Palliativstationen als Sterbehilfe
Auf diesen Artikel erhielt ich heute eine Aufforderung des Anwaltes meines Bruders, ihn bis heute zu löschen sowie eine Strafanzeige wegen Verleumdung – die Wahrheit ist halt schwer zu ertragen und soll nun per Zensus gelöscht werden, damit die kriminellen Delikte meines Bruders weiterhin vertuscht werden…
Die seit 4-5 Jahren etablierten Palliativstationen verführen mehr und mehr dazu, die Sterbehilfe, die ursprünglich für Tumorpatienten vorgesehen war, als Euthanasie- bzw. Ermordungsstationen zu missbrauchen. Wer meint, Sterbehilfe wäre in Deutschland nicht hinlänglich geregelt, der kennt scheinbar die Palliativstationen nicht, bei denen z.B. bei Schlaganfall-Patienten einfach jegliche medizinische Hilfe, wie auch die Ernährung oder mögliche Beatmung eingestellt wird und stattdessen einfach (extrem) hohe Dosen von Morphium verabreicht werden. Dass diese hohe Dosen von Morphinen schnell eine letale (tödliche) Wirkung erreichen und auch ohne Einverständnis der Angehörigen verabreicht werden, scheint die Regel zu sein. Und statt der vorgesehenen Tumorpatienten besteht heute in der Realität der Anteil von Schlaganfall-Patienten bei bis zu 70 %.
Mißbrauch vorprogrammiert
Hier entsteht eindeutig die Möglichkeit des Missbrauchs – der Euthanasie – auf medizinisch legitimierte Art und Weise! Da wird auch die mögliche Regenerationszeit von 2 Wochen, die bei allen Schlaganfällen besteht, nicht geachtet, sondern bereits nach 5 Tagen wird eine Verlegung auf die Palliativstation mit Versorgungseinstellung des Patienten und stattdessen hohen Morphingaben avisiert und so kann juristisch einwandfrei, der „frische Schlaganfall-Patient“ mühelos „entsorgt werden“, wenn er den Angehörigen zu „kostspielig“ wird.
Eigene Erfahrungen in Familie
So geschehen ist das vor 2 Tagen in der eigenen Familie: Mein Bruder mit dem angeheirateten Element Schwägerin, deren ethische Werte durch pekuniäre (finanzielle) verdrängt werden, beabsichtigten meine an Schlaganfall erkrankte Mutter nach 5 Tagen so „günstig um die Ecke zu bringen“.
Eben diese Tatsache beklagte ich auch in einer Eingabe an die Ärztekammer NRW, die mir riet, den Sachverhalt dem Vormundschaftsgericht darzulegen, damit meinem Bruder die Vormundschaft über die Mutter und damit die Verfügungsgewalt entzogen würde.
Ich war entsetzt, dass es (seit wenigen Jahren und mir nicht bekannt) dafür diese Ermordungs- bzw. Palliativstation gibt und damit auch der rechtsfreie Raum behoben ist und die medizinische Legitimation für Mord besteht.
Die Intention der Entsorgung
Die Intention meines Bruders lag dabei klar in dem Einsparen der „teuren“ Heimkosten, in die er meine Mutter vor wenigen Monaten verbrachte und das, da es wohl das billigste (und schlechteste) im Kreis Korschenbroich war, meine Mutter einfach die ersten 3 Wochen in ihren Exkrementen liegen ließ, so dass ein Dekubitus bis auf die Knochen entstand.
Aus diesem Dekubitus (Durchliegen) entstand eine Folge von weiteren Erkrankungen mit Keimen und Folgeerkrankungen bis hin zum Schlaganfall vor einer Woche.
„Husch – husch – ab auf die Tötungsstation und weg mit dem „unwerten Leben“, das zu kostspielig ist“, war da wohl der Grundgedanke meines Bruders, der auch mit anderen Menschen so verfährt, wie zum Beispiel mit der Einstellung eines Behinderten, damit ein Umbau seines Hauses aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und diesen Behinderten (Rollstuhlfahrer) nach den Umbauten sofort wieder entließ.
Der Behinderte wurde von meinem Bruder Ende des letzten Jahrtausends kurzfristig eingestellt, damit er per Subventionsunterstützung der Stadt Korschenbroich einen Umbau seines alten Hauses finanziert bekam. Kurz nach der Subventionsbewilligung wurde der Behinderte wieder unter fadenscheinigen Begründungen entlassen.
Vertrauen <> Familie
Da mein Bruder bzw. krafttreibend das angeheiratete Element (eine Frisöse) dergleiches zuhauf veranlasste, fand er nach einiger Zeit nur schwer neue Mitarbeiter in NRW, da sein ausbeuterisches Verhalten bekannt war. Putzhilfen wurden aus den Containern unter Asylanten akquiriert – für 2-3 € die Stunde.
Jeder, der der deutschen Sprache mächtig ist, sollte in der Lage sein, eine komplexe Interpretation durchzuführen:
So stellt der Begriff “angeheiratetes Element” keinerlei Beleidigung dar, eine Beleidigung wäre es gewesen, statt “Element” ein Schimpfwort zu verwenden, was ich jedoch unterließ und es bei dem neutralen Wort ohne semantische Konnotation “Element” beließ. Ein “Element” berechtigt eine neutrale Deutung ohne jedwede negative Assoziation, hingegen kann ich auf die semantische Konnektivität “elementar” verweisen, mit der eine bedeutungstragende Rolle verknüpft ist.
Wenn jemand mit einer derartig menschenverachtenden Einstellung das „Sagen“ (Vollmacht) über Leben und Tod einer Person (in diesem Fall der Mutter) hat, dann droht ein krasser Missbrauch der Palliativmedizin. Im Falle meines Bruders und Schwägerin ging es dabei um die zu sparenden Heimkosten sowie um die Freistellung des Erbes eines 2-Familienhauses, in dem ein Nießbrauch der Mutter eingetragen war.
Beweiskraft trägt hier das Verhalten meines Bruders, 4 Tage nach dem Tod der Mutter das Haus, dessen Eigentumsfrage ungeklärt ist, da es sich um eine illegale Schenkungstransaktion handelte und das er hier zum Verkauf offeriert.
Ziel der Schenkung, von der ich nicht unterrichtet wurde, war die Umgehung der gesetzlichen Erbfolge, wie sie von meinen Eltern vorgesehen war: 2-Familienhaus für 2 Kinder je eine Hälfte. Die Mutter unterschrieb den Vertrag beim Notar ohne eigene Kenntnisnahme, da sie seit 20 Jahren erblindet war – als Zeugen beim Notar traten die beiden Nutznießer der Schenkung auf: mein Bruder + elementare Gattin.
Obacht-Funktion fehlt
Es ist traurig, dass ich durch die eigene Familie auf diese Thematik stoße, aber ich empöre mich zutiefst über die mangelnden, integrierten „Obacht-Funktionen“ bei der Palliativmedizin. Mag sie für Tumorpatienten, die selber entscheiden können, eine „Siech-Alternative“ sein, so wird sie jedoch de facto für Schlaganfälle mit einem Anteil von bis zu 70 % schlichtweg missbraucht!
Es besteht bei jedem Schlaganfall eine Möglichkeit der Rückbildungen innerhalb von zwei Wochen – und wenn nicht mal diese Karenzzeit eingehalten wird, sondern nach 5 Tagen avisiert wird, das „unwerte Leben“ zu vernichten, dann man nicht mehr weit davon entfernt, von Euthanasie sprechen zu müssen… Und für dieses Thema sind die Deutschen scheinbar prädestiniert!
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juut geschrieben !!