Diagnostische Insuffizienz?
Scheinbar muss man sich – nicht sarkastisch befangen – fragen, ob geriatrisch orientierte Ärzte zur Auflage (seitens der Rentenkassen????) haben, eine gewisse Mortalitätsrate zu erfüllen?
In einem aktuellen, realen Fall wurde eine >achtzigjährige Frau mit „leichten kognitiven Defiziten“ in einer hiesigen gerontopsychiatrischen Station mit einem tödlich Medikamentencocktail behandelt – gegen ihren Willen und ohne jegliche, medizinische Indikation.
Zugleich wurde dadurch durch Missachtung der notwendigen Einwilligung durch den Betreuer gegen die in BGB §§ 630c Abs.2 ff. kodifizierte und notwendige Informationspflicht des Arztes verstoßen und damit steht der StGB-belegte, versuchte Totschlag im Raum.
Der „Cocktail“ bestand in der Gabe von Risperidon-05-mg in Kombination mit einem Diuretikum.
Alleine die Gabe von Risperidon bei Demenzerkrankungen ist von der FDA als bedenklich eingestuft, insbesondere bei älteren Patienten rät ein Fachzeitung z.B.
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/?id=47111 :
Die Wirkung der Antipsychotika bei Apathie bei Demenzkranken ist nur gering. Ebenso ist die Studienlage für die Symptome ständiges Wandern, stereotype Bewegungsabläufe oder Schreien unzureichend (4).
Ihre Anwendung wurde durch eine Warnung der FDA 2005 eingeschränkt (5). In 17 randomisierten klinischen Studien zeigte sich ein erhöhtes Mortalitätsrisiko um den Faktor 1,6 bis 1,7 im Vergleich zu Placebo (6). Auch für klassische Antipsychotika wurde eine erhöhte Mortalität im Vergleich zu Placebo, aber auch zu Atypika nachgewiesen (7, 8, 9). Kardiovaskuläre Erkrankungen (Herzversagen, plötzlicher Tod) und Infektionen, vor allem Pneumonien, gelten als Hauptursachen für die beschriebenen Todesfälle
Im Zusammenhang mit der bestehenden Herzinsuffizienz der Patientin und dem Verdacht auf ein Lungenemphysem stellt alleine die Gabe von Risperidon bereits einen aktiven „Anschlag gegen das Leben“ dar.
Im Zusammenhang mit der Gabe von Diuretika (Furosemid) warnt mit einfachen Worten die Apothekenumschau vor der Gabe von Risperidon, das als atypisches Neuroleptikum vorrangig gegen starke Schizophrenien eingesetzt wird und laut dem eingetragenen Verein DGSP (dt. Verein sozialer Psychiatrie) dient die Verordnung überwiegend zur Ruhigstellung. http://www.psychiatrie.de/dgsp/neuroleptikadebatte/expertendialog-neuroleptikabehandlung-b-meissnest
• Bekannt ist heute:
1. Das Mortalitätsrisiko älterer Patienten im Zusammenhang mit konventionellen und atypischen Neuroleptika ist erhöht. Die FDA (Food and Drug Administration, Arzneimittelzulassungsbehörde in den USA) hat eine »boxed warning« verfügt. Betroffen sind Präparate mit den Wirkstoffen Aripiprazol (Abilify*), Olanzapin (Zyprexa), Quetiapin (Seroquel), Risperidon (Risperdal), Clozapin (Leponex) und Ziprasidon (Zeldox), die zu den atypischen Neuroleptika gehören.1
2. Zulassungsbeschränkung von Neuroleptika bei älteren, psychisch erkrankten Menschen: Von diesen Medikamenten ist bisher nur Risperidon (Risperdal) für die Behandlung von Verhaltensstörungen im Rahmen einer Demenzerkrankung zugelassen. In der Praxis werden aber auch die atypischen Neuroleptika Olanzapin (Zyprexa), Quetiapin (Seroquel) und Aripiprazol (Abilify) außerhalb ihres eigentlichen Anwendungsbereiches (u. a. schizophrene Störungen) bei Patienten mit Demenz eingesetzt. Die Auswertung von Daten aus kontrollierten klinischen Prüfungen hat ergeben, dass die Behandlung Demenzkranker mit Risperidon, Olanzapin, Quetiapin und Aripiprazol mit einer erhöhten Häufigkeit von Todesfällen verbunden ist. Für die Substanzen Risperidon, Olanzapin und Aripiprazol wurde zusätzlich eine erhöhte Häufigkeit von Schlaganfällen und Schlaganfall-ähnlichen Ereignissen beobachtet. Die Ursachen dafür sind nicht eindeutig.
