus eingebunden,
mindestens 1x mit Ihnen und 2x mit Ihrem Bruder.
5. Ich habe Ihre Mutter immer SEHR geschätzt uns sie hat sich ihrerseits
immer gefreut, wenn sie meine Stimme gehört hat. Ich kannte Ihre Mutter
immer als besonders liebenswerte Person und es gab mit ihr meinerseits
immer ein herzliches Einvernehmen, sooft ich sie behandelte oder
mitbehandelte.
6.Bestimmte Äußerungen Ihrerseits möchte ich gerne verzeihen, da sie aus
Trauer und der Angst, sie sei wohl „umgebracht“ worden, entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen