Justizia ist blind.
Dass Justizia jedoch „Äffchen spielt“ mit „nicht-sehen, nicht-reden, nicht-hören“, wenn es darum geht, Kapitalverbrechen aufzuklären, dürfte einem jedem neu sein.
Diese affige Primatenattitüde der Justiz zeugt von Vorurteilen, die eigentlich durch Justizias Erblindung aufgehoben sein sollten, jedoch scheint die Parteinahme Justizias nur den teutschen Durchschnittswürgern dienlich zu sein, die sich bei ihren Würgedelikten von Justizia bereit + willig sponsern lassen.
Im Gegenzug für die bereitwillige Voreingenommenheit der Justiz zahlt der teutsche Durchschnittswürger regelmäßig seine Steuern, die am obersten Limit liegen und lässt sich schlichtweg bei seinen Verbrechen nicht ertappen.
Sollte jedoch einmal die blütenblinde Weste der Würger ein Schatten des Zweifels touchieren, so helfen dochdotierte Rechtsbeuger mit anwaltlicher Zulassung gegen entsprechende Rechnungsstellungen, die seit wenigen Jahren nach RVG (Rechtsanwaltvergütungsordnung) utopische Summen abrechnen dürfen, bei denen es durchaus um einige durchschnittliche Monatsgehälter handeln kann.
Die RVG erlaubt zum Beispiel die Abrechnung nach dem Streitwert und muss dabei in absolut gar keiner Relation zur erbrachten Leistung stehen.
Und welcher RVG-unbedarfte Kläger, der seine Rechte gegenüber jemanden zu beanspruchen beabsichtigt, setzt seinen Anspruch nicht möglichst hoch an?
Da kann er dann auch schon mal mit seiner Zivilklage auf einen „RVG-Profi-Rechtsanwalt“ hereinfallen, der gar nicht die rechte Lust hat, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen und – seiner Arbeitsscheu analog – eine Einstellung der Klage seitens seines Mandanten provoziert: seinen Obulus, der erfolgsunabhängig gestaltet ist, schuldet der unbedarfte Mandant dem „RVG-Profianwalt“ dann trotzdem.
Bereits mit 3-4 Mandanten monatlich, die keinerlei Zeitaufwand erfordern, da der „RVG-Profianwalt“ sich gar nicht erst in die Materie des Klienten einarbeitet, lässt sich eine florierende Kanzlei betreiben.
Die Einnahmen für Rechtsanwälte versprechen durch die Reform der Gebührenstruktur elysische Ausmaße, bedenkt man, dass ein „guter Rechtsanwalt“ durchaus bis zu 20 Mandanten am Tag „abfertigen kann“.
Dergestalt bieten Tätigkeitsgebiete für niedergelassene Juristen völlig neue Dimensionen der Ausbeutung, die von den meist durchweg eher politisch „christlich“ angehauchten RCDS (= heranwachsende Jungmannschaft der CDU) Studenten der Juristerei mit glänzenden Dollarzeichen in den Augen registriert werden.
So wird sich an die Situation der Jura-Studierenden in den vergangenen Jahren eher noch dramatisiert haben angesichts dieser prosperierenden, finanziellen Aussichten für niedergelassene Rechtsbeuger. Bereits vor 25 Jahren schlich vor allem in den Erstsemestervorlesungen für Juristen der „typische Studiosus der Juristerei“ en masse umher, der – adrett – in Anzug und Krawatte mit Aktenkoffer, dessen Inhalt zu 100 % die neueste Ausgabe des Schönfelders beinhaltete, bereits zu Beginn des Studiums nach Gleichgesinnten suchte, um mit diesen – bei Einhaltung der „Männecken-Wichtig-Attitüde“ – die neuesten BGH-Urteile diskutieren zu können.
Im Studentenparlament saßen diese Krawattenträger selbstverständlich auf der rechten Seite – möglichst weit entfernt vom „linken Gesindel“.
Jeder Jura-Student musste vor 25 Jahren – in der vordigitalen Ära – vor allem eines gut können: auswendig lernen, stures, stupides Auswendiglernen war die Einstiegsqualifikation ins Jura-Studium.
Heute dürfen alle Jura-Studiosi ihre Großhirnrinde einfach kurzerhand mit dem Einschalten des PCs im digitalen Dschungel abschubbern und verblödet „Hirschheißich“ 20 Mal schnell hintereinander röhren.
Der gewitzte Bald-Jurist findet so geschwind zu den Seiten des BMJV, statt dem röhrenden Hirschen auf der Seite des http://bdjv.de/ nachzujagen.
Ebenfalls extrem lesenswert ist ein Eintrag in der Studipedia über Anwälte.
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