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Geschützt: Generalstaatsanwalt – PW erfragen
Veröffentlicht unter AllgemeinFutt, Amtsschimmel wiehert, Frank Weimar - Pleitier, Frank Weimar im Alterswohnheim für DFÜ-Abhängige, Jur-Lügen, Transparenz
Verschlagwortet mit Aufschrei, Bundesadler, Erbschaftsbetrug, Generalstaatsanwalt, Gustl Molath, Justiz, Rüge, StPO 101, §193
Kommentare deaktiviert für Geschützt: Generalstaatsanwalt – PW erfragen
HILƒE !!!
HILƒE !!!
Zum heutigen, „guten St. Martin“ nachtäglichen Webmasterfriday erbitte ich von Euch allen Eure Hilfe!
Justiz verfolgt Blogger wegen zweier Veröffentlichungen auf Blog mit der gleichen Intensität wie A. Breivik vor einigen Jahren als Massenmörder in Skandinavien – eben das habe ich in den letzten Monaten erfahren müssen…
So genügen in Deutschland bereits zwei Artikel über die Straftaten oder unmoralischen Taten eines Familienmitgliedes, für die man aufgrund der Zeitspanne, die sie zurückliegen, keine nachhaltigen Beweise hat, damit man (auf Antrag des Familienmitglieder, den man zuvor wegen 20 Verbrechen nach StGB angezeigt hat) für unzurechnungsfähig erklärt wird:
Auch ohne, dass man in den letzten knapp 20 Jahren außer wegen einer Schwangerschaftsvergiftung und 4 Zahnarztbesuchen keinen Arzt aufsuchen musste, geschweige denn den Gutachter, der einen „wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit“ nach §20 StGB für „unzurechnungsfähig“ erklärt, woraus sich zwingend das folgende ergibt:
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an…
Zwei Artikel reichen dabei bereits für lebenslange Forensik und wegen Anzeige gegen StGB § 86 mit übler Nachrede. Dieses „Delikt“ ist mit der Beleidigung der schwächste Straftatbestand im Strafgesetzbuch und wird nur auf Antrag des „Verleumdeten“ verfolgt: 90 % dieser Anzeigen werden wegen Geringfügigkeit eingestellt! Und die Unterbringung nach § 63 findet nicht in der „normalen Psychiatrie“ statt, sondern in der Forensik, also unter „irren Mördern, Brandstiftern, Kindesschändern, etc“. – und zwar in DEN in der Nachbarschaft GEFÜRCHTETEN Anstalten der Sicherheitsverwahrung – in der (nicht nur) Gustl Mollath 7 Jahre lang unschuldig saß.
Gutachten wird „gewürfelt“?
Das Gutachten wurde „ex persona“ erstellt – auf „Aktenlage“!!! Also vorrangig durch meine Texte im Internet sowie auf Aussagen des Klägers, meinen Bruder, beruhend… und jeder, der mal etwas von mir gelesen hat, kennt meine sprachlichen „Kaskadierungen“, die ich meist – BEWUSST – gemäß der aristotelischen Rhetorik als rhetorische Mittel einsetze!
Parallelen zum Fall Mollath
Exakt das passiert mir gerade und ich weiß nicht, wie ich mich gegen derartiges Unrecht durch meinen Bruder und die Justiz wehren soll…
Der „longtail“ dazu, der eindeutig die Motivation des Bruders mit seiner Anzeige wegen übler Nachrede aufzeigt, findet sich hier: zensurtod
Hier eine „knappe Zusammenfassung“, WARUM es für meinen Bruder so ELEMENTAR ist, dass mein baldiger Prozess wegen übler Nachrede für mich lebenslang in der Forensik endet ( → sonst würden meine Anzeigen gegen ihn verfolgt werden, z.B. wegen nachweisbaren 25-jährigen Rentenversicherungsbetrug, wegen Betruges, Missbrauch Schutzbefohlener, etc.). Bislang ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht gegen meinen Bruder, da diese erstmal abwarten will, was seine erhobene Anzeige wg. übler Nachrede gegen mich ergibt...
Und dass sich niemand Illusionen über das „ruhige Leben“ in der Forensik macht: Dort sind Zwangsmedikationen Pflicht, tagelange Fixierungen mit Händen und Füssen ans Bett die Regel und wochenlange Isolierhaft in Mini-Zellen stellt die Therapie dar!!!
Bei ihren Vorwürfen gegen mich blendet die Justiz VÖLLIG die Vorgeschichte, die zu meinen „bösen Artikeln“ führte aus, sondern verfolgt nur mich. GANZ knapp die Vorgeschichte: Mutter starb zu Himmelfahrt dieses Jahr an Folgen von Schlaganfall… Bruder wollte Mutter auf die Palliativstation zum Sterben verlegen lassen: 3 Tage nach dem Schlaganfall. Ich schrieb die Beschwerdekammer an, Arzt und sprach mich beim behandelnden Arzt eindeutig gegen die Tötung aus.
Vorgeschichte – so knapp wie möglich
Damals wusste ich noch nicht, dass meine Mutter kurz vor dem Tod mit ~500.000 € verschuldet war. Die Jahre zuvor war sie schuldenfrei. Mein Bruder hatte die Vormundschaft über die blinde Mutter und hat ihre Finanzen verwaltet. hatte: es gab ein 2-Familienhaus in etwa dem Wert von 400.000 €, das widerrechtlich von meinem Bruder mit ~300.000 € belastet wurde und nur der baldige Tod der Mutter entpflichtete ihn von den Schulden.
Des weiteren verschuldete war meine Mutter mit einer Summe zwischen 80.000 € und ~ 150.000 € durch Unterschlagungen von Arztrechnungserstattungen der privaten Krankenkasse verschuldet.
Dann lehnte Bruder Erbe ab und ich erbte ~500.000 € Schulden – zahlbar innerhalb von 1-2 Monaten.
Da ich dann verschreckt auch das Erbe ablehnte, weil das Nachlassgericht die Insolvenzverwaltung ablehnte, gingen alle Gläubiger leer aus.
IST ALLES NACHWEISBAR…. die Gläubiger sind 100 % stinkesauer, dass der Fiskus der Erbe der Schulden ist... Ich habe natürlich (fies wie ich bin) nahezu alle Gläubiger über den Betrug des Bruders informiert: und siehe da: Der Hauptgläubiger, das letzte Krankenhaus der Mutter, hatte plötzlich seine Schulden getilgt, alle anderen gingen leer aus: Altenheimkosten von rund 10.000, alte Krankenhausrechnungen, Arztrechnungen, Banken (Bruder hat zuvor alle Konten der Mutter bis zur maximalen Ausreizgrenze überzogen. Seit dem „perfekten Betrug“ im Mai/Juni brauchte mein Bruder dann ?? wegen ?? seines psychopathischen Verhaltens insgesamt mindestens 4-5 längere Urlaube in „Schicki-Micki-Urlaubsorten“ wie Sylt, Obertsdorf, St. Moritz, etc. – ich unterstelle ihm einfach mal zaghaft eine notorische Verschwendung des auf Betrugsbasis erheischten Geldes…
Mein Bruder verfügt über einen „validen Jagdschein“, denn er bezieht seit seiner Selbständigkeit vor 25 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente und arbeitet Vollzeit auf den Namen der Frau – für die Verrentung simulierte er eine psychische Erkrankung.
Sein Sohn studiert Jura und der Fotografie-“Kumpane“ arbeitet in einer gewieften Anwaltskanzlei, die gerne mal mit wochenlangen Rückdatierungen auf Anzeigen agieren und besonders gerne Sachverhalte als Zitate zerstückeln und ins komplette Gegenteil lancieren.
Ich könnte mich jetzt seitenlang über das kriminelle Gebaren meines Bruder auslassen (auf Zensurtod sind meine Strafanzeigen gegen Bruder, Briefe an Kontrollinstanzen und sonstiges nachlesbar.)
Andere Gründe?
Mittlerweile habe ich das Justizministerium über das parteiische Verhalten der Justiz informiert, eine Petition beim Landtag eingereicht, bei der EU-Kommission Grundgesetzverletzungen angezeigt, den Bundesgerichtshof informiert – und mich
[wegen eines scheinbar für kompetent geachteten Anwaltes, der jedoch keine Lust/Zeit hat, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen und einfach das Mandat niedergelegt hat und einen Gesamtbetrag von über 3.000 € in Rechnung gestellt hat]
selber intensiv mit dem „Schönfelder“ (allg. dt. Gesetzessammlungen) befasst und ich habe festgestellt, dass das Gesetz doch Recht ist und ich nach § 193 StGB mit Wahrnehmung berechtigter Interessen gar nicht strafbar gemacht habe…
Das habe ich der Justiz (Staatsanwaltschaft und Gericht) mitgeteilt – und „im Schriftsatzformat“ die Einstellung des Prozesses gegen mich verlangt.
Dazu sagte mir der zuständige Staatsanwalt aus Bochum: „Wir werden Gründe finden, den Prozess aufrecht zu erhalten!“, was jetzt auch passiert….
Sowieso ist der Prozess nur noch formal fällig für die lebenslange Unterbringung in der Forensik, da das Gutachten schon ohne persönliche Begutachtung „steht“. All das hört sich extrem nach einer Wiederholung des tragischen Falls von Gustl Mollath an, der auch teils gar nicht persönlich begutachtet wurde oder wenn, dann falsch…
JUSTIZIA spielt Äffchen
Nicht sehen, nicht hören, nicht reden – wenn es um wirkliche Straftaten geht… Da kann man sich nur immer wieder fragen, ob das nicht auch vll. daran liegen könnte, dass ich – zwischen meinen „Hetzschriften gegen Bruder“ in dieser Zeit einen GANZ BISSIGEN und satirischen Artikel GEGEN eben die Justiz auf frankfutt geschrieben habe, in dem es um das Unrecht eines Freundes ging, das er seitens der Behörden erfuhr?
Ich schreibe dort von Amtsmissbrauch, Staatswillkür, (weißen Einhörnern ;- ) und wie der Amtsschimmel schnell die Justiz zusammenwiehert, damit der Bundesadler dem Bürger mal so richtig in die Visage fäkalisieren kann, um seinen empörten Aufschrei zur Ruhe zu bringen.
Dann werfe ich den Ämtern Rechtsbeugung § 399, Verfolgung Unschuldiger § 344, Falschbeurkundung § 348 u.s.w. vor…
Befangenheit der Justiz?
ÖHHHHH… DIESE Justiz urteilt jetzt über mich… Wenn sich jedoch die Damen und Herren der Jurisprudenz persönlich „auf den Talar“ getreten fühlen, so dürfen sich diese belehren lassen, dass ein demokratisches System dergleiche Kritik aushalten muss!
Mittlerweile, nachdem ich alle für Deutschland möglichen „Justizhebel“ zumindest „leicht mahnend“ mit Beschwerden angestupst habe und nichts Erfreuliches in meiner „Strafsache, die aufgrund des StGB 193 gar keinen Straftatbestand darstellt“ erfahre, muss ich abwägen, die Medien einzuschalten (mit RTL hatte ich bereits ein Gespräch)…
Auf Twitter habe ich provokativ mein Avatar-Bild geändert:
Hihi… Antrag auf politisches Asyl auf Kuba stellen… [Hintergrund: ich kenne Kuba als „Nicht-Tourist“ und könnte mir vorstellen, dort zu leben: para congratular una vez en mi vida a Fidel!]
Ein twitter-konnektierter Blogger hatte einen wirklich guten, krassen und wirklich erfolgversprechenden Einfall für mich, den ich mir aber als „geklauten, genialen Plan“ vorbehalte…
HILFE!!!
So erbitte ich inständig laut vor Unrecht gen Elysium schreiend: HILFE!
Teilt diesen Artikel, liked ihn, verbreitet ihn,… Jetzt hilft nur noch eine informierte Öffentlichkeit…
Ich kann mich nicht mehr gegen dieses Unrecht wehren…
Ich FORDERE nachhaltig einen fairen Prozess mit
- der Berücksichtigung der Gründe, die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB führten
- die Prüfung meiner Anzeigen gegen Bruder,
- insbesondere die Überprüfung des Rentenversicherungsbetruges, des Missbrauchs Schutzbefohlener sowie die Nachvollziehung der Unterschlagungen und Verschuldung unserer Mutter kurz vor ihrem Tod
- die Prüfung des „Fake-Polizisten“, der mit den Daten, die nur mein Bruder als Antragsteller kannte, versuchte, über das Telefon meiner 83-jährige Tante und deren „Obrigkeitsehrfurcht“ sich Zutritt ins Haus zu verschaffen
- die Prüfung des Missbrauchs meines php-Mailers, der prompt nach meinem ersten Artikel einsetzte und „PORN-Spam-Massenmails“ mit meiner Domainkennung versandte (ist handlungstechnisch mittlerweile unterbunden von mir, zuvor lockte ich meinen Bruder auf meine Seite und konnte mit seiner IP, Ort, Datum feststellen, dass er als SPAM-Versender markiert war.
- Die Prüfung der Löschungen aus dem Kanzlei-Blog meines Bruders, wo das Vorgehen mit dem Erbschaftsbetrug dokumentiert war. Nach meinem Hinweis darauf wurden alle neueren Artikel der letzten 3 Jahre des betreffenden Anwaltes gelöscht
- Die Überprüfung der Vordatierungsmanipulation des Anwaltes/Bruder
- Die Überprüfung der Konten meines Bruders, das die „Gewinne aus den Unterschlagungen“ ab Beginn des Jahres aufweist
- Die Prüfung des Subventionsbetruges meines Bruders, der für eine Umbausubvention kurzfristig einen Rollstuhlfahrer einstellte
- Der Versuch des Eindringens am 8.5. hier in das von meiner Tante und mir bewohnte Haus unter Androhung der Unversehrtheit des Lebens sowie „dass er sich Tantes Vermögen auch noch „holt“ .Er stand vor verschlossenen Türen und wollte unbedingt meine – leicht demente – Tante alleine sprechen, um sie zu einer Schenkung Ihres Vermögens /Haus/ an ihn zu überreden, wobei er meine Tante nur alle 10-20 Jahre besucht und keinen Kontakt wünscht. [Anm.: Ich pflege meine Tante und hatte stets innigen Kontakt zu ihr.]
All diese Rechte und noch viel weniger werden mir im kommenden Prozess NICHT gewährt!
Da ich mich gegen die zuvor von der Justiz verhängte Strafe von 30 Tagessätzen für die „Üble Nachrede“ gewehrt hatte und dem widersprochen hatte, befinde ich mich nun (unter verschärften Bedingungen) in einem Widerspruchsprozess, der zur Beweissicherung auch den „großen Lauschangriff“ nach § 100 ff. StPO mit § 100a erlaubt, der bei Delikten wg. übler Nachrede nach § 86 StGB eingesetzt werden kann.
Ich befinde mich in der Anklageposition und habe den Nachweis zu erbringen! Wie soll ich all das unter all den Voraussetzungen schaffen?
Vielleicht hat der ein oder andere auch eine Idee... z.B. habe ich seit 2012 die folgende Lizenz

auf meinem Blog, womit mein Blog EIGENTLICH als „privat“ zu werten ist… 😉
TODESSTRAFE?
Naja… was passierte voraussichtlich, wenn ich – wie geplant – in der Forensik lande?
Nun… WORST bzw. BEST case:
Da ich ein Fettklops bin, jedoch keinerlei Medikamente außer 3-4 Aspirin in 20 Jahren genommen habe, bin ich nicht gut „gefeit“ (adaptiert) an eine für mein Gewicht errechnete Dosis der passenden Tranquilizer oder Neuroleptika, die man als irrer Straftäter nehmen muss und erfreue/erleide ein qualhomogenes Frühableben durch Überdosierung. Und diese Überdosierung oder auch bereits eine normale Dosierung von Neuroleptika wäre bei mir 100 % tödlich, da ich an (inaktiver) thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura leide, die dadurch ausgelöst würde und mich innerlich verbluten ließe.
Schlechte Aussichten wären die Zwangsunterbringungen in Isolierzellen für bis zu Wochen oder Fixationen an Händen und Füßen für mehrere Tage…ebenso fiele mir wahrscheinlich auch der Umgang mit gewaltbereiten Mit-Sicherheitsverwahrten schwer, da ich Gewalt in jeglicher Form verachte und nicht einsetzen würde, drohte mir auch dadurch→ qualhomogenes Frühableben.
Die Statistiken sprechen von Todesraten bis zu 30 % in den ersten Jahren in der Forensik… naja… die werden sich da alle vll. gegenseitig umbringen [ 😉 Zombies?- ] Wobei ein Blick in die Interna, wie es in der Forensik zugeht, eher davon spricht, dass die meisten dort wegen eher harmloser Delikte lebenslang untergebracht sind.
Nun, auf jeden Fall ist die Unterbringung in der Forensik lebenslang! Alle zwei Jahre wird von der Justiz, die die Sicherungsverwahrung angeordnet hat, erneut per gleichem Gutachter (es reicht ja „ex persona“) überprüft, ob ein Übergang in ein „betreutes Wohnen“ möglich ist…
Folgen: 2 Leben ex = Bruder + 300.000 €
Wenn man also in einigen Wochen NICHTS mehr von mir liest, dann NIE wieder.…vielleicht werden einige froh sein, mein „mephistophelisches Raunen„ nicht mehr ertragen zu müssen?
Aber das Ganze wäre sehr schlimm für meine Tante, weil diese sofort in ein Heim käme und mein Bruder natürlich unverzüglich auf der Matte stünde, um ihr ihr Vermögen abzunehmen – sei es als rechtlicher Betreuer wie bei unserer blinden Mutter.
