Sabine Puttins
From: Erik Jenss Trading GmbH
Sent: Saturday, December 21, 2013 9:06 AM
To: puttins@xx.de
Cc: ejt@xx.de
Subject: Re: Urheberrechtsverstoss
Sehr geehrte Frau Puttins,
a) könnten Sie mir einmal mitteilen, worin der Urheberrechtsverstoss bestehen soll?
b) ich kann mich nicht erinnern, von Ihnen AGBs erhalten zu haben, darauf hingewiesen worden zu sein, diese akzeptiert zu haben….
c) Ich hatte Sie allerdings mehrfach gefragt, ob Sie eine Rechnung ausstellen, hierauf habe ich allerdings nie eine Antwort erhalten.
d) Ich frage mich allerdings, ob das Veröffentlichen der email Kommunikation zwischen Ihnen und mir auf Ihrem Blog zulässig ist – was ich bezweifle.
Ich untersage Ihnenn hiermit ausdrücklich, jegliche email Kommunikation zwischen Ihnen und mir – auf Ihre(n) Webseiten zu veröffentlichen.
2. Geschäftliche E-Mails
Handelt es sich hingegen bei der veröffentlichten E-Mail um eine geschäftliche E-Mail, so ist die Frage, ob diese veröffentlicht werden darf, von einer Abwägung der widerstreitenden Interessen des Absenders gegenüber denjenigen, der die E-Mail veröffentlicht hat, vorzunehmen.
Während von Seiten des Absenders dessen Persönlichkeitsrecht bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse in die Waagschale zu werfen sind, ist Seitens des Einstellers zu Fragen, ob ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit begründet werden kann. Seitens der Rechtssprechung werden allerdings auch an dieses allgemeine Informationsinteresse der Öffentlichkeit relativ hohe Anforderungen gestellt.
Daraus ist zu schließen, dass wenn nicht tatsächlich ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit begründet werden kann, die Veröffentlichung von E-Mails in aller Regel unzulässig ist. Selbiges gilt – wie oben dargelegt -ohnehin für E-Mails mit privaten Inhalten.
Der Absender hat unter diesen Voraussetzungen in aller Regel ein Unterlassungsanspruch bzw. auch einen entsprechenden zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch.
Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört neben der Privat- insbesondere auch die sogenannte Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll. Das schließt den Inhalt von Gesprächen, Briefen, aber auch E-Mails ein. Das ungefragte Veröffentlichen einer Mail stellt daher einen klaren Verstoß gegen dieses Recht dar und begründet Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche, wie es das Landgericht Köln entschieden hat, nachzulesen unter www.aufrecht.de/5359.html.
Ich stelle Ihnen hiermit eine Frist, bis Sonntag, den 22.12.2013, sämtliche Informationen über mich, meinen Namen, meine Firma von Ihrem Blog zu entfernen –
http://frankfutt.de/
http://frankfutt.de/2013/11/09/der-nervigste-textkunde/
Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich, diese email zu veröffentlichen.
MfG,
E J
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Da es sich hier EINDEUTIG um nachweislichen Urheberrechtsverstoss handelt, der mit Hilfe Verstuschungsversuchen rechtlich verschleiert wurde, antwortete ich mit der weiter unten folgenden Mail soeben.
Herr Jenss gibt nachweislich MEIN Textprodukt als das seinige aus und hieraus resultieren nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern laut § 106 UrHG droht sogar eine Haftstrafe bis zu 3 Jahren.
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——Ursprüngliche Nachricht—–
From: puttins@xxx.de
Sent: Saturday, December 21, 2013 1:39 PM
To: Erik Jenss Trading GmbH
Subject: Re: Urheberrechtsverstoss
Werter Betrüger!
Da es sich bei diese E-Mail-Kommunikation Ihres Ermessens nach NICHT um geschäftliche Kommunikation handelt, werde ich auch diese veröffentlichen!!!
Meine AGBs akzeptierten Sie mit dem Kauf des Textes auf Ebay, ebenda erfolgte auch die Rechnungsstellung automatisiert. Des weiteren steht Ihr Urheberrechtsverstoss in proprietärer Stellung vorrangig vor „Geheimhaltung“ und dem Aspekt der Vertuschung, den Sie nachweislich mit Hilfe elektronischer Mittel begangen haben!
Diesbezüglich tritt neben dem Urheberrechtsverstoss laut §1004, BGB die Störerhaftung in Kraft!
Des weiteren werde ich nach §108a UrHG ein Strafverfahren gegen Sie einleiten und in diesem Sinne steht die Offenlegung Ihres kriminellen Vorgehens vorrangig vor Ihren Vertuschungsversuchen.
In diesem Sinne
nachdenkliche Weihnachten und frohe Rechtsanwaltskosten
Sabine Puttins