Urheberrechtsverstoss: Erik Jenss

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Eigentlich dachte ich mir nach dem Urheberrechtsverstoss von Erik Jenss: „Sacrifize to the poor (in mind)“, ein Bekannter jedoch meinte, er würde die Angelegenheit zur Anzeige und vor Gericht bringen. Daraufhin schrieb ich gestern Erik Jenss mit folgender E-Mail an:
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<puttins@xxx> schrieb:
Salve, Herr Jenss!
> E-Mail vom 5.9.2012 : > so hatte ich es mir vorgetstellt, vielen Dank.————————————————————————————————————–
So hatten Sie sich die Geschäftsabwicklung vll. vorgestellt, ich jedoch nicht und verweise Sie nachdrücklich auf meine Geschäftsbedingungen und die Nutzung des Textes nur unter Wahrung des Urheberrechtes hin.
Diesbezüglich behalte ich mir die Einleitung rechtlicher Schritte vor!
Ohne Gruß wünsche ich NACHDENKLICHE (über Urheberrecht und deren Verstoß
treffende) Weihnachten

Sabine Puttins

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Worauf ich heute diese E-Mail erhielt, die eindeutig darauf hindeutet, dass Herr Jenss einen vorsätzlichen Urheberrechtsverstoss begangen hat.
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—–Ursprüngliche Nachricht—–

From: Erik Jenss Trading GmbH

Sent: Saturday, December 21, 2013 9:06 AM

To: puttins@xx.de

Cc: ejt@xx.de

Subject: Re: Urheberrechtsverstoss

Sehr geehrte Frau Puttins,

a) könnten Sie mir einmal mitteilen, worin der Urheberrechtsverstoss bestehen soll?

b) ich kann mich nicht erinnern, von Ihnen AGBs erhalten zu haben, darauf hingewiesen worden zu sein, diese akzeptiert zu haben….

c) Ich hatte Sie allerdings mehrfach gefragt, ob Sie eine Rechnung ausstellen, hierauf habe ich allerdings nie eine Antwort erhalten.

d) Ich frage mich allerdings, ob das Veröffentlichen der email Kommunikation zwischen Ihnen und mir auf Ihrem Blog zulässig ist – was ich bezweifle.

Ich untersage Ihnenn hiermit ausdrücklich, jegliche email Kommunikation zwischen Ihnen und mir – auf Ihre(n) Webseiten zu veröffentlichen.

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2. Geschäftliche E-Mails

Handelt es sich hingegen bei der veröffentlichten E-Mail um eine geschäftliche E-Mail, so ist die Frage, ob diese veröffentlicht werden darf, von einer Abwägung der widerstreitenden Interessen des Absenders gegenüber denjenigen, der die E-Mail veröffentlicht hat, vorzunehmen.

Während von Seiten des Absenders dessen Persönlichkeitsrecht bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse in die Waagschale zu werfen sind, ist Seitens des Einstellers zu Fragen, ob ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit begründet werden kann. Seitens der Rechtssprechung werden allerdings auch an dieses allgemeine Informationsinteresse der Öffentlichkeit relativ hohe Anforderungen gestellt.

Daraus ist zu schließen, dass wenn nicht tatsächlich ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit begründet werden kann, die Veröffentlichung von E-Mails in aller Regel unzulässig ist. Selbiges gilt – wie oben dargelegt -ohnehin für E-Mails mit privaten Inhalten.

Der Absender hat unter diesen Voraussetzungen in aller Regel ein Unterlassungsanspruch bzw. auch einen entsprechenden zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch.

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Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört neben der Privat- insbesondere auch die sogenannte Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll. Das schließt den Inhalt von Gesprächen, Briefen, aber auch E-Mails ein. Das ungefragte Veröffentlichen einer Mail stellt daher einen klaren Verstoß gegen dieses Recht dar und begründet Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche, wie es das Landgericht Köln entschieden hat, nachzulesen unter www.aufrecht.de/5359.html.

 

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Ich stelle Ihnen hiermit eine Frist, bis Sonntag, den 22.12.2013, sämtliche Informationen über mich, meinen Namen, meine Firma von Ihrem Blog zu entfernen –

http://frankfutt.de/

http://frankfutt.de/2013/11/09/der-nervigste-textkunde/

 

Sofern dieser Beitrag am Montag, den 23.12.2013 noch online ist, übergebe ich diesen Fall meinem Rechtsanwalt.

 

 

Eine Unterlassungsklage, Schadensersatzforderungen behalte ich mir ausdrücklich vor.

Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich, diese email zu veröffentlichen.

MfG,

E J

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Da es sich hier EINDEUTIG um nachweislichen Urheberrechtsverstoss handelt, der mit Hilfe Verstuschungsversuchen rechtlich verschleiert wurde, antwortete ich mit der weiter unten folgenden Mail soeben.