Damit hätte mein Bruder zwei Fliegen zusammen geklatscht: einmal die Aufdeckung seiner Straftaten, die bei meiner „mentalGAGA-Erklärung“ als wahnhafte Ideen abgetan werden sowie das Vermögen/Haus meiner Tante im Wert von 300.000 €, an das er ja kurz nach dem Tod der Mutter bereits versuchte, heranzukommen…
Geldgier unterbinden
Da ich um meines Bruders Geldgier weiß, habe ich mein Testament erstmal auf „Katzenhilfe e.V.“ erstellt. Denn, wenn – wie bereits länger im Testament bestimmt, ich das Haus nach dem Tod der Tante erbe, würde mein Bruder als einziger Verwandter alles erben, wenn ich dann einen „erbfreundlichen, zufälligen Tod“ erlitt…
Also: So oder so – ÜBERALL lauert der Tod mitsamt des Sarkasmus auf Friedung…
Irgendwie treffend für meine derartige Gefühlsbefindlichkeit ist folgendes Gedicht eines Bloggers, das ein Tag nach meinem Artikel veröffentlicht wurde:
Hier und da
Hier und da eine Träne verdrücken
aus Angst
Ungewissheit
Sorge
immer wieder diese Angst
Verklärte Blicke
ins nirgendwo
allumfassendes Nichts
und diese Machtlosigkeit
dieses Ertragen
müssen
können oder wollen
….
….
Hier so die „üblichen“ Webmasterfriday-Verdächtigen:
http://www.henning-uhle.eu/informatik/das-gefaehrliche-bloggen
http://www.blog-about-tech.de/
http://ednong.de/blogs/index.php
http://www.beutelwolf.martin-skerhut.de/
Veröffentlicht unter AllgemeinFutt, Amtsschimmel wiehert, Frank Weimar - Pleitier, Frank Weimar im Alterswohnheim für DFÜ-Abhängige, Jur-Lügen, Transparenz
Verschlagwortet mit Berufsunfähigkeitsrente, Betrug, Erbe, erben, Erbwerbsunfähigkeitsrent, Fiskus, Forensik, GAGA, Gefahr, GG, Gläubiger, Goofy, HILƒE !!!, Justiz, Medien, php-Mailer-Missbrauch, Rentenbetrug, Staatsanwalt, Subventionsbetrug, Tod, Todsstrafe, Unterschlagungen, Vermögen, webmasterfriday, § 193
2 Kommentare
Irre Justiz?
Justizia ist blind.
Dass Justizia jedoch „Äffchen spielt“ mit „nicht-sehen, nicht-reden, nicht-hören“, wenn es darum geht, Kapitalverbrechen aufzuklären, dürfte einem jedem neu sein.
Diese affige Primatenattitüde der Justiz zeugt von Vorurteilen, die eigentlich durch Justizias Erblindung aufgehoben sein sollten, jedoch scheint die Parteinahme Justizias nur den teutschen Durchschnittswürgern dienlich zu sein, die sich bei ihren Würgedelikten von Justizia bereit + willig sponsern lassen.
Im Gegenzug für die bereitwillige Voreingenommenheit der Justiz zahlt der teutsche Durchschnittswürger regelmäßig seine Steuern, die am obersten Limit liegen und lässt sich schlichtweg bei seinen Verbrechen nicht ertappen.
Sollte jedoch einmal die blütenblinde Weste der Würger ein Schatten des Zweifels touchieren, so helfen dochdotierte Rechtsbeuger mit anwaltlicher Zulassung gegen entsprechende Rechnungsstellungen, die seit wenigen Jahren nach RVG (Rechtsanwaltvergütungsordnung) utopische Summen abrechnen dürfen, bei denen es durchaus um einige durchschnittliche Monatsgehälter handeln kann.
Die RVG erlaubt zum Beispiel die Abrechnung nach dem Streitwert und muss dabei in absolut gar keiner Relation zur erbrachten Leistung stehen.
Und welcher RVG-unbedarfte Kläger, der seine Rechte gegenüber jemanden zu beanspruchen beabsichtigt, setzt seinen Anspruch nicht möglichst hoch an?
Da kann er dann auch schon mal mit seiner Zivilklage auf einen „RVG-Profi-Rechtsanwalt“ hereinfallen, der gar nicht die rechte Lust hat, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen und – seiner Arbeitsscheu analog – eine Einstellung der Klage seitens seines Mandanten provoziert: seinen Obulus, der erfolgsunabhängig gestaltet ist, schuldet der unbedarfte Mandant dem „RVG-Profianwalt“ dann trotzdem.
Bereits mit 3-4 Mandanten monatlich, die keinerlei Zeitaufwand erfordern, da der „RVG-Profianwalt“ sich gar nicht erst in die Materie des Klienten einarbeitet, lässt sich eine florierende Kanzlei betreiben.
Die Einnahmen für Rechtsanwälte versprechen durch die Reform der Gebührenstruktur elysische Ausmaße, bedenkt man, dass ein „guter Rechtsanwalt“ durchaus bis zu 20 Mandanten am Tag „abfertigen kann“.
Dergestalt bieten Tätigkeitsgebiete für niedergelassene Juristen völlig neue Dimensionen der Ausbeutung, die von den meist durchweg eher politisch „christlich“ angehauchten RCDS (= heranwachsende Jungmannschaft der CDU) Studenten der Juristerei mit glänzenden Dollarzeichen in den Augen registriert werden.
So wird sich an die Situation der Jura-Studierenden in den vergangenen Jahren eher noch dramatisiert haben angesichts dieser prosperierenden, finanziellen Aussichten für niedergelassene Rechtsbeuger. Bereits vor 25 Jahren schlich vor allem in den Erstsemestervorlesungen für Juristen der „typische Studiosus der Juristerei“ en masse umher, der – adrett – in Anzug und Krawatte mit Aktenkoffer, dessen Inhalt zu 100 % die neueste Ausgabe des Schönfelders beinhaltete, bereits zu Beginn des Studiums nach Gleichgesinnten suchte, um mit diesen – bei Einhaltung der „Männecken-Wichtig-Attitüde“ – die neuesten BGH-Urteile diskutieren zu können.
