DEM WAHNSINN Einhalt gebieten!!!
Die Mittel, dem Wahnsinn, der bei manchen Personen mit hochkrimineller Energie gekoppelt ist, Einhalt zu gebieten, offeriert die Justiz nur über die Forensik (Maßregelvollzug). Die Unterbringung dort ist LEBENSLANG.
https://de.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie
Generell richte ich mich gegen eine derartige Beschneidung ALLER Menschenrechte, insbesondere, da die Eingangskriminalität zur lebenslangen Unterbringung in der Forensik stetig sinkt.
So reichten im Falle „Mollath“ einige verleumderische Angaben der Ehefrau, in einem anderen Fall reichte das Rammen mit dem Einkaufswagen…
ALLERDINGS gibt es Fälle, in denen dem Wahnsinn NUR DURCH eine lebenslange Unterbringung Einhalt geboten werden kann.
Das wären z.B. Fälle, die OFFIZIELL bereits aktenkundig psychisch krank sind und für die bereits ein Gutachten eines Amtsarztes über die psychische Erkrankung seit Jahrzehnten besteht und die ihre kriminelle Energie in „irren Taten“ (vielleicht auch noch geschickt getarnt) durchsetzen… Diese „Psychopathen“ MÜSSEN einfach lebenslang weggesperrt werden!
So gibt es in meiner nahen Verwandtschaft einen derartigen „Fall“, der mich persönlich trifft, da der „Fall“ seine „irren Taten“ gegen mich richtet, nachdem er unzählige andere bereits nachhaltig und schwer geschädigt hat.
Bislang war dem gutachterlich nach ICD F00-F99 [Psychische und Verhaltensstörungen] bestätigten „Wahnsinnigen“ nie etwas nachzuweisen, da er stets seine Taten mit Gegenanzeigen gegen die Geschädigten „ahndete“ und bislang straffrei ausging.
Nun hat der nahverwandte, kriminelle „Wahnsinnige“ jedoch den Bogen eindeutig „überspannt“, da er – trotz Weigerung seines eigenen Rechtsanwaltes, trotz Stellungnahme Udo Vetters zu seiner Forderung, ich solle „das amerikanische Internetarchiv löschen“ einfach selber eine Strafanzeige gegen mich aufgab.
Zu seiner „irren Forderung“, ich habe das amerikanische Internetarchiv (archive.org) zu löschen (wo meine Seite frankfutt.de seit 2001 ohne mein Zutun archiviert ist) und weil ich dieses selbstverständlich nicht tat ;-). setzte er gleich noch weitere Strafanzeigen wegen Beleidigung (aufgrund meiner Aprilscherze am 1.April, in denen er keineswegs namentlich genannt ist sowie aufgrund meines Romanprojektes, das in Auszügen hier zu sehen ist und durch das er sich angegriffen fühlt) und wegen Urheberrechtsverletzung, weil ich (MIT ordnungsgemäßem Link-Verweis!!!) sein „Werk“ im Rahmen des Aprilscherzes zitierte.
Nun setzte der geisteskranke Verwandte erneut den kompletten Justizapparat in Gang, um mich zu schädigen, da ich ihn wegen seiner zahlreichen, kriminellen Delikte, die allesamt mindestens im Bereich der mittleren Kriminalität anzusiedeln sind, anzeigte.
Vor wenigen Tagen nun erreichte mich die FREUDIGE Botschaft des für den Geisteskranken zuständigen Amtsgerichtes, das gegen den psychisch kranken Verwandten ein Betreuungsverfahren angesetzt ist.
Obwohl ich schon fast den Glauben an die Gerechtigkeit der Justiz verloren hatte, da diese bislang meist die „irren Anzeigen“ des Verwandten verfolgte (mittlerweile nicht mehr, da er wohl bereits dort „bekannt ist“) und mir extrem zusetzte mit einer Verfolgung der „irren Anzeigen“ des Verwandten, festigt sich nun wieder mein Glaube an die (letztliche) Gerechtigkeit der Justiz.
Betrachtet man das „Gesamtbild“ der Schuld des nahen Verwandten, so dürfte klar sein, dass es sich keineswegs um geringfügige Taten handelt:
- Erbbetrug
- Missbrauch v. Schutzbefohlenen
- Datenmissbrauch/Ausspähen v. Daten
- Steuerhinterziehung
- Rentenversicherungsbetrug über 25 Jahre
- falsche Verdächtigung
- u.v.a
So bleibt zu hoffen, dass die „Keule der Justiz“ mal Justizias Waagschale in die richtige Richtung „anstupst“…