Laut hilfreichen diagnostischen Hinweisen ist auf diagnosia das Antipsychotikum Risperidon lediglich indiziert bei:
-
Behandlung von schwerer, langanhaltender Aggressivität bei Demenz, durch die sich die Patienten selbst und andere gefährden, oder psychotischen Symptomen bei Demenz, durch die die Patienten erheblich beeinträchtigt werden;
DIESE Diagnose wurde jedoch gar nicht gestellt…
Des weiteren wurde NIE ein einziges Mal die Hypothonie (niedr. Blutdruck), der ja auch für einen Laien mit Gerät messbar ist, der bei Risperidon nicht bestehen darf, ebenso wenig wie die Herzinsuffizienz…
►‼Da MUSS man sich zwangsläufig fragen, ob die Verordnung gewürfelt, getoggelt oder ob animalisch motivierte ICD-10 kompatible Wahnsysteme sodann verpflichten, den bissigen Sarkasmushauch in Beißversuche an jedem vorbeiziehenden Hominiden zu entarten, um in einer nach ICD-F22.8 gefundenen „paranoia querulans“ im Blutrausch zu schwelgen? …;-)
Oder ob vielleicht Schmiergelder seitens der LVA (Dt. Rentenversicherung) an Mediziner die Rentenkassen „füllen“ sollen mittels eines kostenhomogenen medizinisch provozierten Frühablebens…
Diesen Vorwurf bestätigt die Aussage einer für ebendieses Krankenhaus zuständigen Sozialarbeiterin auf den Hinweis, dass eine Heimunterbringung für die Person den sicheren Tod innerhalb 4 Wochen darstelle, da sie sich dann aufgäbe und vor Gram sterben würde mit den Worten: „“Na, und – dann ist das eben so!“, aus der pure Menschenverachtung spricht.
Geargwöhnt wird nicht nur von mir, dass Kontrakte seitens der Mediziner mit der Pharma-Industrie Präferenzmedikamente induzieren…
Die ganze Kloake der Medizin bedarf meiner Meinung mal einer „Lüftung“… mir kommt da übel der Duft von „Beseitigung unwerten Lebens“ in die olfaktorischen Organe…, der mich letztlich zum Herunterladen des Vordrucks der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler veranlasste….
Vielleicht kommt dann ja mal eine „positiv rechtsdrehende Bewegung in diesen verdammten Gülleschiss“?
Nähere Infos liefern (auf den ersten Google-Klick) folgende Seiten:
http://gutepillen-schlechtepillen.de/vorsicht-geboten/
http://www.onmeda.de/Wirkstoffe/Risperidon/nebenwirkungen-medikament-10.html
So rät die Dt. Alzheimer Gesellschaft:
Bei älteren Patienten mit Demenz ist der Einsatz von Neuroleptika mit einer erhöhten Sterblichkeit und mit einem vermehrten Schlaganfallrisiko verbunden.
Ganz klar informiert auf Youtube ein öffentlich-rechtlicher Sender über die Gefahren des eingesetzten Medikaments Risperidon. In den dargestellten Fällen handelt es sich eine Patientin mit der Pflegestufe 3, in dem hiesigen Fall handelt es sich um Pflegestufe 1 mit LEICHTER Demenz. Gleich verhält sich jedoch der Rechtsverstoß, dass der zuständige Betreuer nicht informiert wurde…
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