Im Studentenparlament saßen diese Krawattenträger selbstverständlich auf der rechten Seite – möglichst weit entfernt vom „linken Gesindel“.
Jeder Jura-Student musste vor 25 Jahren – in der vordigitalen Ära – vor allem eines gut können: auswendig lernen, stures, stupides Auswendiglernen war die Einstiegsqualifikation ins Jura-Studium.
Heute dürfen alle Jura-Studiosi ihre Großhirnrinde einfach kurzerhand mit dem Einschalten des PCs im digitalen Dschungel abschubbern und verblödet „Hirschheißich“ 20 Mal schnell hintereinander röhren.
Der gewitzte Bald-Jurist findet so geschwind zu den Seiten des BMJV, statt dem röhrenden Hirschen auf der Seite des http://bdjv.de/ nachzujagen.
Ebenfalls extrem lesenswert ist ein Eintrag in der Studipedia über Anwälte.
Veröffentlicht unter AllgemeinFutt, Frank Weimar im Alterswohnheim für DFÜ-Abhängige, Jur-Lügen, Transparenz
Verschlagwortet mit Abrechnung, Ausbeutung, BDJV, BGH, BMJV, Erstsemester, Hirsch, Jura, Jura-Student, Justizia, Kläger, Leistung, Mandant, RCDS, Rechtsbeuger, RVG, Studentenparlament, Zivilklage
Ein Kommentar
Schäferhund fährt Cabrio
Mal ein reales Histörchen aus meinem Leben mit aufheiternder Gesinnung:
Im Spätsommer 1983 kaufte mein Bruder Thomas Puttins sich aus mühsam ersparten Geldern sein Traumauto: einen Fiat X 1/9. 
Es handelt sich um das hier dargestellte Modell in einer anderen Farbe.
Da mein Bruder erst ein halbes Jahr später volljährig wurde, habe ich das Auto bis dahin gefahren. Bildquelle:
https://en.wikipedia.org/wiki/Fiat_X1/9
Die Touren mit dem X 1/9 beinhalteten neben (einem einmaligen, affigen „Schauflanieren im X 1/9 über die Düsseldorfer Kö) Einkäufe, Badeseebesuche und sonstige Fahrten.
Meist nahm ich dazu unseren Schäferhund Bronco mit, der begeisterter Sportwagenbeifahrer war. Bronco streckte bei der Fahrt seine Nase gegen den Wind, schloss die Augen und genoss die Sonnenstrahlen auf seinem Pelz.
Der enorme Vorteil war, dass ich bei etwaigen Einkäufen einfach den X 1/9 offen – mitsamt Hund – stehenlassen konnte und nicht mühsam das unter der Motorhaube verborgene Hard-Top-Verdeck des Wagens herausporkeln musste, um den Wagen ordnungsgemäß (und knöllchensicher) zu verschließen.
Knöllchensicher war das Parken mit Hund allemale, da Bronco als von mir ausgebildeter Wachhund das Auto knurrend auch vor Politessen verteidigte.
Zu diesen Zeiten war mein Bruder Thomas Puttins noch ein netter, umgänglicher und liebenswerter Mensch und auch, als er den Führerschein hatte, tauschten wir oft unsere Autos (mein Opel Kadett gegen X 1/9), denn im X 1/9 ließen sich schlecht „Freunde zum Partymachen“ transportieren.
Extrem vorteilhaft war auch, dass mein Bruder zu der Zeit, als er das Auto (gebraucht) gekauft hatte, noch minderjährig und damit nicht geschäftstüchtig war, denn der X 1/9, den ich sofort fuhr, hatte auf den ersten 100 Kilometern einen Motorschaden, was keineswegs an meiner Fahrweise lag!
So konnten wir den Verkäufer mit der Drohung auf Ungültigkeit des Vertrages „nötigen“, die Kosten für einen Austauschmotor zu zahlen.
Zu diesen Zeiten verstanden mein Bruder Thomas Puttins und ich uns noch blendend und es gab nie Differenzen bezüglich der „Benutzungsaufteilung“ des Sportwagens, wenige Jahre später noch lieh mein Bruder mir sogar kurzfristig mal seine getunte K100, die mir allerdings als „Weibchen“ etwas unhandlich erschien, da ich kaum mit den Füssen den Boden berühren konnte.
Achja: Ursache dieses Artikels war folgender Tweet:
Mal ohne Scherz. Wenn ich im Lotto gewinne, dann hol ich mir den… pic.twitter.com/vrElw9ImqS
— pannnn.eth (@pannnn_eth) September 25, 2015
Veröffentlicht unter AllgemeinFutt, Frank Weimar im Alterswohnheim für DFÜ-Abhängige, Transparenz
Verschlagwortet mit Bronco, Goofy, Schäferhund, Tom Puttins, X 1/9
Kommentare deaktiviert für Schäferhund fährt Cabrio
Bequem abgleiten
Sterbehilfe
Wenn sich auch ein Holz-Liegestuhl exzellent topologisch als “Hinrichtungsliege für Sterbehilfemaßnahmen” eignete, so kann auch die Hinrichtung des Holzliegestuhls mittels mechanischer Verstellmöglichkeit als evaluativer Vorteil angesehen werden.
Hinrichten lässt sich ein Holz-Liegestuhl blitzgeschwind in die richtige Position und zum Sterben schön kann er mittels der passenden Bedruckung ebenfalls werden.
#Sterbehilfe zur #qualiNfizierten #Endlösung
Man kann es sich nochmal so richtig bequem machen, wenn man die Varianten mit Armlehnen zur entlastenden Stütze wählt oder sich zuvor Flügel verleiht mit dem Dead-Bull-Energy-Drink im Getränkehalter. Auch als Doppelliegestuhl oder mit mit dem befreiend leichten Alu-Liegestuhl steht der endgültigen Ruhe nichts im Weg.
