Salve, User! Dergestalt WAR (!) das behobene Chaos
Heute möchten ich einen „Fall“, der mich selber betrifft, kurz – zur ggf. öffentlichen Diskussion – vorstellen.
Heute (am heiligen Feiertag) inspizierte mein Vermieter nach wenigen Tagen der Vorankündigung meine Wohnung, die sich zuvor – zugegebenermaßen – in einem messie-grenzwertigem Wohnzustand befand. Dieser „messie-grenzwertige Wohnzustand“ wurde jedoch innerhalb der wenigen Tage des Ablaufs der Vorankündigung mit außerordentlichem Fleiß von mir zusammen mit einer Freundin beseitigt, so dass der derzeitige Wohnzustand sich allenfalls als von leicht „chaotischer Natur geprägt“ bezeichnen lassen könnte.
Ehrlich zugegeben: Zuvor herrschten bei mir wahrhaft messie-grenzwertige Wohnzusstände, die jedoch nun behoben sind und ein dauerhaftes Fehlen dieses „Wohn-Mankos“ ist von mir angestrebt (zumal es sich auch in aufgeräumten Wohnräumen behaglicher leben lässt)
Mein Vermieter, des weiteren „Herr Grimmkopf“ gegannt suchte nach möglichen Mängeln, fand jedoch nur eine fehlende Beleuchtungsabdeckung auf dem Balkon als notationswert.
Ich hingegen monierte die defekte Heizung sowie die Feuchtigkeit im Schlafzimmer und bemerkte, dass diese Feuchte im ganzen Haus vorhanden sei und er um diesen Mangel ja wisse, da er bereits mehrmalig die Außenwände im Flur, auf denen sich ebenfalls die Feuchte abzeichnete, streichen ließ, woraufhin er frech log, dass nur ich dieses Feuchteproblem habe, da ich scheinbar nicht ausreichend lüfte (-> die „luftige Lüftungs-Vermieter-Ausrede“)
Zu Ende der Besichtigung meiner Wohnung wollte Herr Grimmkopf auch die Kellerräume visitieren, die natürlich durch die Auslagerung des „Messie-Tums“ zu 90 % ausgelastet sind. Er forderte zu einer Räumung des Kellers innerhalb von 3 Tagen auf – mit der Begründung, es drohe Brandgefahr. Nun ist mir nicht bekannt, dass Kleinmöbelteile, die im Keller ausgelagert sind, einer akuten Selbstentzündungsgefahr unterliegen und ich verfasste folgenden Brief mit dem Ankündigen von Mietkürzungen an Herrn Grimmkopf. Des weiteren publizierte ich mein Anliegen im Juraforum.
An Herrn
Grimmkopf
wohnhaft 3 Häuser weiter
Korschenbroich, 06.04.2012
Rückwirkende bzw. ab Dienstag geltend gemachte Mietminderung
Sehr geehrter Herr Grimmkopf!
Sie forderten mich heute auf, den von mir angemieteten Kellerraum – wegen angeblicher Brandgefahr – zu räumen.
Sodann fordere ich Sie im Gegensatz auf, die scheinbare Brandgefahr im Keller zu bannen und dafür Sorge zu tragen, dass Ersatzräume in nächster Nähe gestellt werden, zumal ich von den im Keller gelagerten Kartons/Kleinmöbelstücken keine Brandgefahr ausgehen sehe, da diese sich nicht selbsttätig entzünden können. Ebenso paradox hielte ich ein Entfernen anderer Brandgefahren, wie im Hause wohnhafte Kleinkinder!
Des weiteren werde ich – sollten Sie auf Räumung des von mir angemieteten Kellerraumes insistieren, die Miete um 10 % (laut Mietminderungstabelle wie in § 535 BGB bestimmt) rückwirkend für den Monat April und künftige Monate kürzen!
Kellerräume gehören zur Mietangelegenheit und können als Abstellfläche vom Mieter frei genutzt werden. Ein Entzug der Mietfläche, wie mit Räumung des Kellers von Ihnen verlangt, berechtigt zu einer (dauerhaften) Mietminderung, da fehlende oder nicht nutzbare Kellerräume einen erheblichen Mietmangel darstellen.
In der Hoffnung auf Ihre Einsicht in die freie Nutzbarkeit der Kellerräume und Verbleiben der im Keller ausgelagerten Kleinmöbelteile hoffe ich darauf, die Mietminderung nicht ab 1.5. rückwirkend zum 1.4. mit einer Gesamtminderung von sodann 20 % geltend machen zu müssen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Auf Grund dieses Artikels sehe ich mich leider gezwungen die Miete zu verdoppeln 😉
Mit grimmigen Grüßen
H. Grimmkopf ( Dipl.-Ing)