Vor über zehn Jahren – 2002 – hatte ich überraschend morgens einen Trupp Polizisten vor der Tür stehen mit einer Hausdurchsuchung…
Hintergrund war meine Verkaufsofferte einer Elsa-Netzwerkkarte auf Ebay, die den Wert von rund 1500 € hatte und die ich weit unter dem Preis anbot.
Ich hatte drei dieser Netzwerkkarten mit Multifunktionen auf einer Versteigerung (öffentl. Auktion) einer Firmenauflösung für 5 €/Stck. gekauft – der Auktionator hatte schlichtweg keine Ahnung von Hardware und mich einfach gefragt, was ich pro Karte geben will…
Ich erhielt auch eine Rechnung über die Karten, die jedoch nicht ad-hoc im entropisch simulierten Chaos meiner Wohnung fand.
Noch weniger Ahnung jedoch als der Auktionator hatten die Polizeibeamten (Kripo), die wild meine Wohnung nach Hardware durchsuchten… was sie an Hardware genau suchten, wussten sie eigentlich nicht genau, aber sie suchten fleißig…
Ich habe mich köstlich über die Bemühungen der Beamten amüsiert, alles, was nach „Copmputerteil“ aussah, genau zu inspizieren…
… und schließlich konnte ich nicht umhin, die Beamten auf meine „Hardware-Schätze“, die ich als Stütze für mein defektes Sofa verwendetete, aufmerksam zu machen…
Da die Festplatten – und zwar folgende – etwa aus Anfang/Mitte der 80-iger Jahre stammende – Monsterplatten folgendes Ausmaß hatten und die Beamten „dergleiches“ noch nie gesehen hatten, forderte ich sie auf, diese doch zur Kontrolle mitzunehmen, es handele sich um „wertvolle“ 😉 Datenträger.
Schwupps – aufgefordert und erledigt – kramten die Grünbewandeten (in Zivil) mindestens 20-30 dieser Monsterplatten, die heute (auch bereits damals) jedem Computermuseum alle Ehre machen würden, unter dem Sofa hervor…
„5.25 inch MFM hard disk drive“ von User Redgrittybrick on en.wikipedia – Photo by Ian Wilson. Lizenziert unter CC BY 2.5 über Wikimedia Commons.
Ich habe mich köstlich amüsiert über die Beflissenheit der Beamten schlapp gelacht und dann, als sie meinen Hardware-Schrott rausgeschleppt hatten, direkt nach der Rechnung vom Auktionator gesucht…
Nach einer halben Stunde fand ich diese dann auch, rief auf dem Kommissariat an und faxte die Rechnung….
Direkt katzbuckelnd entschuldigte sich der Beamte mehrfach und fragte, ob ich die beschlagnahmte Hardware zurückhaben wolle…
Dieses Ansinnen verneinte ich natürlich und bedankte mich hingegen für die Entrümpelung meines Computerschrottes…
Heutzutage geht eine Überwachung online von statten, so wie ich sie nach § 100 ff StPO hatte…
Aber wer meint, man merke das nicht, der darf sich dann nicht über „verschwundene E-Mails“ wundern, wie eine Eingangs-Mail der EU-Kommission, an die ich mich gewandt hatte… auch als ich mich selber anmailte und im Header die Kognition von §100 ff beschrieb und die Aufforderung der Freistellung der „beschlagnahmten“ Mail, kam diese nicht zu mir zurpückgepurzelt….
Mein Router, der seit Jahren zuverlässig und stabil läuft, hatte plötzlich bei einem Gespräch mit einer Redaktion von RTL und einer Darstellung der Situation GANZ PLÖTZLICH einen Totalausfall…
WAS FÜR EIN ZUFALL!!!
Natürlich bemerkte ich auch die verzögerten Zugriffszeiten und das sonst „ungewöhnliche Rechnerverhalten“…
Nur verstehe ich dann nicht, warum die Staatsanwaltschaft dann nicht die Gespräche, in denen mein Bruder einen Teil seiner Verbrechen eingesteht, „mitverwertet“…
Also – LEUTZ:
Der „Staatstrojaner“ kann schon wegen zweier Artikel, in denen ihr die Verbrechen von jmd. darstellt, auf Eurem Rechner landen!