Unter Umständen mag auch der Postillon sein Horn schallend schmettern lassen, wenn eine zu Himmelfahrt „Hingerichtete“ über eine SSL-gesicherte Datenleitung aus dem Elysium neben dem Vogel vom Herrgott spottet
Vielleicht hülfe da ein Portieren der Vorlage?
Veröffentlicht unter AllgemeinFutt, Frank Weimar - Pleitier, Transparenz
Verschlagwortet mit Dead-bull, ewige Ruhe, Flügel, Liegestuhl, Ruhe, Sterbehilfe, Sterben
Kommentare deaktiviert für Bequem abgleiten
Rechnung für Mord?
Veröffentlicht unter Amtsschimmel wiehert, Frank Weimar im Alterswohnheim für DFÜ-Abhängige, Transparenz
Verschlagwortet mit Ärztekammer, Arztekonsil, Banane, Bananenrepublik, DNA, GG Art. 2 Abs. 2, Grundgesetz, Justiz, liquidaditionsber., Mord, Puppen, Socken, § 6 Abs. 1 GOÄ, §StGB 140
Kommentare deaktiviert für Rechnung für Mord?
Ganz normal!
Anleitung zum Verbrechen
Etwaige Ähnlichkeiten zur eigenen Familie mit als Bruder könnten unter Absicht gestellt sein, wobei das Gesamtausmaß bei weitem noch ärger als dargestellt ausfällt.
In Deutschland scheint es einfach zu sein, sich vor Strafe oder Verfolgung durch die Justiz zu schützen und mittels Betrug und Lug sich auf Kosten anderer zu bereichern.
Ein Beispiel einer kriminellen Karriere sei hier geschildert – quasi als „Anleitung zum Verbrechen“.
Man erlerne einen Handwerksberuf und mache sie auf die Suche nach einer Gefährtin, die besonders kriminelle Energien vorzuweisen hat. Man(n) eheliche diese Gefährtin und gebe seinen Beruf auf, jedoch nicht, ohne auf das regelmäßige Gehalt zu verzichten. Dafür liest man sich einfach gut in psychiatrische Fachliteratur ein und gaukle dem prüfenden Amtsarzt eine psychische Dauerstörung vor, wegen der man dann verrentet wird. Flugs hat man eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente als sanftes Polster und man macht sich dann z.B. mit einem Grafikstudio wie z.B. hier selbständig.
Natürlich läuft das Grafikstudio auf den Namen der Frau, weil man selber als Vollrentner nur 4 Std. die Woche arbeiten darf, dennoch kann man sich beruhigt als Geschäftsführer ausgeben, da keiner der Kunden des Grafikstudios auf die Idee käme, nach einer Rente zu fragen – denn schließlich ist man ja „ganz normal“.
Hat man dann einen gewissen Kundenstamm, braucht man quasi selber keinen Finger mehr zu rühren, sondern engagiert z.B. einfach Freunde aus der Schulzeit für seine Grafiken und bezahlt diese regelmäßig nicht, da man immer damit argumentiert, in der Grafik seien Fehler gewesen, die eine Überarbeitung vonnöten machen und eine Bezahlung ausschließen. Zwar minimiert man dadurch seinen Freundeskreis, aber es finden sich stets neue „Deppen“, die nebenher Geld verdienen wollen. Man achte nur darauf, dass diese „Deppen“ auch eine Rechnung ausstellen, die man beim Finanzamt einreichen kann, die man jedoch nicht bezahlt. So gewinnt man doppelt. Alles ganz normal!
Man suche sich einen guten Rechtsanwalt, der einen bei etwaigen Forderungen der so Betrogenen vertritt und der in der Lage ist, die Betrogenen entsprechend einzuschüchtern.
Alle anderen Arbeiten, gleich, ob Arbeiten an seinem Haus, das man sich so erwirtschaftet hat oder Putzarbeiten im Haus lasse man ansonsten nur von illegal sich hier aufhaltenden Ausländern ausüben, die man z.B. in den „Containern“ findet. Und allen macht man klar, dass sie Ende des Monats ihr Geld bekommen, was man natürlich nie zahlt. Bei Ausländern ist es einfach, diese mit Polizei oder Zoll einzuschüchtern und der Staat scheucht einem diese einfach ausbeutbaren Hilfskräfte regelrecht in die Arme! Ganz normal.
Für das Haus, das man dann kauft, sucht man in seinem früheren Bekannten- oder Freundeskreis einfach nach jemanden, der in Immobilien macht, geht zu dem und erinnert an die alte Freundschaft und dass man noch Fragen an den Eigentümer hat mit der Bitte – aus alter Freundschaft – dass man die Adresse des Eigentümers für seine Rückfragen bekommt. Dann übergeht man einfach die Provisionen der Vermittlung und kauft beim Eigentümer direkt. Ganz normal.
Wenn man dann Umbauten oder Erweiterungen seines Hauses plant, stellt man einfach einen Behinderten, z. B. einen Rollstuhlfahrer ein, mit dessen „Stellung“ man bei der Stadt Subventionen für seinen Umbau erhält. Selbstverständlich reicht man nur Kostenvoranschläge bei der Stadt bzw. beim Träger ein und lässt die Umbauten dann tatsächlich von nicht angemeldeten, ausländischen Hilfskräften verrichten lässt. Diese wiederum kann man bestens mit der bewährten Methode, mit Zoll oder Polizei zu drohen, ohne Lohnzahlung abwimmeln. Der Behinderte wird natürlich sofort nach der Subventionsbewilligung des Umbaus entlassen – man muss ja Kosten sparen. Ganz normal.
So schlägt man aus allem das Maximale raus und kann so weitermachen, ohne als Straftäter oder säumiger Bauherr oder Arbeitgeber in Erscheinung zu treten – der Staat „wirtschaftet einem die vielen Asylanten und Ausländer regelrecht zu“.