Herr Jenss gibt nachweislich MEIN Textprodukt als das seinige aus und hieraus resultieren nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern laut § 106 UrHG droht sogar eine Haftstrafe bis zu 3 Jahren.

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——Ursprüngliche Nachricht—–

From: puttins@xxx.de

Sent: Saturday, December 21, 2013 1:39 PM

To: Erik Jenss Trading GmbH

Subject: Re: Urheberrechtsverstoss

Werter Betrüger!

Da es sich bei diese E-Mail-Kommunikation Ihres Ermessens nach NICHT um geschäftliche Kommunikation handelt, werde ich auch diese veröffentlichen!!!

Meine AGBs akzeptierten Sie mit dem Kauf des Textes auf Ebay, ebenda erfolgte auch die Rechnungsstellung automatisiert. Des weiteren steht Ihr Urheberrechtsverstoss in proprietärer Stellung vorrangig vor „Geheimhaltung“ und dem Aspekt der Vertuschung, den Sie nachweislich mit Hilfe elektronischer Mittel begangen haben!

Diesbezüglich tritt neben dem Urheberrechtsverstoss laut §1004, BGB die Störerhaftung in Kraft!

Des weiteren werde ich nach §108a UrHG ein Strafverfahren gegen Sie einleiten und in diesem Sinne steht die Offenlegung Ihres kriminellen Vorgehens vorrangig vor Ihren Vertuschungsversuchen.

In diesem Sinne

nachdenkliche Weihnachten und frohe Rechtsanwaltskosten

Sabine Puttins

 

Über sabine puttins

Weißt Du, geliebter Dämon, dass ich eine fiese Kröte bin, die sich von Echsenschleim ernährt? Dass ich ständig auf der Suche nach frischem Natternblut bin und dann noch den Anspruch stelle, es möge Deine - Gramborns - ureigenste Lust darin stecken? Dämon, ich nenne Dich nun Gramborn, seit ich den ersten Schmerz meines Lebens erfuhr - und der war das helle und schmerzhafte Licht, das ich erblickte, als mich eine fette Hebamme von der Nabelschnur meiner Erzeugerin riss. Nichts - kein Schmerz in meinem Leben - verursachte derartige Pein wie dieses Reißen und Absäbeln von einem anderen Menschen. Ich wehrte mich, ich wollte nicht in die grauenvolle Welt, in der mich nur Leid erwartete. Wohl wusste ich genau, dass diesem Trennungsschmerz viele weitere folgen würden: das gesamte, grässliche Leben würde eine Abfolge....... . . . Ich wollte nicht raus aus meiner Wasserwelt, weigerte mich strikt, mich von dort auch nur einen Millimeter zu rühren. Aber die fette Hebamme kannte keine Gnade, zog und zerrte an mir, als meine Erzeugerin mich hinauskatapultierte in all die Grausamkeiten. Sie zerrte derart an mir, dass mein Sträuben keinen Erfolg hatte, riss mich in das Licht und von der Nabelschnur. Zur Strafe meines Ungehorsams und meiner Vehemenz, nicht weichen zu wollen, schlug sie mir derb auf mein Hinterteil. Ich war über und über mit Blut besudelt. Soviel Blut um mich herum erlebte ich später nur noch ein einziges Mal: Als mich unter eine Theke duckte, um einem 9-mm-Dumm-Dumm-Geschoß zu entgehen. Das Geschoss traf den Rocker mit der Hell´s-Angels-Kutte hinter mir und zersplitterte seinen Schädel derart, dass Fetzen seines Hirns sich mit Resten halbleerer Biergläser in der Spüle vermischten und andere (weniger wichtige Hirnareale?) auf mein T-Shirt spritzten. Jedenfalls hatte ich von dieser „körperlich-geistigen Vereinigung “ keinen Nutzen, außer den, dass ich nicht getroffen wurde. Das Blut quoll aus der zerrissenen Nabelschnur und Blut war der erste Geschmack, den ich empfand. Dieser Geschmack sollte der meines Lebens werden, er begleitete mich, er ließ mich nach meinem Dämon und Natternblut lechzen, nach nie erfüllbaren Wünschen, die sich damals manifestierten. Vor Angst über all dieses verschmierte Blut in mir und um mich herum, blieb mir nichts anderes übrig, als einen qualvollen, lauten Schrei von mir zu geben, der die Schreie des Kreißsaales lauthals übertönte. Mein Schrei erschütterte die Manifeste des Krankenhauses und einen kurzen Augenblick lang stand die Zeit still. Ich dachte, naiv, wie ich war, ich könnte sie für ewig anhalten, allem Einhalt gebieten und mir und der Welt das Leid ersparen, aber es gelang mir nur für einen Pico-Bruchteil einer Zeiteinheit - danach war es um mich geschehen!
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