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Amtswillkür
Der Paragraph, der Amtswillkür bzw. Amtsmissbrauch als Grundrecht der Bürger darstellt, wurde im 3. Reich ersatzlos gestrichen und bisher nicht wieder aufgenommen ins Grundgesetz. Somit zählt es also nicht zu den Grundrechten, seitens eines Amtes gerecht behandelt zu werden.
Staatswillkür
Diese rechtliche Ausgangssituation begünstigt Staatswillkür und Missbrauch, wie sie in Deutschland zuhauf betrieben wird. Man muss sich nur die „Gängeleien“ des Arbeitsamtes/Jobcenters/Sozialamtes ansehen, die (regelmäßig) Hilfesuchenden alle nur möglichen Steine in den Weg legt, um ihnen die vom Gesetz zustehenden Zahlungen zu verwehren. Darüber wird genügend im Internet geklagt, nur leider werden die entsprechenden Stellen meist nicht verklagt.
Einhorn
Der Amtsschimmel wiehert also laut in den „teutschen Amtsstuben“, nur leider handelt es sich bei diesem Amtsschimmel keineswegs um ein weißes Einhorn – eher lässt dieser Amtsschimmel den Bürgern Hörner wachsen. Da hülfe es auch nicht, diese – genesetechnisch bedingten – Hörner fleißig zu wachsen oder gar abzusägen, da sie die Eigenschaft besitzen, prompt nachzuwachsen: Wird ein inkompetenter Mitarbeiter eines Amtes versetzt, folgt ihm just ein noch Inkompetenterer, um das „Fürsorge-Loch“ zu erweitern.
Kackender Bundesadler trifft Peter Wenk
So wiehert der Amtsschimmel schnell die Justiz zusammen, damit der Bundesadler dem Bürger mal so richtig in die Visage „fäkalisieren“ kann, um seinen empörten Aufschrei zur Ruh´ zu bringen. Als plakatives, mir persönlich bekanntes Beispiel kann ich den „Kampf“ des Herrn Peter Wenk gegen das Sozialamt Münster benennen, über den ich hier sowie hier schon berichtete.
Trotz aller hier lang und ausführlich versuchten Gegendarstellungen, wurde die vorherige Sachbearbeiterin einfach durch eine weitere – m.E. noch unfähigere Mitarbeiterin – ersetzt, die alle Einwendungen und Nachweise einfach ignoriert und nun wird der Prozess gegen Herrn Peter Wenk eröffnet wegen seiner Unterhaltszahlungen, die er aufgrund seines geringfügigen Einkommens nachweislich nicht leisten kann.
Falsche Berechnungen durch Justiz legitimiert
Dabei wurde zuerst von der falschen Berechnungsgrundlage ausgegangen – nämlich der von verheirateten Eheleuten – und es musste mehrfach auf diesen Fehler hingewiesen werden. Danach wurden wiederholt (der vorherigen Sachbearbeiterin) vorgelegte Unterlagen eingefordert und Herr Peter Wenk wurde genötigt, persönlich die Fahrt nach Münster von rund 700 km aufzunehmen, um erneut die bereits mehrfach per Mail zugesandten Einkommensnachweise persönlich vorzulegen. Daraus resultierte letztendlich, dass Herr Peter Wenk seine Arbeit, die er im benachbarten Ausland aufnimmt und für die er überdimensionierte Strapazen auf sich nimmt, verlor und nun selber bedürftig (in Sinne des Gesetzes) wird.
Im Vorfeld der Prozesseröffnung wurden zum Beispiel Bruttoeinkünfte des Herrn Wenk als Nettoeinkünfte berechnet, obwohl noch nicht mal alle per Gesetz verordneten, minderungsfähigen Abzüge von Herrn Wenk, wie eigene Krankenzusatzleistungen, in Abzug gebracht wurden.
Ursache der Schikanen seitens des Sozialamtes Münster können in Herrn Wenks resolutem Auftreten zu sehen sein, der sich die Gängeleien des Amtes nicht gefallen ließ und vll. das eine oder andere Mal etwas (verständlicherweise) bestimmend antwortete.
Straftaten seitens des Amtes
Zu nennen seien rund mindestens 7 Straftaten nach StGB seitens des Amtes, die im Verlaufe der Unterhaltsangelegenheit begangen wurden, z.B.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 164
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 336
Unterlassen der Diensthandlung
Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ Vorteilsannahme
§ 339
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 344
Verfolgung Unschuldiger
Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ Personen- und Sachbegriffe
§ 348
Falschbeurkundung im Amt
(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Der Versuch ist strafbar.
§ 353
Abgabenüberhebung, Leistungskürzung
(1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger bei amtlichen Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfänger rechtswidrig Abzüge macht und die Ausgaben als vollständig geleistet in Rechnung stellt.
Bananenrepublik Deutschland
Aber wohlgemerkt – nicht dem Amt wird jetzt der Prozess gemacht, sondern Herrn Peter Wenk!
Da kackt der Bundesadler natürlich nicht ins eigene Nest, sondern bevorzugt die Köpfe seiner Bürger, die er via Justiz zum Rollen bringen will.
So dürfen wir alsbald den Status der Bananenrepublik Deutschland proklamieren und uns vor seiner Willkür schützen, indem wir alle – kusch – die Köpfe einziehen, damit der Bundesadler uns nicht auf den Kopf „fäkalisiert“…
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