Hat man so ein gewisses „Level an Einkommen“ erreicht, kann man überall als „BigBoss“ auftreten – im Jeep oder Sportwagen auf Sylt oder Ischgl kann man bestens „den großen Unternehmer markieren“. Ganz normal.
Der rasch wechselnde Freundeskreis wird auf die Methode „Fehler – kann ich nicht bezahlen“ ebenfalls rigoros ausgebeutet. Im Zweifelsfall steht einem immer noch der teure, aber gute Rechtsanwalt zur Seite, der einen von „allen lästigen Lasten befreit“.
Dann fängt man an, die Verwandtschaft abzugrasen und sich dort alle Werte systematisch einzuverleiben. Bestens geeignet sind dafür die Eltern, vor allem wenn ein Elternteil gerade verstorben ist. Dann bequatscht man solange den verbliebenen Elternteil damit, dass man ihn in sein Haus hole und dort eine Wohnung einrichte, bis dieser verbliebene Elternteil einem das Haus schenkt – in der Hoffnung auf „Versorgung“. Ganz normal.
Ist dieser verbliebene Elternteil auch noch aus gesundheitlichen Gründen auf Hilfe angewiesen, so ist es ein Leichtes, ihn nachhaltig und ergiebig auszubeuten. Da kann man mit seinen ausländischen Hilfskräften quasi umsonst das Elternhaus renovieren, das Vermögen des verbliebenen Elternteil als Betreuer verwalten und sich daran mit monatlich einigen tausend Euro bereichern. Ganz normal.
Etwaige Geschwister, die Erbansprüche wegen des verstorbenen Elternteiles stellen, werden einfach umgangen und geschickt mit dem Rechtsanwalt ausgebootet und zur Not – bei Kenntnisnahme der kriminellen Machenschaften – wegen Verleumdung verklagt. In der Zwischenzeit hat man durch die neuen Finanzquellen des Elternteiles einen gehobenen Lebensstil, den man hernach nicht mehr missen will und so nimmt man einfach Kredite von einer halben Millionen oder einer Millionen auf den Namen des verbliebenen Elternteils auf, damit man stets in der „Sylter Schickeria“ mitreden kann oder mit neuen protzigen Autos blenden kann. Wenn die finanzielle Situation für einen jedoch immer enger wird, dann plant man einfach systematisch die Ermordung des verbliebenen Elternteils, um an das restliche Vermögen heranzukommen. Das Grundbuch des geschenkten Hauses hat man ja schon bis zur absoluten Obergrenze mit Krediten belastet. Ganz normal.
Vor der geplanten Ermordung des verbliebenen Elternteils sorge man noch für eine schwierige Erkrankung des Elternteils. Aus der privaten Krankenversicherung, die stets die Erstattungen der hohen Krankenhausrechnungen an den Versicherten überweist, kann man so nochmal 100.000 – 300.000 € durch Veruntreuung der Erstattungen ziehen. Ist der erkrankte Elternteil dann erfolgreich entsorgt, dann lehnt man einfach die – zuvor um eine runde Millionen verschuldete Erbschaft ab und überlasse sie dem zuvor bereits geprellten Geschwisterteil, der dann als Vollerbe des Elternteils mutmaßlich ein Vermögen erbt, jedoch nur 1 Millionen Schulden vorfindet. Ganz normal.
So betrügt und lügt man sich fortwährend durch´s Leben und wälzt seine eigenen Schulden auf andere ab und spart enorme Summen durch Verwehrung der Lohnzahlungen. Kommt der andere Geschwisterteil jedoch hinter den Betrug und lehnt ebenfalls die negative Erbschaft ab, ist dieser andere Geschwisterteil als Erbe eines anderen Hauses eingetragen, so böte sich immer noch die Möglichkeit, zuerst den Erblasser des anderen Hauses umzubringen und dann das andere Geschwisterteil, wobei bereits rechtlich eine Stunde Differenz beim Tod genügen würde, um das andere Geschwisterteil auch zu beerben. GANZ NORMAL??????
In Deutschland scheinbar ganz normal, denn die Justiz rührt keinen Finger bezüglich der Folge der bisherigen Straftaten. Da kann jahrelang die Rentenversicherungsanstalt betrogen werden, da können Arztkostenerstattungen veruntreut werden, Eltern umgebracht werden und Banken betrogen – NICHTS NICHTS NICHTS passiert! Ganz normal!
Etwaige Ähnlichkeiten zur eigenen Familie mit als Bruder könnten unter Absicht gestellt sein, wobei das Gesamtausmaß bei weitem noch ärger als dargestellt ausfällt.
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Geschützt: Psychopathen in Kumulation
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Deutschlands Vogel – der Bundesadler

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Amtswillkür

BananenRepublikDeutschland
Der Paragraph, der Amtswillkür bzw. Amtsmissbrauch als Grundrecht der Bürger darstellt, wurde im 3. Reich ersatzlos gestrichen und bisher nicht wieder aufgenommen ins Grundgesetz. Somit zählt es also nicht zu den Grundrechten, seitens eines Amtes gerecht behandelt zu werden.
Staatswillkür
Diese rechtliche Ausgangssituation begünstigt Staatswillkür und Missbrauch, wie sie in Deutschland zuhauf betrieben wird. Man muss sich nur die „Gängeleien“ des Arbeitsamtes/Jobcenters/Sozialamtes ansehen, die (regelmäßig) Hilfesuchenden alle nur möglichen Steine in den Weg legt, um ihnen die vom Gesetz zustehenden Zahlungen zu verwehren. Darüber wird genügend im Internet geklagt, nur leider werden die entsprechenden Stellen meist nicht verklagt.
