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Unbehagen in Lockdown-Kultur

Corona blüht wieder – dank kühler Umgebungsvariablen – auf und das zarte Pflänzlein der Kultur verdorrt im frostigen Schatten seiner selbst.
seit „Covid“ nahezu alle Anfragen irgendgeartete, kriminelle Intention innehatten, die mit „guten Texten“ Sichtbarkeit in Google verschaffen sollen und mit denen (ungerechtfertigtes) Vertrauen in Fake-Angebote oder unseriöse Offerten erweckt werden soll.

Abzocker-Geschäfte
War früher der Textauftragskunde „xy“, der sein Prdukt „xyz“ zu guten Konditionen in hoher Qualität anbot, die Regel, so ist es heute folgender Typus Kunde:
XY, der zahllose (entitäre) Geschäftsfelder mit ein- und derselben, „kriminellen oder „teilkriminellen Masche“ „bedient“ und jedweden Kunden mit Betrugsangeboten „abzockt“.
Die Art des „Abzockens“ beginnt bei falsch dargestellten Angeboten, die bewusst (nicht vorhandene) Vorteile textgestalterisch vorteilhaft darzustellen ersuchen bis hin zu massiven Vergehen auf „anonymen Fake-Domains“ mit falschen Versprechen bzw. deren Inhalt „Lüge + Betrug pur“ signifiziert und die mit ihren Fake-Angeboten in Google ranken wollen.
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Traktat der Würde ~ Medizin

Für dieses „Wahren der Würde“ und Meiden der schlachtenden Medizin bringe ich nun durchaus auch Verständnis auf, denn ein gegenteiliges Verhalten wird justament bestraft! →
So musste ich kürzlich selber erleben, dass eine leichte Demenz einer betagten Verwandten, die von einem Arzt mit einer – nicht indizierten – Fehlmedikation eines Medikaments, das für die Verwandte tödliche Konsequenzen haben kann (FDA warnt vor einer Gabe bei Senioren!!!), kurzerhand noch die komplette Betreuung (Entmündigung) widerrechtlich beantragt wurde, obwohl diese rechtlich mit einer Vorsorgevollmacht eindeutig geklärt ist.
Es ist mir unklar ist, welcher Gülleschiss in der cerebralen Kohärenz dieses Arzt ihn wohl dazu bewog, nicht nur den Vorsorgevollmachtsberechtigten in keiner Form über die Gabe der tödlichen Medikation zu informieren (Verstoß gegen BGB §§ 630c Abs.2 ff. d notwendige Informationspflicht des Arztes), sondern zugleich noch widerrechtlich bei bestehender Betreuung eine öffentliche Betreuung zu beantragen. Da kann man nur mutmaßen, dass es sich um Pharma-Lobby-Interessen handelt… und ob die Ärzteschaft ihren hippokratischen Eid gegen Pharma-Lobby-Schmiergelder einfach eintauschen… Weiterlesen

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