Einhorn
Der Amtsschimmel wiehert also laut in den „teutschen Amtsstuben“, nur leider handelt es sich bei diesem Amtsschimmel keineswegs um ein weißes Einhorn – eher lässt dieser Amtsschimmel den Bürgern Hörner wachsen. Da hülfe es auch nicht, diese – genesetechnisch bedingten – Hörner fleißig zu wachsen oder gar abzusägen, da sie die Eigenschaft besitzen, prompt nachzuwachsen: Wird ein inkompetenter Mitarbeiter eines Amtes versetzt, folgt ihm just ein noch Inkompetenterer, um das „Fürsorge-Loch“ zu erweitern.
Kackender Bundesadler trifft Peter Wenk
So wiehert der Amtsschimmel schnell die Justiz zusammen, damit der Bundesadler dem Bürger mal so richtig in die Visage „fäkalisieren“ kann, um seinen empörten Aufschrei zur Ruh´ zu bringen. Als plakatives, mir persönlich bekanntes Beispiel kann ich den „Kampf“ des Herrn Peter Wenk gegen das Sozialamt Münster benennen, über den ich hier sowie hier schon berichtete.
Trotz aller hier lang und ausführlich versuchten Gegendarstellungen, wurde die vorherige Sachbearbeiterin einfach durch eine weitere – m.E. noch unfähigere Mitarbeiterin – ersetzt, die alle Einwendungen und Nachweise einfach ignoriert und nun wird der Prozess gegen Herrn Peter Wenk eröffnet wegen seiner Unterhaltszahlungen, die er aufgrund seines geringfügigen Einkommens nachweislich nicht leisten kann.
Falsche Berechnungen durch Justiz legitimiert
Dabei wurde zuerst von der falschen Berechnungsgrundlage ausgegangen – nämlich der von verheirateten Eheleuten – und es musste mehrfach auf diesen Fehler hingewiesen werden. Danach wurden wiederholt (der vorherigen Sachbearbeiterin) vorgelegte Unterlagen eingefordert und Herr Peter Wenk wurde genötigt, persönlich die Fahrt nach Münster von rund 700 km aufzunehmen, um erneut die bereits mehrfach per Mail zugesandten Einkommensnachweise persönlich vorzulegen. Daraus resultierte letztendlich, dass Herr Peter Wenk seine Arbeit, die er im benachbarten Ausland aufnimmt und für die er überdimensionierte Strapazen auf sich nimmt, verlor und nun selber bedürftig (in Sinne des Gesetzes) wird.
Im Vorfeld der Prozesseröffnung wurden zum Beispiel Bruttoeinkünfte des Herrn Wenk als Nettoeinkünfte berechnet, obwohl noch nicht mal alle per Gesetz verordneten, minderungsfähigen Abzüge von Herrn Wenk, wie eigene Krankenzusatzleistungen, in Abzug gebracht wurden.
Ursache der Schikanen seitens des Sozialamtes Münster können in Herrn Wenks resolutem Auftreten zu sehen sein, der sich die Gängeleien des Amtes nicht gefallen ließ und vll. das eine oder andere Mal etwas (verständlicherweise) bestimmend antwortete.
Straftaten seitens des Amtes
Zu nennen seien rund mindestens 7 Straftaten nach StGB seitens des Amtes, die im Verlaufe der Unterhaltsangelegenheit begangen wurden, z.B.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 164
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 336
Unterlassen der Diensthandlung
Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ Vorteilsannahme
§ 339
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 344
Verfolgung Unschuldiger
Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ Personen- und Sachbegriffe
§ 348
Falschbeurkundung im Amt
(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Der Versuch ist strafbar.
§ 353
Abgabenüberhebung, Leistungskürzung
(1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger bei amtlichen Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfänger rechtswidrig Abzüge macht und die Ausgaben als vollständig geleistet in Rechnung stellt.
Bananenrepublik Deutschland
Aber wohlgemerkt – nicht dem Amt wird jetzt der Prozess gemacht, sondern Herrn Peter Wenk!
Da kackt der Bundesadler natürlich nicht ins eigene Nest, sondern bevorzugt die Köpfe seiner Bürger, die er via Justiz zum Rollen bringen will.
So dürfen wir alsbald den Status der Bananenrepublik Deutschland proklamieren und uns vor seiner Willkür schützen, indem wir alle – kusch – die Köpfe einziehen, damit der Bundesadler uns nicht auf den Kopf „fäkalisiert“…

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Verschlagwortet mit Amtsmissbrauch, Amtsschimmel, Bananenrepublik, Behördenwillkür, Einhorn, Fürsorge-Loch, Justiz, Münster, Sozialamt Münster
2 Kommentare
Connect@blog?
Heute interessiert den Webmasterfriday unsere Börse… und er fragt seine „scripted“ Gemeinde, ob sie ihren Blog als Kontaktbörse fair wenden.
Also, was mich betrifft: Ich wende meine Börse täglich – auch ohne Kontaktspray – und dennoch purzeln aus ihr meist nur Cents heraus. Der taktile Kontakt zur Börse ist dabei nicht erzwingend vor Händen, die sie touchieren: geh´geben!
Weiter spricht der Webmasterfriday unser Fremdbildnis der anderen User an und fragt:
„Oder reicht es Euch, wenn ihr hinter einem Namen und einem Avatarbild einen netten Menschen vermutet…“
Dazu gestehe ich, dass ich zuvorderst erstmal hinter JEDEM Avatar einen BOT fair mute und diesem nicht allzu viel aktive Vitalität zumute…Da die programmierbare Steuerung von BOTs sich stetig qualifizierend individualisiert, müssen diese Avatare mich zuerst durch spezifische, humane, aktive Handlungsweisen bekehren, was sich in den Social-Media Communities realisieren lässt.
Real getroffen habe ich jedoch noch keinen irgendwie über Blog Konnektierten.
Kurzum: Bei mir stellt der Blog keine Gelegenheit dar, neue Kontakte zu knüpfen, die sich ins „real life“ weitertragen, aber beizeiten schon in der Virtualität des Webs, wo Wunder wahr werden, wenn Virtuelles Wirklichkeit währt.
Veröffentlicht unter AllgemeinFutt, Frank Weimar - Pleitier
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